Insolvenzrecht

Das Wichtigste im kompakten Überblick

Zahlungsunfähigkeit. Wenn Schuldner:innen dem:der Gläubiger:in nicht das vereinbarte Geld zahlen können, hat dies hohe rechtliche Relevanz. Den zuständigen Teil des Zivilrechts nennt man Insolvenzrecht. Sie sind von Insolvenz betroffen? Dieser Überblick informiert Sie!

Wann ist ein Unternehmen insolvent?

Sie haben als KKU / KMU in Deutschland finanzielle Probleme? Sie haben als Selbstständige:r / Freelancer:in offene Forderungen gegenüber einem Unternehmen, das diese nicht begleichen kann? Sie zählen zu den ambitionierten Start-ups beziehungsweise Gründer:innen, die sich rund um das Thema Insolvenz informieren möchten und strategisch so agieren wollen, dass Sie idealerweise nichts mit dem Insolvenzrecht zu tun haben? – Dann ist es das A und O, dass Sie zunächst genau wissen, was Insolvenz eigentlich bedeutet.

Konkurs. Pleite. Insolvenz. Für Zahlungsunfähigkeit gibt es verschiedene Namen. Rechtlich kennzeichnet der Insolvenzbegriff die Unfähigkeit des Schuldners bzw. der Schuldnerin, seine:ihre Gläubiger:innen zu bezahlen. Zwei Elemente sind für den Insolvenzbegriff wichtig. Zum einen die Zahlungsunfähigkeit, die sowohl akut als auch drohend sein kann. Zum anderen die Überschuldung. Das bedeutet, dass Sie ihre Schulden auch dann nicht bezahlen können, wenn Sie Betriebsvermögen verkaufen oder Schuldner:innen Ihre Rechnungen bezahlen. Das bedeutet für Sie ganz konkret, dass Sie jederzeit den Überblick über Ihre Finanzen – also Einnahmen und Ausgaben, Verbindlichkeiten und Forderungen – haben. Nur so können Sie definitiv feststellen, ob bei Ihnen der Tatbestand der Insolvenz vorliegt.

Insolvenz: Im Fall der Fälle sollten sie das Insolvenzrecht kennen

Was ist die Insolvenzordnung?

Alle wichtige Bestimmungen rund um die Insolvenz – Ihre eigene oder die Ihres Schuldners bzw. Ihrer Schuldnerin – finden Sie in der Insolvenzordnung. Sie ist auch unter dem Kürzel InsO geläufig. Der Übersicht halber ist sie in unterschiedliche Kapitel eingeteilt. Unter anderem finden Sie dort:

  • Gründe der Insolvenz
  • Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Festsetzung der Insolvenzmasse
  • Festsetzung der Gläubiger
  • Bestellung des Insolvenzverwalters
  • Anfechtung der Insolvenz

Das deutsche Insolvenzrecht ist ist komplex. Sicher können Sie sich in der Insolvenzordnung einen ersten Einblick verschaffen. Doch wenn Sie als Schuldner:in oder Gläubiger:in von einer Insolvenz betroffen sind, ist Unterstützung durch Spezialist:innen unverzichtbar.

Insolvent – was tun?

Wenn Sie insolvent sind, eine Insolvenz droht, Sie überschuldet sind oder eines dieser Merkmale auf eine:n Ihrer Schuldner:innen zutrifft, brauchen Sie Expert:innen, die Sie unterstützen. Unternehmens- und Steuerberatungen sind eher dazu geeignet, eine Insolvenz noch zu vermeiden. Ein Fachanwalt:in für Insolvenzrecht ist der:die Ansprechpartner:in, wenn tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Sollte bei Ihnen einer der drei Gründe einer Insolvenz – akute / drohende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung – vorliegen, müssen Sie das Insolvenzverfahren eröffnen. Dies schreibt das Gesetz durch das Insolvenzrecht vor. Denn eines seiner Ziele ist es, den beziehungsweise die Gläubiger:innen zu schützen.

Gut zu wissen: Nicht nur der:die Schuldner:in, also das von Insolvenz betroffene Unternehmen, kann das Insolvenzverfahren beantragen. Auch Gläubiger:innen haben das Recht, das Verfahren anzustoßen, um ihre Rechte durchzusetzen. Man unterscheidet in diesem Zusammenhang zwischen dem Eigenantrag und dem Fremdantrag. Allerdings ist der Fremdantrag ungleich schwerer, weil ein:e Gläubiger:in die finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens in aller Regel nicht genau kennt.

Wozu dient das Insolvenzverfahren eigentlich?

Viele Unternehmer:innen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, sind der Meinung dass ihnen das Insolvenzverfahren nur schadet. Sie glauben, dass alle Werte des Betriebs pauschal veräußert werden, um die Gläubiger:innen zu befriedigen. Doch das Insolvenzrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist keineswegs einseitig gestaltet. Es hat ebenfalls den Zweck, das von Zahlungsunfähigkeit betroffene beziehungsweise bedrohte Unternehmen – wenn dies möglich sein sollte – zu retten. Denn davon profitieren alle Parteien – die Gläubiger:innen und natürlich auch das betroffenen Unternehmen selbst – inklusive seines Personals und eventueller Anteilseigner:innen.

Was bedeutet es, ein Insolvenzverfahren zu beantragen?

Ein Insolvenzverfahren muss nach deutschem Insolvenzrecht erst beantragt werden. Sie können dies als Schuldner:in oder Gläubiger:in umsetzen. Zuständig ist das Insolvenzgericht der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Dort wird der Antrag auf ein Insolvenzverfahren genau geprüft – nach den Gründen, die mit dem Antrag eingereicht wurden. Das Gericht bestimmt dabei auch sogenannte vorläufige Insolvenzverwalter:innen. Wird das Insolvenzverfahren tatsächlich eingeleitet, werden aus den vorläufigen Insolvenzverwalter:innen feste Verwalter:innen. Ihre Aufgabe – der Name ist Programm – ist es, die Insolvenzmasse (sowohl bestehendes Vermögen des Unternehmens als auch Forderungen der Gläubiger:innen) zu verwalten. Je nach Mitspracherecht des insolventen Unternehmens unterscheidet man starke, halbstarke und schwache Insolvenzverwalter:innen.

Kann eine Insolvenz drei Jahre dauern?

Viele Schuldner:innen und Gläubiger:innen stellen die Frage nach der Dauer des Insolvenzverfahrens. Doch das lässt sich nicht so pauschal beantworten, da die Dauer von verschiedene Faktoren abhängt. Allein das Prüfverfahren, ob überhaupt ein Insolvenzverfahren zugelassen wird, kann bereits zwei oder drei Monate in Anspruch nehmen. Sie müssen damit rechnen, dass unter Umständen eine Ablehnung erfolgt – nämlich dann, wenn nicht mehr genügend Kapital vorhanden sein sollte, um die Prozesskosten zu bezahlen. Dies zeigt bereits deutlich, dass Sie mit einem eventuellen Insolvenzantrag nicht so lange warten sollten. Wenn Sie eine solide Buchführung, idealerweise unter Nutzung professioneller Buchhaltungsprogramme, durchführen, wird eine drohende Insolvenz präzise entdeckt – und Sie können handeln.

Etwa drei von zehn Anträgen auf ein Insolvenzverfahren werden durchschnittlich abgelehnt. Wird Ihr Fall insolvenzrechtlich verfolgt, kann sich das Verfahren – je nach Schwere – bis zu drei oder sogar sechs Jahren hinziehen.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Das Insolvenzgericht teilt dem betroffenen Unternehmen und seinen Gläubigern mit dem Eröffnungsbeschluss den Start des Insolvenzverfahrens mit. Nun ist der:die Insolvenzverwalter:in befugt, über die Insolvenzmasse zu verfügen. Er:Sie soll die Ansprüche der Gläubiger:innen bestmöglich erfüllen. Das Insolvenzrecht sieht aber auch vor, dass er:sie versucht, das Vermögen des in finanzielle Schieflage geratenen Unternehmens wieder zu vermehren – beispielsweise durch den Verkauf nicht benötigter Fahrzeuge oder das Eintreiben offener Forderungen.

Insolvenz besser vermeiden

Mit konsequenter Buchhaltung haben Sie tagesaktuellen Überblick über Ihre Finanzen. Integrieren Sie auch ein rechtssicheres Mahnwesen, damit Sie nicht zu viele offene Posten haben. Durch eine externe Unternehmensberatung nutzen Sie zudem einen objektiven und professionellen Blick auf Ihre Finanzen. Sollte es zu einer Insolvenz kommen oder sollten Sie als Unternehmer:in eine:n von Insolvenz betroffene:n Kund:in haben, ist es sinnvoll, sich Unterstützung durch Expert:innen zu holen. Spezialisierte Anwält:innen agieren präzise und rechtssicher, um ein Verfahren optimal zu gestalten.

Lust auf mehr?

Selbstständig machen

Erfolgreich selbständig machen mit kostenlosen Vorlagen, Tools, Arbeitshilfen, Downloads, Videos, eBooks und vielem mehr. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. lexoffice hilft direkt, wenn Sie sich selbständig machen wollen.

>> Mit lexoffice selbstständig machen