Seit 2019 wird der Krankenkassen Zusatzbeitrag zur GKV nicht mehr vollumfänglich vom Arbeitnehmer, sondern zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
Warum gibt es neben dem Beitrag zur Krankenversicherung noch einen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung?
Die Krankenkassen müssen die von ihnen eingezogenen Beiträge an den beim Bundesversicherungsamt eingerichteten Gesundheitsfonds abführen. Sie erhalten dann aus diesem Topf Zuweisungen, mit denen sie ihre Ausgaben bestreiten. Die Zuweisungen an die Krankenkassen sind nach Alter, Geschlecht und Krankheitszustand der Versicherten berechnete Durchschnittsbeträge.
Dadurch kann es sein, dass die einzelne Krankenkasse damit ihre tatsächlichen Ausgaben nicht vollständig decken kann. In diesem Fall ist sie gezwungen, von ihren Versicherten Zusatzbeiträge zu verlangen. Die Krankenkassen haben den einkommensabhängigen Zusatzbeitrag als Prozentsatz der beitragspflichtigen Einnahmen jedes Mitglieds zu erheben (kassenindividueller Zusatzbeitragssatz). Der Zusatzbeitragssatz ist so zu bemessen, dass die Einnahmen aus dem Krankenkassen Zusatzbeitrag zusammen mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und den sonstigen Einnahmen die voraussichtlich zu leistenden Ausgaben und die vorgeschriebene Höhe der Rücklage decken.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags und vom Arbeitgeber zusammen mit den übrigen Krankenversicherungsbeiträgen einzubehalten und an die Einzugsstelle abzuführen.