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Geldwerter Vorteil:
Welche Freibeträge gelten?

Neben dem Einkommen erhalten Arbeitnehmer häufig zusätzliche Sachleistungen. Darunter fallen Firmenwagen, kostenlose Verpflegung oder auch eine Unterkunft. Diese Leistungen werden als geldwerter Vorteil bezeichnet. Ob dieser immer steuerpflichtig ist, erfahren Sie hier.

Was genau ist ein geldwerter Vorteil?

Wie bereits erwähnt, gelten Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn anbietet, als geldwerter Vorteil. Ein Firmenwagen, ein kostenloses Mittagessen, Rabatte und auch die private Nutzung des Firmenlaptops. Dabei gilt: Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den der Arbeitnehmer in eine (Sach-)Leistung investieren müsste, würde er diese selbst zahlen.

Wann ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig bzw. steuerfrei?

Laut Einkommenssteuergesetz (§8 EStG) ist der mit einer Sachleistung verbundene geldwerte Vorteil eine Einnahme und zählt somit als steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.

Unter bestimmten Umständen kann der geldwerte Vorteil auch steuerfrei sein. Das ist dann der Fall, wenn die Sachleistung hauptsächlich den Interessen des Unternehmens dient. Bezahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer z. B. einen LKW-Führerschein überwiegt das Interesse des Betriebs. Gleiches gilt bei der Kostenübernahme für Weiterbildungen.

Wie verhält es sich aber mit Essensgutscheinen, die Unternehmen ihren Arbeitnehmern für ein vergünstigtes Mittagessen ausgeben? Hier legt das Steuerrecht Sachbezugswerte fest. Der Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt derzeit (2022) 3,57 Euro. Dieser Wert darf durch den Essensgutschein höchstens um 3,10 Euro überschritten werden, so dass der Wert des Gutscheins maximal 6,67 Euro betragen darf. Der geldwerte Vorteil von 3,10 Euro ist in diesem Fall für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann hier allerdings eine Pauschalversteuerung von 25 Prozent wählen. Ausführlicheres zum Thema finden Sie hier.

Übrigens: Stellen Arbeitgeber Obst und Getränke zur kostenlosen Verfügung, gelten diese nicht als geldwerter Vorteil.

Freibetrag – welche Sachleistungen fallen darunter?

Für jeden geldwerten Vorteil gibt es Freibeträge, deren Höhe von der jeweiligen Sachleistung abhängt.

Personalrabatte und Bonusmeilen

Personalrabatte und Bonusmeilen unterliegen einem jährlichen Freibetrag in Höhe von 1.080 Euro. Sind Mitarbeiter dienstlich viel unterwegs und sammeln Bonusmeilen, dürfen sie diese bis zur Freibetragsgrenze selbst nutzen. Arbeitgeber können allerdings auf eine dienstliche Nutzung bestehen.

Übersteigt bei Personalrabatten der Endbetrag den Freibetrag, so ist die Differenz zu versteuern. Ein Beispiel:

Ein Mitarbeiter erhält 10 Prozent Personalrabatt auf einen Neuwagen im Wert von 12.000 Euro. Der geldwerte Vorteil beträgt 1.200 Euro und liegt somit 120 Euro über dem Freibetrag von 1.080 Euro. Diese 120 Euro sind der steuerpflichtige Teil des geldwerten Vorteils und müssen entsprechend versteuert werden.

50-Euro-Grenze bei Sachbezügen

Bis zu einem Wert von 50 Euro sind Sachbezüge immer abgabenfrei. Darunter können z. B. Jobtickets fallen oder Tankgutscheine. Weitere Informationen hierzu und wie Sie Arbeitnehmern steuerfreie Geschenke gewähren können, lesen Sie hier.

Firmenwagen

Der Nutzer eines Firmenwagens hat durch diesen einen geldwerten Vorteil. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, gibt es zwei Varianten: Mittels der Fahrtenbuchmethode oder der 1 %-Regelung. Das Wichtigste zum Thema Firmenwagen sowie Beispielrechnungen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils, finden Sie hier.

Kinderbetreuung und gesundheitsfördernde Maßnahmen

Erkrankt das Kind eines Arbeitnehmers und muss durch eine andere Person betreut werden, so kann das Unternehmen abgabenfreie Kosten in Höhe von 600 Euro übernehmen.

Unterstützen Arbeitgeber mit gesundheitsfördernden Maßnahmen wie z. B. Physiotherapie ihre Mitarbeiter, so ist dieser Sachbezug bis zu 600 Euro im Jahr steuerfrei und sozialversicherungsfrei. Weitere Informationen, wie Ihre betrieblichen Gesundheitsmaßnahmen steuerfrei bleiben, haben wir für Sie hier ausführlich zusammengestellt.

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