E-Rechnungspflicht im Saarland ab 2022

Elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber

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    Ab 2022 gilt die E-Rechnungspflicht im Saarland für Unternehmen, die Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

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    Führt Ihr Unternehmen Aufträge für öffentliche Auftraggeber aus, ist es ab 1. Januar 2022 von der E-Rechnungspflicht betroffen. Voraussetzung ist, dass der öffentliche Auftraggeber am zentralen Rechnungseingang teilnimmt. Um zu wissen, ob Sie eine Rechnung auf elektronischem Wege übermitteln müssen, sollten Sie Rücksprache mit dem Auftraggeber halten.

    Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

    Von der E-Rechnungspflicht ab Januar 2022 gibt es zwei Ausnahmen:

    • Rechnungsbeträge sind nicht höher als 1.000 EUR netto
    • unabhängig vom Rechnungsbetrag hat die Rechnungsstellung bei Bar- und Sofortzahlungen eine schuldbefreiende Wirkung.

    Anforderungen an die E-Rechnung

    Die E-Rechnung muss bestimmte Anforderungen erfüllen:

    • Rechnung muss nach UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) oder UBL für Rechnungen und Gutschriften gestellt werden
    • semantisches Datenmodell nach EN 16931-1 muss eingehalten werden
    • auf nationaler Ebene können im Rahmen von “Kernrechnungsanwendungsspezifikationen” ergänzende Geschäftsregeln formuliert werden.

    Um eine E-Rechnung zu stellen und zu übermitteln, benötigen Sie vom Auftraggeber eine Leitweg-ID. Der Auftraggeber teilt Ihnen eine Bestellnummer mit, die Sie in BT-10 hinterlegen müssen. Die Lieferantennummer, die vom Auftraggeber mitgeteilt wird, hinterlegen Sie in BT-29.
    Nachdem die Rechnung übermittelt wurde, erfolgt im Zentralen E-Rechnungseingang eine automatische Prüfung auf das Vorliegen der technischen und formalen Anforderungen.

    Hier finden Sie das Informationsportal zum zentralen E-Rechnungseingang für das Saarland.

    Was sind die Unterschiede zwischen Papier-, PDF- und E-Rechnung?

    Der Begriff E-Rechnung verleitet immer noch zu Missverständnissen. Deshalb ist es wichtig, sich die drei unterschiedlichen Rechnungsformen einmal genau vor Augen zu halten.

    Papierrechnung

    Die klassische Papierrechnung fasst alle Rechnungsinhalte bildlich zusammen. Eine elektronische oder automatische Verarbeitung ist damit nicht möglich. Auch wenn sie mittels eines Scans oder eines Fotos digitalisiert wird, entsteht keine maschinenlesbare Strukturierung. Sämtliche Daten müssen in jedem Fall manuell oder über weitere Systeme in die verwendete Buchhaltungssoftware übertragen werden.

    PDF-Rechnung

    Gleiches gilt für PDF-Rechnungen. Sie sind ebenfalls nur eine bildhafte Darstellung der Rechnungsdaten und lassen keine elektronische und automatisierte Weiterverarbeitung zu, ohne dass Inhalte manuell oder mit Texterkennungsprogrammen für die Anforderungen der Buchungssoftware aufbereitet werden.

    E-Rechnung

    E-Rechnungen, wie sie die EU-Norm fordert, sind strukturiert, maschinenlesbar und ohne Medienbruch weiterzuverarbeiten. Das Datenformat ist ein rein semantisches und basiert auf einem XML-Format, das speziell für eine maschinelle Verarbeitung geschaffen wurde und für eine Sichtprüfung durch Menschen ungeeignet ist. Eine Lesbarkeit kann nur mit entsprechender Visualisierungssoftware hergestellt werden.

    Wie unterscheiden sich E-Rechnung und X-Rechnung?

    Die E-Rechnung beruht auf einer EU-Norm. Darunter gibt es verschiedene Standards. Die nationale Ausgestaltung des Standards in Deutschland nennt sich XRechnung.
    Auf der entsprechenden Webseite des Bundesinnenministeriums finden Sie detaillierte Informationen zur E-Rechnung. Die Seite wird ständig aktualisiert, so dass sie für Betroffene eine nützliche Informationsquelle darstellt.

    lxlp