Die große Koalition hatte Anfang Juni 2020 ein Konjunkturpaket geschnürt, um wirtschaftliche Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Dazu gehörte die auf sechs Monate befristete allgemeine Absenkung der Mehrwertsteuer – mit dem Ziel Konsum anzukurbeln und Umsatzeinbußen wettzumachen. Mit Wirkung zum 1. Juli 2020 wurde der Regelsteuersatz entsprechend von 19 % auf 16 % und der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. Es war den Unternehmern überlassen, ob sie die Mehrwertsteuersenkung an Kunden weitergeben. Historisch gesehen, war das die erste Mehrwertsteuersenkung seit 1968 und damit seit der Einführung des heute bekannten Systems.