nebenberuflich gründen

Nebenberuflich gründen

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Autor:in: Carola Heine

Veröffentlicht:

Kategorie: Gründer:innen

Nicht jede Gründung betrifft gleich die gesamte Existenz. Nebenberuflich gründen kommt für alle in Frage, die nicht gleich ins kalte Wasser springen wollen, sondern ihre Geschäftsidee erst einmal testen. Ebenso spannend ist ein nebenberufliches Business für Eltern in Elternzeit, die wieder arbeiten möchten.

Nicht zuletzt hat gar nicht jeder den Ehrgeiz, sich mit einer selbstständigen Tätigkeit zu ernähren. Doch auch wenn Du nur nebenberuflich und in Teilzeit ausprobieren möchtest, was geht: Ohne Steuerberater solltest Du nicht starten.

Wie bei einer „Vollzeit-Existenzgründung“ oder einem Start-up auch hilft eine professionelle Beratung Dir dabei, grundlegende Fehler zu vermeiden und die richtige Rechtsform zu wählen. Oft geht es auch Umsatzsteuer-Entscheidung die Kleinunternehmerregelung betreffend oder Investitionen. Ein Steuerberater unterstützt Dich dabei, schnell und reibungslos ohne Risiken voranzukommen.

Nebenberuflich gründen: So meldest Du ein Nebengewerbe an

Wenn Du Dich als Freiberufler nebenberuflich verselbstständigst, benötigst Du zur Anmeldung des Nebengewerbes keinen Gewerbeschein. Alle anderen Tätigkeiten mit Gewinnerzielungsabsicht setzen voraus, dass Du ein Gewerbe anmeldest.

Das gilt auch für kleinere Einnahmequellen wie Flohmarkthandel über Ebay oder Werbeeinnahmen im Blog. Auch wer hauptberuflich angestellt ist, benötigt für die zusätzlichen Einnahmen den Schein. Dabei kommt es nicht darauf an, welche Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist.

Auch aus einer Arbeitslosigkeit heraus kannst Du ein Nebengewerbe gründen. Entscheidend ist, dass es eine Haupteinnahmequelle gibt, über die Deine Krankenversicherung geregelt wird.

Deine Krankenversicherung ist sowieso das erste und wichtigste Thema, wenn Du nebenberuflich gründest. Bei einem Nebengewerbe werden zunächst in der Regel zwar keine zusätzlichen Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Dazu darfst Du aber in Deinem Zweitbusiness nicht mehr verdienen als im Hauptberuf. Die wöchentlich aufgewandte Arbeitszeit darf nicht zu hoch sein. Schon ab 20 Stunden die Woche wird es kritisch, dann können zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge fällig sein.

Das Arbeitsamt legt übrigens bei arbeitslosen Gründern die Grenze zum Haupterwerb schon bei 15 Stunden pro Woche fest. Aber es gibt noch mehr Dinge, auf die Du zwingend achten musst, um reibungslos zu starten.

  • Arbeitgeber informieren: Prüfe Deinen Arbeitsvertrag auf Informationspflichten, Einschränkungen und Verbote eventuelle Nebentätigkeiten betreffend. In der Regel darfst Du nicht für den Wettbewerb arbeiten und die nebenberufliche Gründung sollte den Hauptjob nicht belasten.
  • Businessplan aufsetzen: Wird das Geld reichen? Musst Du investieren? Was solltest Du verdienen, damit es sich rechnet, und wie? Auch bei einer Nebentätigkeit ist eine clevere Planung nicht nur von Vorteil, sondern Voraussetzung für langfristigen Erfolg.
  • Gewerbeschein anmelden Mit unserer Checklist Gewerbeanmeldung bist Du auch dann gut beraten, wenn du nebenberuflich gründen willst.
  • Umsatzsteuer ja oder nein: Fällst Du unter die Kleinunternehmerregelung und falls ja, entscheidest Du Dich ggf. trotzdem für Umsatzsteuer, damit Du Vorsteuerabzug geltend machen kannst und professionell auf Kunden wirkst?
  • Buchhaltung und Organisation Es kann losgehen! Mit der Buchhaltungssoftware lexoffice schreibst Du rechtsgültige Angebote und Rechnungen, hast alle Zahlungseingänge im Blick und verwaltest mühelos Belege.

Am einfachsten ist es, wenn Du mit lexoffice arbeitest, die Daten später dann aber per DATEV-Export Deinem Steuerberater zur Verfügung stellst. So bist Du unabhängig und flexibel, wirst aber trotzdem stets von einem Profi betreut.

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