Darlehen absetzen: So gehen Sie bei Firmenkrediten vor

Darlehen absetzen

So gehen Sie bei Firmenkrediten vor

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    Brauchen Sie dringend Geld für betriebliche Investitionen, für die Existenzgründung oder für ausstehende Zahlungen, kommen Sie in der Regel nicht um einen Firmenkredit herum. In der Praxis sollten Sie deshalb die Steuerspielregeln kennen und wissen, was Sie bei einem Darlehen steuerlich absetzen können. Besonders streng ist das Finanzamt beim Betriebsausgabenabzug für Zinsen, wenn der Kredit nicht von der Bank kommt, sondern von einem Familienmitglied. Hier erfahren Sie mehr!

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Was können Sie bei einem betrieblichen Darlehen absetzen?

    Nehmen Sie für Ihren Betrieb ein Darlehen auf, egal ob von der Bank oder von einem Familienmitglied, müssen Sie wissen, dass Sie grundsätzlich nur die Zinsen für das Darlehen gewinnmindernd absetzen können. Die Tilgungsrate – also der Rückzahlungsbetrag – wirkt sich steuerlich nicht aus.

    Beispiel:

    Sie nehmen einen Kredit auf, um einen neuen Firmenwagen zu kaufen. Die monatliche Rate an die Bank beträgt 1.200 Euro, wobei 200 Euro auf die Zinsen entfallen und 1.000 Euro tilgen Sie monatlich. Folge: Als Betriebsausgaben dürfen Sie nur die Zinsen von 200 Euro im Monat absetzen.

    Welche Darlehen können Sie steuerlich absetzen?

    Die Sachbearbeiter:innen oder Prüfer:innen des Finanzamts prüfen bei Schuldzinsen in der Gewinnermittlung zunächst, wofür der Kredit eigentlich aufgenommen wurde. Damit Sie die Zinsen für ein Darlehen steuerlich problemlos absetzen können, müssen Sie dem Finanzamt also plausible Nachweise liefern, dass der Kredit ausschließlich betrieblich veranlasst ist.

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    Tipp: Private Zahlungen vorrangig mit privatem Vermögen bezahlen

    Kaufen Sie sich privat eine Immobilie als Eigenheim und für ihr Einzelunternehmen einen neuen Firmenwagen, dann sollten Sie Ihr privates Vermögen zunächst für den Kauf des Eigenheims verwenden und die betrieblichen Verbindlichkeiten mit einem Firmenkredit begleichen. So lassen sich die Zinsen für das Darlehen für den Pkw steuerlich absetzen. Das Finanzamt kann Ihnen nicht vorschreiben, dass Sie betriebliche Investitionen vorranging mit privatem Vermögen finanzieren.

    Zinsen absetzen für gemischtes Kontokorrentkonto?

    Sind Sie Einzelunternehmer:in und nutzen ein Kontokorrentkonto für betriebliche und private Zahlungen, dürfen Sie angefallene Schuldzinsen steuerlich nur absetzen, wenn diese auf betriebliche Zahlungen entfallen. Da die Aufteilung kompliziert ist (siehe u. a. das BMF-Schreiben vom 17.11.2005, Az. IV B 2 – S 2144-50/05), empfiehlt es sich, für betriebliche Zwecke stets ein eigenständiges Kontokorrentkonto zu führen.

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    Welche Kredite sind steuerlich nicht absetzbar?

    Zinsen für Darlehen, die aus privaten Zwecken ausgenommen wurden, dürfen Sie steuerlich nicht absetzen. Konkret: Schulden Sie dem Finanzamt 40.000 Euro Einkommensteuer und 12.000 Euro Umsatzsteuer und müssen dafür bei der Bank ein Darlehen aufnehmen, können Sie nur die Zinsen für die Begleichung der Umsatzsteuerschulden steuerlich absetzen. Die Umsatzsteuer ist betrieblich veranlasst. Bei der Einkommensteuer handelt es sich um eine private Steuer.

    Wo werden Darlehenszinsen in der Steuererklärung eingetragen?

    Entstehen Ihnen als Unternehmer:in betriebliche Darlehenszinsen, die Sie steuerlich absetzen dürfen, und ermitteln Sie Ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung, tragen Sie die Kreditzinsen in die Anlage EÜR ein.

    Beim Ausfüllen der Anlage EÜR werden Sie noch über die Anlage SZ stolpern. Hier sind spezielle Angaben zu machen. Anhand dieser Angaben ermittelt das Finanzamt, ob die Schuldzinsen für betriebliche Darlehen tatsächlich zu 100 Prozent als Betriebsausgabe absetzen dürfen. Die Rede ist von der so genannten Zinsschranke (siehe nachfolgende Ausführung).

    Darf ich Zinsen für Darlehen nicht komplett absetzen?

    Es kann passieren, dass das Finanzamt im ersten Schritt die betriebliche Veranlassung eines Darlehens anerkennt und im zweiten Schritt aber verhindert, dass Sie die Zinsen für das Darlehen in voller Höhe absetzen dürfen. Das sind die wichtigsten Infos zur sogenannten Zinsschranke:

    • Kommt es in einem Jahr zu Überentnahmen, kann es passieren, dass Sie ausschließlich betrieblich veranlasste Zinsen für ein Darlehen nicht als Betriebsausgabe absetzen dürfen (§ 4 Abs. 4a Sätze 2 bis 4 EStG).
    • Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe aus Gewinn und Einlagen in einem Jahr übersteigen.
    • Schuldzinsen für die Finanzierung betrieblicher Gegenstände für das Anlagevermögen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Zinsen für solche Darlehen dürfen Sie also auch bei Überentnahmen stets zu 100 Prozent steuerlich absetzen.

    Darlehen von Familienangehörigen steuerlich absetzbar?

    Brauchen Sie dringend Fremdkapital für die Finanzierung betrieblicher Ausgaben, müssen Sie dazu nicht unbedingt einen Bankkredit aufnehmen. Sie können sich das Geld auch von Familienangehörigen ausleihen. Doch hier müssen Sie wissen, dass das Finanzamt besonders genau hinschaut. Insbesondere ist bei Krediten in der Familie, beispielsweise vom Ehegatten, darauf zu achten, dass die Darlehenszinsen dem Fremdvergleich entsprechen. Vereinbaren Sie mit einem Familienmitglied 10 Prozent Darlehenszinsen und bei einer Bank müssten Sie nur 6 Prozent Zinsen für den Firmenkredit bezahlen, dürften Sie am Ende des Tages nur Zinsen für das Darlehen in Höhe von 6 Prozent steuerlich absetzen.

    Sind keine Zins- und Tilgungsvereinbarungen mit dem Familienmitglied getroffen worden, kann es passieren, dass das Finanzamt das Darlehensverhältnis komplett als steuerlich unwirksam einstuft. In diesem Fall dürfen Sie unabhängig von der Zinsschranke keinen Cent der Zinsen für dieses Darlehen steuerlich absetzen.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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