Afa Abschreibungsrechner

Kostenlos Abschreibungen berechnen

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Alle Wirtschaftsgüter, die langfristig in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden, werden nicht komplett im Jahr der Anschaffung verbucht, sondern über mehrere Jahre abgeschrieben. Dafür gelten verschiedene Abschreibungsfristen und -beträge – je nach Art des Anlagegutes. Mit welchem Betrag welches Anlagegut über wie viele Jahre abgeschrieben wird, stellt viele in der Buchhaltung vor eine große Herausforderung. Testen Sie unseren kostenlosen AfA-Rechner. Der Abschreibungsrechner übernimmt diese komplexen Berechnungen für Sie ganz automatisch.

Abschreibungen ganz einfach mit lexoffice verwalten

Die steuerrechtlichen Regelungen zum Thema Abschreibungen sind vor allem für Laien und Buchhaltungs-Neulinge nur schwer zu durchschauen. Mit lexoffice können Sie Ihre Anlagegüter schnell und einfach erfassen und so ohne großen Aufwand Ihre Abschreibungen buchen. Sie können Ihre Anlagegüter sogar rückwirkend bis 2010 erfassen. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie lexoffice kostenlos und unverbindlich für 30 Tage!

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Was bedeutet „Abschreibung“ (Afa)?

Bei der Abschreibung, oder auch „Absetzung für Abnutzung“, kurz AfA, handelt es sich um den Wertverlust von z.B. Werkzeug, Fahrzeugen und so weiter. Hier gilt die Regel: Angeschaffte aber auch selbst hergestellte Produkte, welche zum Erzielen von Einkünften angeschafft werden, können abgeschrieben werden. Das heißt, die Anschaffungskosten werden auf mehrere Jahre verteilt gleichmäßig als gewinnmindernd angesetzt. Steuerlich ist die Abschreibung daher sehr sinnvoll: Weniger Gewinn bedeutet auch, dass Sie weniger Steuern bezahlen müssen. Nutzen Sie doch einfach den kostenlosen AfA Rechner von lexoffice aus.

Wie lange Produkte für gewöhnlich nutzbar sind und abgeschrieben werden können, ist in den sogenannten Abschreibungstabellen geregelt.

Wie wird eine lineare Abschreibung berechnet?

Nach Abschaffung der degressiven Abschreibung für Neuprodukte oder Neukäufe im Jahr 2011 verbleibt Ihnen die sogenannte lineare Abschreibung. Bei der linearen Abschreibung gibt es, wie die Bezeichnung schon ausdrückt, im Zeitverlauf lineare und gleich hohe Abschreibungsbeträge. Wie so oft gibt es jedoch Ausnahmen: Im ersten Abschreibungsjahr ist der Zeitpunkt der Anschaffung für das Berechnen der Abschreibung entscheidend.

Im Steuerrecht § 7 Abs. 1 Satz 4 heißt es: “Im Jahr der Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsguts vermindert sich für dieses Jahr der Absetzungsbetrag (…) um jeweils ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder Herstellung vorangeht.”

Konkret heißt dies, dass Sie, wenn Sie die lineare Abschreibung berechnen, den Kaufmonat immer komplett einbeziehen können. Dabei ist es egal, ob Sie das Produkt am Anfang oder am Ende des Monats gekauft haben.

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Abschreibung von Anlagegütern mit wenigen Klicks in lexoffice

Praxistipp: Keine Lust mehr, Anlagen händisch abzuschreiben?

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