Was genau ist ein geldwerter Vorteil?
Wie bereits erwähnt, gelten Leistungen, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn anbietet, als geldwerter Vorteil. Ein Firmenwagen, ein kostenloses Mittagessen, Rabatte und auch die private Nutzung des Firmenlaptops. Dabei gilt: Der geldwerte Vorteil ist der Betrag, den der Arbeitnehmer in eine (Sach-)Leistung investieren müsste, würde er diese selbst zahlen.
Wann ist der geldwerte Vorteil steuerpflichtig bzw. steuerfrei?
Laut Einkommenssteuergesetz (§8 EStG) ist der mit einer Sachleistung verbundene geldwerte Vorteil eine Einnahme und zählt somit als steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtiges Einkommen.
Unter bestimmten Umständen kann der geldwerte Vorteil auch steuerfrei sein. Das ist dann der Fall, wenn die Sachleistung hauptsächlich den Interessen des Unternehmens dient. Bezahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer z. B. einen LKW-Führerschein überwiegt das Interesse des Betriebs. Gleiches gilt bei der Kostenübernahme für Weiterbildungen.
Wie verhält es sich aber mit Essensgutscheinen, die Unternehmen ihren Arbeitnehmern für ein vergünstigtes Mittagessen ausgeben? Hier legt das Steuerrecht Sachbezugswerte fest. Der Sachbezugswert für ein Mittagessen beträgt derzeit (2022) 3,57 Euro. Dieser Wert darf durch den Essensgutschein höchstens um 3,10 Euro überschritten werden, so dass der Wert des Gutscheins maximal 6,67 Euro betragen darf. Der geldwerte Vorteil von 3,10 Euro ist in diesem Fall für den Arbeitnehmer steuerfrei. Der Arbeitgeber kann hier allerdings eine Pauschalversteuerung von 25 Prozent wählen. Ausführlicheres zum Thema finden Sie hier.
Übrigens: Stellen Arbeitgeber Obst und Getränke zur kostenlosen Verfügung, gelten diese nicht als geldwerter Vorteil.
Freibetrag – welche Sachleistungen fallen darunter?
Für jeden geldwerten Vorteil gibt es Freibeträge, deren Höhe von der jeweiligen Sachleistung abhängt.