Messekosten absetzen: Messeauftritt von der Steuer absetzen

Messekosten absetzen als Betriebsausgaben

Das müssen Austeller:innen wissen

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    Messen bieten eine hervorragende Möglichkeit für Sie als Unternehmer:in, Ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiten Publikum vorzustellen. Neben der Chance, neue Kund:innen zu gewinnen und Netzwerke zu pflegen, können die mit Ihrem Messeauftritt verbundenen Kosten auch steuerlich berücksichtigt werden. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Voraussetzungen es gibt, welche Kosten dabei Betriebsausgaben darstellen und welche steuerrechtlichen Besonderheiten Sie beachten müssen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Welche Messekosten sind als Betriebsausgaben absetzbar?

    Grundsätzlich kommen alle Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit einem Messeauftritt entstehen, für den Betriebsausgabenabzug in Betracht. Dabei gilt es zu beachten, dass es sogenannte direkte, aber auch indirekte Messekosten gibt. Zudem müssen Sie bei der Beurteilung von Betriebsausgaben die beabsichtigte Nutzungsart von erworbenen Gegenständen berücksichtigen.

    Grundsätzlich gilt: Erstellen Sie eine detaillierte Kostenübersicht für jeden Messeauftritt und planen Sie Ihre Budgets vorausschauend. So behalten Sie nicht nur die Finanzen im Griff, sondern optimieren auch Ihren Steuervorteil.

    Direkte Messekosten

    Zu den direkten Messekosten gehören u. a.:

    Standmiete: Die Kosten für die Anmietung eines Messestandes sind in vollem Umfang als Betriebsausgaben absetzbar.

    Standbau und -gestaltung: Kosten für den Aufbau, die Gestaltung und das Design des Messestandes können Sie ebenfalls absetzen. Dies umfasst Materialkosten sowie Kosten für Dienstleistungen.

    Reisekosten: Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen für Sie und Ihre Mitarbeiter:innen sind absetzbar, solange sie direkt mit der Messebeteiligung in Verbindung stehen.

    Kommunikationskosten: Ausgaben für die Bewerbung Ihres Messeauftritts, z. B. durch Flyer, Kataloge oder Online-Werbung, können Sie als Betriebsausgaben geltend machen.

    Indirekte Messekosten

    Indirekte Messekosten sind u. a.:

    Versicherungen: Spezielle Versicherungen für den Messeauftritt, wie Haftpflicht- oder Transportversicherungen, sind ebenfalls absetzbare Betriebsausgaben.

    Personalkosten: Kosten für zusätzliches Personal oder Hostessen, die speziell für die Messe beschäftigt werden, können Sie absetzen.

    Belegsammlung – Ihr bester Freund

    Egal, welche Kosten Sie absetzen wollen: Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf! Eine gute Dokumentation ist das A und O, um bei einer Steuerprüfung bestehen zu können.

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    Der Messestand – Betriebsausgabe oder Anschaffungskosten?

    Während die eigentlichen Messekosten unmittelbar als Betriebsausgabe angesetzt werden können, können beim Kauf oder Eigenbau eines Messestands Bilanzierungsfragen bzw. Aktivierungsfragen entstehen.

    Beispiel: Sie kaufen einen Messestand für 5.000 €.

    Nur für eine Messe genutzt: Wenn der Stand nach der Messe nicht mehr verwendbar ist, können Sie die 5.000 € direkt als Betriebsausgaben abziehen.

    Mehrfach nutzbar: Wird der Stand für mehrere Messen genutzt, müssen Sie die 5.000 € als Anlagevermögen betrachten und über sechs Jahre abschreiben, also jedes Jahr 833,33 € in der Steuererklärung angeben.

    Design und Mode: Auch wenn der Stand technisch noch nutzbar wäre, aber nicht mehr dem aktuellen Trend entspricht, dürfen Sie ihn komplett abschreiben.

    Linienmuster

    Kurz gesagt: Ob Sie die Kosten sofort abziehen können oder über mehrere Jahre abschreiben müssen, hängt davon ab, wie oft Sie den Messestand nutzen. Sprich: die Nutzungsart ist entscheidend.

    Messekosten und Umsatzsteuer

    Als umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen können Sie die Vorsteuer, die auf Ihre Messekosten entfällt, wie gewohnt vom Finanzamt zurückfordern. Das verbessert Ihre Liquidität und senkt effektiv Ihre Ausgaben.

    Gewerbesteuerliche Aspekte

    Indem Sie Messekosten als Betriebsausgaben absetzen, senken Sie nicht nur Ihre Einkommensteuer, sondern auch die Grundlage für die Gewerbesteuer. Kosten für gemietete Messeflächen müssen eventuell dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden, besonders wenn Messen für Ihr Geschäft essentiell sind.

    Fazit zu Messekosten absetzen

    Die Teilnahme an Messen ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Nutzen Sie die steuerlichen Möglichkeiten, um die Kosten effektiv zu senken. Eine akkurate Dokumentation aller Ausgaben und die Kenntnis über absetzbare Posten sind dabei essenziell. Verwenden Sie diesen Leitfaden als Basis für Ihre Steuerplanung und maximieren Sie die finanziellen Vorteile Ihres Messeauftritts.

    Linienmuster

    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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