Arbeitsvertrag – zum Begriff
Ein Arbeitsvertrag ist das schuldrechtliche Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in und hält die gegenseitigen Rechte und Pflichten fest. Die Leistungspflicht des:der Arbeitnehmenden ist es, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen. Die Pflicht des:der Arbeitgebenden ist die Zahlung der Vergütung für die Arbeitsleistung.
Checkliste Arbeitsvertrag – Vertragsform und Muster
Für den Arbeitsvertrag gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Das bedeutet, Arbeitsverträge können prinzipiell sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn durch besondere gesetzliche Bestimmungen, durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform vorgeschrieben ist.
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So erfüllen Sie Ihre Dokumentationspflicht auch ohne Arbeitsvertrag
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist empfehlenswert, aber nicht zwingend, sofern es sich nicht um ein befristetes Arbeitsverhältnis handelt. Die Befristung eines Arbeitsvertrags ist nur in Schriftform möglich und wirksam. Für mündlich geschlossene Verträge reicht auch, dass verkürzt die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich beidseitig dokumentiert werden. Diese sog. Niederschrift der Arbeitsbedingungen muss der:die Arbeitgeber:in dem:der Arbeitnehmer:in innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses aushändigen.
Hier finden Sie ein Muster für eine Niederschrift der Arbeitsbedingungen zum kostenlosen Download (Datei-Format: docx / Word-Dokument)
Checkliste Arbeitsvertrag – Vertragsinhalt
An den konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags gibt es nur geringe Anforderungen. Der Grund: viele gesetzliche Vorgaben sind gerade dann wirksam, wenn die Vertragsparteien nichts Bestimmtes vereinbart haben. Da diese Vorgaben aber mitunter zum Nachteil des:der Arbeitgebenden ausfallen können, ist es für das Unternehmen sinnvoll, Vereinbarungen schriftlich festzuhalten.
Außerdem werden durch die schriftliche Form Missverständnisse vermieden und beide Seiten – sowohl Arbeitgeber:in als auch Arbeitnehmer:in – haben mehr Sicherheit.
Vorab sollten Sie allerdings prüfen, ob auf das Arbeitsverhältnis bestimmte tarifliche Regelungen anzuwenden sind. Ist dies der Fall, müssen Sie diese Bestimmungen beachten und in den Arbeitsvertrag einarbeiten.
Folgende Pflichtangaben müssen laut Nachweisgesetz in den Arbeitsvertrag: