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Checkliste Arbeitsvertrag

Was muss drinstehen?

Auf der Suche nach gutem Personal sind Sie fündig geworden? Dann gilt es als Nächstes, einen wirksamen und für alle Parteien zufriedenstellenden Arbeitsvertrag aufzusetzen. Falls Sie sich nun fragend am Kopf kratzen: Keine Sorge, ein Arbeitsvertrag ist kein Hexenwerk. Wir zeigen Ihnen mit unserer Checkliste, worauf Sie achten sollten und was drinstehen muss, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Arbeitsvertrag – zum Begriff

Ein Arbeitsvertrag ist das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in und hält die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest. Die Leistungspflicht des:der Arbeitnehmenden ist es, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Die Pflicht des:der Arbeitgebenden ist die Zahlung der Vergütung für die Arbeitsleistung.

Checkliste Arbeitsvertrag – Vertragsform und Muster

Für den Arbeitsvertrag gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Das bedeutet, Arbeitsverträge können prinzipiell sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch besondere gesetzliche Bestimmungen, durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform vorgeschrieben ist.

Muster-Arbeitsvertrag: Hier finden Sie ein Muster für einen Arbeitsvertrag und ein Muster für einen Arbeitsvertrag Minijob.

So erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht auch ohne Arbeitsvertrag

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist empfehlenswert, aber nicht zwingend, sofern es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur in Schriftform möglich und wirksam. Für mündlich geschlossene Verträge reicht auch, dass verkürzt die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich beidseitig dokumentiert werden. Diese sog. Niederschrift der Arbeitsbedingungen muss der:die Arbeitgeber:in dem:der Arbeitnehmer:in innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen.

Hier finden Sie ein Muster für eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen zum kostenlosen Download (Datei-Format: docx / Word-Dokument)

Checkliste Arbeitsvertrag – Vertragsinhalt

An den konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags gibt es nur geringe Anforderungen. Der Grund: viele gesetzliche Vorgaben sind gerade dann wirksam, wenn die Vertragsparteien nichts Bestimmtes vereinbart haben. Da diese Vorgaben aber mitunter zum Nachteil des:der Arbeitgebenden ausfallen können, ist es für das Unternehmen sinnvoll, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.

Außerdem werden durch die schriftliche Form Missverständnisse vermieden und beide Seiten – sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in – haben mehr Sicherheit.

Vorab sollten Sie allerdings prüfen, ob auf das Arbeitsverhältnis bestimmte tarifliche Regelungen anzuwenden sind. Ist dies der Fall, müssen Sie diese Bestimmungen beachten und in den Arbeitsvertrag einarbeiten.

Folgende Pflichtangaben müssen laut Nachweisgesetz in den Arbeitsvertrag:

Kreis mit der Zahl eins in der Mitte

Vertragsparteien

Zuerst sollten natürlich die Parteien des Arbeitsvertrags genannt werden – das sind der:die Arbeitgeber:in und der:die Arbeitnehmer:in.

Kreis mit der Zahl zwei in der Mitte

Beginn, Tätigkeit und Ort

Im Arbeitsvertrag ist Folgendes festzuhalten:

  • wann das Arbeitsverhältnis beginnt
  • wie die Tätigkeit des:der Arbeitnehmenden bezeichnet wird
  • was den Aufgabenbereich umfasst
  • wo die Beschäftigung ausgeübt wird
  • falls vereinbart, die freie Wahl des Arbeitsortes

Befristung, Probezeit und Kündigung

Möchten Sie die Beschäftigung befristen, ist dies in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und das Enddatum des Arbeitsverhältnisses festzulegen. Liegt eine Befristung mit Sachgrund vor, sollte der jeweilige Grund genannt werden. Näheres zur Befristung mit und ohne Sachgrund erfahren Sie hier. Außerdem müssen Sie die Dauer der Probezeit, Kündigungsfristen, das bei einer Kündigung einzuhaltende Verfahren und die Frist für eine Kündigungsschutzklage schriftlich festhalten.

Arbeitszeit und Überstunden

Hinsichtlich Arbeitszeit und Überstunden müssen Sie außerdem folgende Angaben schriftlich festhalten:

  • die Arbeitszeit mit Ruhepausen und Ruhezeiten
  • bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, -rhythmus und die Voraussetzungen für Schichtänderungen
  • bei Arbeit auf Abruf: die Vereinbarung, dass die Arbeitsleistung nach Arbeitsanfall zu erledigen ist, die zu vergütenden Mindeststunden sowie der Zeitrahmen der Arbeitsleistung und die Frist, die der:die Arbeitgebende einzuhalten hat
  • die Möglichkeit und die Voraussetzungen zur Anordnung von Überstunden

Urlaub, Fortbildungen und betriebliche Altersvorsorge

Das Bundesurlaubsgesetz sieht bei einer Fünftageswoche mindestens 20 Urlaubstage für Arbeitnehmende vor. Sofern Sie mehr Urlaub gewähren, halten Sie die Zahl der zusätzlichen Urlaubstage fest.

Außerdem müssen Sie einen eventuellen. Anspruch auf von dem:der Arbeitgebenden gestellte Fortbildungen festhalten sowie Name und Anschrift des Versorgungsträgers bei einer Zusage zur betrieblichen Altersvorsorge.

Vergütung

Wie viel soll Ihr Arbeitnehmer verdienen? Dies ist ein zentraler Punkt im Arbeitsverhältnis, der natürlich im Arbeitsvertrag stehen muss. Halten Sie die Summe der monatlichen Bruttovergütung sowie den Zeitpunkt und die Art der Auszahlung fest. Das gesetzliche Minimum der Vergütung wird – falls kein Tarifvertrag besteht – durch das Mindestlohngesetz bestimmt. Nicht fehlen sollte außerdem, dass einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld immer freiwillig erfolgen und auf deren Auszahlung kein Rechtsanspruch besteht.

Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Auslandsaufenthalte

Gelten anwendbare Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen, müssen Sie einen allgemein gehaltenen Hinweis im Arbeitsvertrag vermerken.

Ist ein:e Mitarbeiter:in länger als vier Wochen im Ausland tätig, müssen schriftliche Informationen über die Arbeitsbedingungen in den Arbeitsvertrag, wie z. B. Arbeitsländer und Währung, in der das Arbeitsentgelt erbracht wird.

Folgende Punkte können Sie in den Arbeitsvertrag übernehmen:

Pfändung

Für den Fall einer Gehaltspfändung sollte im Arbeitsvertrag Vorsorge getragen werden: Dokumentieren Sie, dass Abtretungen von Zahlungsansprüchen immer mit Ihrer Zustimmung erfolgen müssen und die Kosten für den Arbeitsaufwand, der bspw. bei einer Gehaltspfändung anfällt, von der:dem Arbeitnehmenden zu tragen sind.

Vorbehaltsklausel

Für den:die Arbeitgeber:in ist es zudem sinnvoll, eine Vorbehaltsklausel aufzunehmen. Mit dieser behält sich der:die Arbeitgeber:in vor, dem:der Arbeitnehmer:in innerhalb des Unternehmens eine andere, gleichwertige und seinen Fähigkeiten entsprechende Tätigkeit zu übertragen.

Nebenpflichten des:der Arbeitnehmenden

Im Arbeitsvertrag sollten zudem die Nebenpflichten des:der Arbeitnehmenden bestimmt werden. So kann der:die Arbeitnehmer:in nicht nur zu sorgfältigem Handeln, sondern auch zur Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten verpflichtet werden. Es sollte außerdem geregelt werden, wie sich der:die Arbeitnehmer:in im Falle einer Arbeitsverhinderung zu verhalten hat. Konkret: Nach wie vielen Tagen der Krankheit muss der:die Arbeitnehmer:in ein ärztliches Attest vorlegen?

Schlussbestimmungen

  • Im Arbeitsvertrag ebenfalls nicht fehlen sollte das Verbot von Nebentätigkeiten, falls diese gegen die Interessen Ihres Unternehmens verstoßen.
  • Gleiches gilt für die Ausschlussfrist, auch sie sollte im Vertrag erwähnt werden. Diese regelt, dass nicht geltend gemachte Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nach drei Monaten verfallen.
  • Eine Öffnungsklausel sieht vor, dass Bestimmungen aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, die nach dem Abschluss des Arbeitsvertrages geschlossen wurden, den Bestimmungen des Arbeitsvertrags vorgehen – auch wenn dies zum Nachteil des:der Arbeitnehmenden geschieht.
  • Unter Umständen ist auch eine Regelung zu Vertragsstrafen sinnvoll. Damit kann bestimmt werden, dass bei Vertragsbruch durch den:die Arbeitnehmer:in seitens des:der Arbeitgebenden ein Bußgeld erhoben wird.
  • Zu guter Letzt ist darauf zu achten, eine salvatorische Klausel einzufügen. Mit ihr verpflichten sich die Parteien darauf, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung, eine passende Ersatzbestimmung zu vereinbaren.

Wenn Sie diese Punkte unserer „Checkliste Arbeitsvertrag“ beachten, sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite – und Sie können sich auf die Einstellung des:der Arbeitnehmenden freuen.

Wo steht‘s im Gesetz?

Zum Abschluss geben wir Ihnen noch die wichtigsten Gesetze zur Hand. Ein eigenständiges Arbeitsvertragsrecht gibt es bislang noch nicht. Die wichtigen Regelungen sind daher etwas im Gesetzesdschungel verteilt. Achtung, viele Paragrafen:

  • Wichtig: BGB §§ 611 ff.
  • Auch relevant: BGB § 138, §§ 305 ff., § 315
  • Nachweisgesetz (NachwG)
  • Gewerbeordnung §§ 105, 106
  • Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Teilzeitbefristungsgesetz TzBfG

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