Bisher waren Kontonummer und Bankleitzahl erforderlich, wenn man per Überweisung oder Lastschrift Geld von einem Konto auf ein anderes transferieren wollte. Künftig treten IBAN und BIC an diese Stelle. Der BIC (Business Identifier Code, nach dem Namen der ausstellenden Behörde häufig auch SWIFT-Code genannt) bildet zusammen mit der IBAN (International Bank Account Number) die neuen Kontoinformationen, die unter SEPA zur eindeutigen Identifizierung eines Kontos nötig sind. Weil die IBAN so aufgebaut ist, dass sie bereits eine Länder- und Bankenkennung enthält, wird der BIC ab 31. Januar 2014 für innerdeutsche Überweisungen und Lastschriften nicht mehr benötigt. Lediglich beim grenzüberschreitenden Geldtransfer muss der BIC noch bis zum 31. Januar 2016 angegeben werden.
Ein wesentlicher Vorteil der SEPA-Überweisungen für Unternehmer liegt im effizienteren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr: Die Überweisungen an ausländische Geschäftskunden im SEPA-Raum werden deutlich schneller und günstiger.