Die Pandemie-Situation hat Auswirkungen in vielen Bereichen. Ob die verminderte Anzahl von Auslandsreisen in Corona-Zeiten auch die Entscheider über die Auslandsreisesätze beeinflusst hat? Jedenfalls hat das Bundesministerium derzeit veröffentlicht, dass im Jahr 2022 weiterhin die Pauschalsätze für Auslandsreisen aus dem Jahr 2021 angewendet werden.
Hintergründe der Entscheidung
Es ist nicht ganz eindeutig zu erkennen, ob das Bundesfinanzministerium sich durch Mehrarbeit aufgrund der Pandemie oder durch eine nicht ausreichende Datenlage daran gehindert sah, die Auslands-Reisekostensätze anzupassen. Vermutlich liegt eine Kombination aus mehreren Faktoren vor. Ob diese Entscheidung am Ende sachgerecht ist, muss die Praxis zeigen. Pandemie-bedingt sind in vielen Bereichen die Preise gestiegen. Gerade in den durch die Pandemie belasteten Branchen Gastronomie und Hotellerie können im nächsten Jahr höhere Preise erwartet werden, weil dieser Verluste aus den Jahren 2020 und 2021 auffangen möchten. Hier könnte sich die Frage stellen, die Pauschsätze im folgenden Jahr noch angemessen sind. Das bleibt abzuwarten.
Typische Beispiele für Reisekosten und Reisenebenkosten
Zu den abrechnungsfähigen Reisekosten zählen zum Beispiel:
- Fahrtkosten mit Verkehrsmitteln verschiedener Art
- Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwand
Die Reisenebenkosten können sehr vielfältig sein. Hier sind unter anderem abrechnungsfähig:
- Parkgebühren
- Mautgebühren
- Eintrittsgebühren für Veranstaltungen und Institutionen mit beruflichem Bezug
- Kosten für eine Gepäckaufbewahrung
- Kosten für die Reinigung von Kleidung und Schuhen
- Kosten bei Gepäckschäden
- Telefongebühren bei dienstlichen Telefonaten
- Ausgaben bei Diebstahl von beruflich mitgeführten Gegenständen
Pauschbeträge gibt es vorwiegend in den Bereichen Übernachtung, Verpflegung und über die jeweiligen Kilometersätze bei Fahrten mit dem privaten Pkw.