Vor allem kann es zu Spannungen und Enttäuschungen führen, wenn jemand von der Kumpel-Ebene auf Vorgesetzten-Level wechselt und sich nun anders verhält als vorher, um den neuen Pflichten gerecht zu werden.
Besonders wichtig ist es, auch als Partner*in authentisch zu bleiben und nicht „den Chef oder die Chefin herauszuhängen“. Ein Führungskräfte-Coach und entsprechende Trainings können dafür sorgen, dass die Veränderung fürs Team harmonisch abläuft und langfristig auf einer guten Basis steht.
Rechte und Pflichten von Geschäftspartnern
Welche Aufgaben in welchem Umfang ein*e weiterer*e Partner*in in der Geschäftsführung wahrnimmt, kommt im Detail auf die Firma und die Teamzusammenstellung an. Die Erfüllung der folgenden Anforderungen an Geschäftsführer gehört aber fast immer dazu:
- Priorisierung von eigenen und fremden Aufgaben
- Delegieren von Aufgaben an Mitarbeiter
- Mitarbeiterführung
- Nachwuchsförderung
- Sicherstellung von Weiterbildung
- Bindung von Fachkräften
- Kontrolle und Organisation
- strategische Unternehmensplanung
- Überwachung der Finanzen
- Vorantreiben des Wachstums des Unternehmens
sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft nach außen und Festlegung der Unternehmensziele mitsamt entsprechender Maßnahmen zur Umsetzung.
Offizielle Geschäftsführer haben aber nicht nur Aufgaben, sondern auch eine ganze Reihe an Pflichten. Die Auskunfts- und Informationspflicht gegenüber den Gesellschaftern, Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber Krankenversicherung, Rentenversicherung, Agentur für Arbeit und Pflichten gegenüber Mitarbeitern wie die Einhaltung vom Arbeitsschutzbedingungen und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
- Wahrnehmung der Interessen der Gesellschaft
- Liquidität und Verschuldung permanent überwachen
- Verschwiegenheit (Geschäftsgeheimnisse)
- Führung des Geschäftsbetriebs
- Buchführungspflicht
- Rechnungslegungspflicht (Bilanzierung, Steuererklärung, etc.)
- Sorgfaltspflicht (§43 GmbHG)
- (Stamm-)Kapitalerhaltung (§30 Abs. 1 GmbHG)
- Insolvenzantragspflicht (§15a InsO)
- Risiko-Minimierung
Die Pflichten, die ein*e geschäftsführende*r Partner*in kennen und erfüllen muss, ergeben sich einerseits aus verschiedenen Gesetzen (beispielsweise GmbH-Gesetz, Insolvenz-Ordnung und Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) und andererseits aus dem Geschäftsführervertrag und gelten ausnahmslos für alle Geschäftsführer, die ein Unternehmen hat.
Sie werden detailliert im Geschäftsführervertrag festgehalten.