Vergleich der Gründung einer GbR vs. einer GmbH

Übersicht

Finden Sie hier eine kostenlose Übersicht, wann sich die Gründung einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)  lohnt bzw. wann die Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sinnvoller ist. Viel Spaß beim Lesen und viel Glück bei Ihrer Idee!

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Wer darf gründen? Gewerbetreibende Freiberufler Jede natürliche, geschäftsfähige Person.
Beliebt bei Kleingewerbetreibenden
Praxisgemeinschaften von freien Berufen, z. B. Anwaltskanzleien
Arbeitsgemeinschaften
risikoreichen Unternehmungen wegen der beschränkten Haftung
Unternehmen mit ständig wechselnden Gesellschaftern, da ein Wechsel leicht möglich ist
speziellen Gesellschafterstrukturen, da das Innenverhältnis der GmbH frei gestaltet und individuell angepasst werden kann
Einmann-Gründern
Familienunternehmen, da die Gesellschafter nicht zwingend als Geschäftsführer fungieren müssen
Geschäftsführern, die zugleich Gesellschafter sind, da ihr Gehalt eine Betriebsausgabe darstellt und den zu versteuernden Gewinn verringert
Voraussetzungen Zusammenschluss von mindestens 2 Personen
Gleichgerichteter Zweck wird verfolgt und gefördert
Kein Mindestkapital erforderlich
Kann alleine gegründet werden
Jede GmbH muss mindestens eine natürliche und unbeschränkt geschäftsfähige Person als Geschäftsführer/in haben Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die Einlage kann durch Bareinlagen, Sacheinlagen (z.B. Maschinen) oder durch gemischte Einlagen erbracht werden. Satzungssitz im Inland
Firmenbezeichnung Vor- und Familiennamen der Gesellschafter müssen im Firmenname enthalten sein Branchen-, Sach- oder Phantasiename kann ergänzt werden Zusatz „GbR“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) ist verpflichtend Branchen-, Personen-, Misch-, Sach- oder Phantasiename möglich Zusatz „GmbH“ (abgekürzt oder ausgeschrieben) ist verpflichtend
Vertrag / Satzung Eine mündliche Vereinbarung genügt Der Gesellschaftsvertrag oder das Musterprotokoll müssen notariell beurkundet und von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden
Formalien Keine Das Gesetz schreibt einen Mindestinhalt für die Satzung vor.
Die Gesellschafter müssen sich über folgende Punkte einigen:
Gegenstand des Unternehmens Firma und Sitz des Unternehmens
Betrag des Stammkapitals
Höhe der Stammeinlage jedes Gesellschafters
Amtsgericht Es ist kein Eintrag im Handelsregister nötig Der Notar trägt die Gesellschaft ins Handelsregister ein, wenn:
bei Handelsregistereintrag insgesamt mindestens 12.500 Euro (inkl. Sacheinlagen) Stammkapital als Einlage geleistet worden sind.
alle Sacheinlagen vollständig geleistet wurden.
bei Bareinlagen auf jeden Geschäftsanteil mindestens 1/4 der Stammeinlage geleistet wurde und dem Geschäftsführer zur freien Verfügung steht.
keine strafrechtlichen Gründe vorliegen, die der Bestellung der Geschäftsführer entgegenstehen.
alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Gewerbeamt Gewerbetreibende müssen im Gewerberegister der Stadt eingetragen werden. Dies erfolgt durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Die GmbH muss im Gewerberegister der Stadt eingetragen werden. Dies erfolgt durch eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Kammern Gewerbetreibende müssen beitragspflichtige Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer werden.
Bestimmte Freiberufler müssen Mitglied in ihrer Berufskammer werden, z. B. Rechtsanwaltskammer.
Gewerbetreibende müssen beitragspflichtige Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer werden.
Finanzamt Jeder Freiberufler muss für sich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
Der Betrieb muss beim Finanzamt angemeldet werden, da Einkommensteuer, ggf. Gewerbesteuer (nur Gewerbetreibende) und Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist sinnvoll.
Die GmbH muss beim Finanzamt angemeldet werden, da Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer gezahlt werden muss. Die Hinzuziehung eines Steuerberaters ist sinnvoll.

Das lexoffice Gründungsangebot

Selbstständige, Freiberufler:innen, KKU und KMU, UGs, GmbHs, GbRs… Mehr als 200.000 Unternehmer:innen vertrauen auf lexoffice!

Wir halten Ihnen den Rücken frei. Von Anfang an!
Als Gründer:in nutzen Sie unsere Unternehmenssoftware in der Version lexoffice XL inkl. Lohn & Gehalt für die ersten 6 Monate kostenlos

  • Angebote und Rechnungen in 2 Minuten schreiben
  • Belege einfach und rechtssicher sammeln
  • Zeit sparen mit automatisierten Buchhaltungsprozessen
  • Zugriff immer und überall per Web, App & unterwegs
  • Zusammenarbeit mit Steuerkanzlei digitalisieren
  • Mitarbeiter abrechnen und bezahlen
lexoffice Gründungsangebot: 6 Monate lexoffice lostenlos nutzen für Gründer und Gründerinnen

Das fantastische Kleingedruckte zu unserem Gründungsangebot: Keine Zahlungsdaten erforderlich. Aus dem Gründungsangebot wird nicht automatisch ein kostenpflichtiger Vertrag. Am Ende der 6 Monate entscheiden Sie, welche Produkte Sie in welchem Umfang nutzen möchten.

Lust auf mehr?

Selbstständig machen

Erfolgreich selbständig machen mit kostenlosen Vorlagen, Tools, Arbeitshilfen, Downloads, Videos, eBooks und vielem mehr. Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. lexoffice hilft direkt, wenn Sie sich selbständig machen wollen.

>> Mit lexoffice selbstständig machen