Werbekosten absetzen

Werbekosten effektiv von der Steuer absetzen

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    Für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Gründer:innen sind Werbemaßnahmen entscheidend, um auf dem Markt Fuß zu fassen und zu wachsen. Diese notwendigen Investitionen in die Sichtbarkeit und Kundenakquise können jedoch erhebliche Kosten verursachen. Glücklicherweise ermöglicht das deutsche Steuerrecht, diese Werbekosten steuerlich geltend zu machen, was zu einer erheblichen Minderung der Steuerlast führen kann. Dieser Artikel vertieft das Thema, bietet praxisnahe Tipps und erklärt, wie Sie Werbekosten effektiv von der Steuer absetzen können.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Was zählt alles als Werbekosten?

    Werbung umfasst eine Vielzahl von Aktivitäten und Materialien, deren Ziel es ist, Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen zu promoten. Dazu gehören:

    • Anzeigen: Online-Anzeigen (Google Ads, Social Media Ads), Zeitungs- und Zeitschriftenanzeigen.
    • Direktmarketing: Flyer, Broschüren, Werbegeschenke, Mailings.
    • Digitale Präsenz: Kosten für die Erstellung und Pflege einer Website, SEO-Optimierung, Content Marketing.
    • Öffentlichkeitsarbeit: Pressemitteilungen, Sponsoring von Veranstaltungen, Teilnahme an Messen (Messestand, Eintrittskarten, Reisekosten).
    • Soziale Medien: Kosten für die Erstellung von Inhalten (Tools und Agenturen), Kampagnenmanagement, Tools zur Analyse und zum Scheduling.
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    Werbekosten vs. Werbungskosten

    Obwohl sie ähnlich klingen, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Werbekosten und Werbungskosten. Werbekosten beziehen sich auf Ausgaben für Werbemaßnahmen eines Unternehmens, um Produkte oder Dienstleistungen zu bewerben. Werbungskosten hingegen sind in der Einkommensteuererklärung absetzbare Kosten, die Arbeitnehmenden entstehen, um Einnahmen zu erzielen – beispielsweise Fahrtkosten zur Arbeit oder Ausgaben für Arbeitsmittel.

    Bis zu welcher Höhe können Werbekosten steuerlich abgesetzt werden?

    Im deutschen Steuerrecht gibt es grundsätzlich keinen festgelegten Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Werbekosten. Unternehmen können Kosten für Werbe- und Marketingmaßnahmen in vollem Umfang als Betriebsausgaben abziehen, sofern diese Ausgaben betrieblich veranlasst sind und dem Erzielen von Einnahmen dienen. Die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit umfassen die Nachweisbarkeit eines direkten Zusammenhangs zwischen den Werbemaßnahmen und der beabsichtigten Einkunftserzielung des Unternehmens.

    Gemäß den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) müssen die Aufwendungen zudem eindeutig dokumentiert und die Werbemaßnahmen angemessen sein. Die Absetzbarkeit ist nicht gegeben, wenn es sich um Ausgaben für Maßnahmen handelt, die nicht primär dem Geschäftszweck dienen oder als unangemessen hoch angesehen werden. Somit ist die Grenze der Absetzbarkeit durch die Angemessenheit und die betriebliche Notwendigkeit der Ausgaben definiert, nicht durch einen festen Höchstwert.

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    Praxisnahe Tipps zur Absetzung von Werbekosten

    1. Dokumentation und Nachweisführung

    Um Werbekosten erfolgreich abzusetzen, ist eine lückenlose Dokumentation essenziell. Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf. Es ist hilfreich, ein digitales Archiv anzulegen, in dem Sie Belege scannen und mit Stichworten versehen, um sie leichter auffindbar zu machen.

    2. Abgrenzung zu privaten Ausgaben

    Stellen Sie sicher, dass Werbekosten ausschließlich geschäftlich veranlasst sind. Sollten private und geschäftliche Nutzung vermischt sein (z.B. bei Tools zur Erstellung von (Werbe-)inhalten, die auch privat genutzt werden, müssen diese Kosten anteilig aufgeteilt werden.

    3. Genaue Zuordnung und Kategorisierung

    Für eine effiziente Steuererklärung ist es sinnvoll, Werbekosten nach Kategorien (z.B. Online-Werbung, Printmedien, Messekosten) zu ordnen. Das bringt nicht nur mehr Übersichtlichkeit in Ihre Betriebsausgaben, sondern erleichtert auch die Kommunikation mit dem Finanzamt oder dem:der Steuerberater:in.

    Beispiele aus der Praxis

    Corporate Blogging
    Ein IT-Dienstleister betreibt einen Blog, um Fachwissen zu teilen und Kund:innen anzuziehen. Die Kosten für das Schreiben von Beiträgen, Website-Pflege und die Bewerbung der Beiträge über Google AdWords und Social Media können vollständig als Werbekosten abgesetzt werden.

    Tipp: Achten Sie darauf, den Traffic und die Konversionsraten zu messen, um den Return on Investment (ROI) Ihrer Blogging-Aktivitäten zu evaluieren.

    Kundenbindungsprogramme
    Ein Einzelhändler führt ein Kundenbindungsprogramm mit Rabatten und speziellen Angeboten ein. Die Kosten für die Entwicklung des Programms, die Produktion von Mitgliedskarten und die Bewerbung des Programms sind als Werbekosten absetzbar.

    Tipp: Analysieren Sie regelmäßig die Teilnahme am Programm, um dessen Effektivität zu beurteilen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

    Fahrzeugwerbung
    Ein Handwerksbetrieb beschriftet seine Firmenfahrzeuge mit dem Logo und Kontaktdaten des Unternehmens. Die Kosten für die Gestaltung und Anbringung der Werbung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar.

    Tipp: Wählen Sie eine auffällige Gestaltung, die auch im Straßenverkehr gut erkennbar ist, um die Werbewirkung zu maximieren.

    Podcast-Sponsoring
    Ein Startup sponsert einen beliebten Podcast, um seine Zielgruppe zu erreichen. Die Kosten für das Sponsoring sowie die Produktion von Werbespots, die im Podcast gespielt werden, können als Werbekosten geltend gemacht werden.

    Tipp: Wählen Sie Podcasts, deren Hörerschaft gut zu Ihrer Zielgruppe passt, um den größtmöglichen Nutzen aus Ihrem Sponsoring zu ziehen.

    4. Vorausschauende Planung

    Planen Sie Ihre Werbemaßnahmen und die damit verbundenen Ausgaben vorausschauend. Dies ermöglicht nicht nur eine bessere Budgetkontrolle, sondern auch die Optimierung Ihrer Steuerlast im Laufe des Geschäftsjahres.

    5. Nutzung von Abschreibungen

    Manche Werbemittel (z.B. hochwertige Werbegeschenke oder technische Ausrüstung für Messen) können über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten, solche Anschaffungen steuerlich geltend zu machen.

    Fazit

    Das geschickte Absetzen von Werbekosten bietet Unternehmen eine hervorragende Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig in das Wachstum und die Sichtbarkeit ihres Geschäfts zu investieren. Eine sorgfältige Planung, Dokumentation und die strategische Auswahl der Werbemaßnahmen sind entscheidend, um den maximalen Vorteil aus diesen steuerlichen Regelungen zu ziehen. Nutzen Sie die Vielfalt der Werbemöglichkeiten und integrieren Sie innovative Ansätze in Ihr Marketing, um nicht nur steuerliche Vorteile zu genießen, sondern auch Ihr Unternehmen erfolgreich voranzubringen.

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    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

    lxlp