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Die E-Rechnung kommt
Die E-Rechnung kommt

Die E-Rechnung kommt – und bringt Chancen für alle Prozessbeteiligten mit

Migrieren Sie Ihre Mandant:innen jetzt mit lexoffice, um der E-Rechnungspflicht gelassen entgegenzutreten.

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    Das Wachstumschancengesetz wurde verabschiedet: Am 22. März hat der Bundesrat nach einer monatelangen Hängepartie dem Entwurf zugestimmt. Damit kommt auf Unternehmer:innen nun auch die E-Rechnungspflicht bei B2B-Geschäften zu – und auf Steuerberatende eine neue Herausforderung. Migrieren Sie Ihre Mandant:innen jetzt auf lexoffice, um einen stolperfreien Übergang für alle Beteiigten zu gewährleisten.

    Autor:in: Patrick Nassall

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuerberater:innen

    Das Wachstumschancengesetz ist der nächste Digitalisierungsschub

    Die neue gesetzliche Regelung ermöglicht es unserem Staat perspektivisch, die Umsatzsteuer in Echtzeit zu erhalten und Betrugsfälle schneller aufzudecken und zu unterbinden. Die Grundvoraussetzung dafür, die Einführung der E-Rechnungspflicht, stellt Unternehmer:innen vor Herausforderung, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen: Eine Aufgabe, die unweigerlich auch bei Ihnen in der Kanzlei landen wird. Denn spätestens jetzt müssen jene Unternehmer:innen an eine strukturierte Software herangeführt werden, die sich bisher mit Word und Excel durchgeschlagen haben.

    Wir als lexoffice begrüßen die Einführung der E-Rechnungspflicht und werden Sie auf zahlreichen bewährten Wegen bei der Umsetzung der neuen Auflagen unterstützen. Im damit einhergehenden erneuten Digitalisierungsschub sehen wir große Chancen für alle Beteiligten.

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    „Unternehmen, die bisher ohne strukturierte Finanzsoftware gerabeitet haben, werden innerhalb kürzester Zeit die immensen Vorteile digitaler Prozesse zu schätzen wissen. Wir werden unsere Kunden darüber hinaus durch die E-Rechnung noch besser unterstützen können. Denn die E-Rechnung wird uns als Softwareunternehmen strukturierte, vollständige und vergleichbare Daten liefern, die wir nutzen werden, um die Datenpflegeaufwände zu reduzieren, schnellere Prozesse zu ermöglichen und konkrete datengestützte Empfehlungen anzubieten. Das wiederum ermöglicht Steuerkanzleien, sich ganz entspannt auf die Beratung zu konzentrieren. Denn damit hat die Zettelwirtschaft sich nun endgültig erledigt.

    Sebastian KaiserKanzleibetreuer bei lexoffice

    So unterstützen wir Ihre Kanzlei bei der Einführung der E-Rechnung

    Für die zahlreichen Unternehmer:innen, die ihre Buchhaltung immer noch mit Word und Excel erledigen, wird das Wachstumschancengesetz der dringend benötigte Anstoß zum digitalen Wandel. Wenn Sie nun Ihre Mandant:innen auf lexoffice als eine zeitgemäße Lösung umstellen, hat das jedoch noch viele weitere Vorteile als „nur“ die Erfüllung der E-Rechnungspflichten:

    • Orts- und zeitunabhängige Zusammenarbeit
    • Optimierung und Automatisierung aller Abläufe
    • Jederzeit Zugriff auf benötigte Buchhaltungsdaten
    • Rechtssichere Archivierung sämtlicher Unterlagen
    • Effizienzsteigerung bei allen Prozessbeteiligten

    Ich empfehle Ihnen dringend, die Übergangsfristen nicht unnötig auszureizen, sondern frühzeitig in die digitale Buchführung einzusteigen und bereits jetzt damit zu beginnen, Mandate auf lexoffice zu migrieren. Denn spätestens zum Jahreswechsel werden viele Mandanten mit Fragen auf Sie zukommen, wie zunächst der E-Rechnungsempfang ab Januar 2025 organisiert werden kann. Meine Tipps hierzu:

    1. Machen Sie keine halben Sachen und setzten Sie gleich auf eine Lösung, die den E-Rechnungsempfang und den E-Rechnungsversand ermöglichen! Bis Ende 2027 müssen sich Ihre Mandanten sowieso komplett umstellen.
    2. Gehen Sie das Thema aktiv an: Warten Sie nicht, bis Sie zum Jahreswechsel mit Anfragen überrannt werden, sondern machen Sie sich einen Plan, welche Mandanten Sie ab sofort ansprechen und sukzessive migrieren.

    Auf unsere tatkräftige Unterstützung können Sie zählen:

    Unternehmen an die E-Rechnung heranführen

    Der erste wichtige Schritt ist der Aufbau eines individuellen Mandanten-Onboardings mit lexoffice. Alle Informationen dazu finden Sie hier: Sie lernen in wenigen Schritten von Anfang an effizient zusammenzuarbeiten und einen guten Prozess zu etablieren, indem Sie die Einarbeitung, Einstellungen, Arbeitsteilung und Datenübernahme klar definieren.

    Im Fall von Unternehmen, die bisher mit Word/Excel gearbeitet haben, bieten wir Ihnen praxisnahe konkrete Starthilfe in Sachen Digitalisierung an. Im Rahmen des Starter-Paketes unterstützen unsere Kanzleibetreuer Sie gerne beim Aufbau eines Onboarding-Prozesses. In unserem Drei-Phasen-Konzept erarbeiten wir mit Ihnen einen Maßnahmenplan und setzten ihn gemeinsam um. Von der Schulung Ihrer Mitarbeiter bis hin zur Unterstützung bei der Einarbeitung erster lexoffice Mandanten begleiten wir Sie ab Bedarfsanalyse bis Umsetzung.

    Sie möchten aber lieber, dass Ihre Mandanten sich eigenständig ins digitale Zeitalter einarbeiten? Dann empfehlen Sie unsere kostenlosen Mandanten-Webinare oder machen Sie auf das Selbststudium in der lexoffice Academy aufmerksam.

    Sie können auch die Einarbeitung direkt auslagern und auf die lexoffice Coaches verweisen.

    Fest steht: Die E-Rechnung kommt, und je frühzeitiger Sie sich um professionelle Prozesse kümmern, desto stressfreier wird es für Sie und Ihr Kanzleiteam, aber auch für alle Mandant:innen. Starten Sie am besten sofort, denn die digitale Zukunft ist jetzt.

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    „Die E-Rechnungspflicht für B2B-Geschäfte sehen wir als große Chance für die Digitalisierung des deutschen Mittelstands, vom Selbstständigen bis zum Klein- und Kleinstunternehmen. Denn nun bekommen die, die bislang noch nicht auf Software und digitale Prozesse setzen, einen weiteren, dringend notwendigen Schubs, die Chancen einer digitalen Unternehmenssteuerung zu nutzen und ihr Unternehmen für eine erfolgreiche Zukunft aufzustellen.

    Wer die Lösungen von Lexware wie lexoffice nutzt, wird schon vor der verpflichtenden Einführung E-Rechnungs-ready sein und muss sich keine Gedanken machen!

    Christian SteigerGeschäftsführer Lexware und Gründer lexoffice

    Für Unternehmen, die bereits mit strukturierter Finanzsoftware arbeiten, wird sich wenig ändern

    Steuerberater:innen, die bereits mit lexoffice Produkten arbeiten, müssen nicht tätig werden. Denn unsere lexoffice Produkte werden zeitnah E-Rechnungs-ready sein. Wir werden dabei alle Komplexitäten der neuen Vorgaben wegabstrahieren, damit unsere Kunden wie gewohnt weiterarbeiten können.

    Alle anderen sind herzlich eingeladen, mit in die Zukunft zu kommen: Treffen Sie unser Kanzleibetreuer-Team online bei Webinaren und offline auf Branchen-Events, um sich lexoffice und eine moderne, rechtskonforme Arbeitsweise zeigen zu lassen.

    Wir freuen uns auf Sie!

    Weitere Informationen zur E-Rechnungspflicht

    Wir haben für Sie ausführliche Informationen zur Einführung der E-Rechnungspflicht, inkl. dem Einführungszeitplan, Service-Angeboten von lexoffice und Veranstaltungshinweisen zusammengestellt.

    Jetzt mehr erfahren zur E-Rechnungspflicht

    lxlp