Firmenwagenrechner

Fahr­ten­buch Regelung anwenden

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Mit unserem Firmenwagenrechner für 2024 berechnen Sie kostenlos, ob sich das Führen eines Fahrtenbuches oder die 1%-Regelung bei Ihrem Firmenwagen lohnen.

Da ein Firmenwagen häufig auch privat genutzt wird, gilt dies beim Finanzamt als geldwerter Vorteil. Dieser muss versteuert werden. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten: entweder führen Sie ein Fahrtenbuch über alle Ihre privaten und dienstlichen Fahrten oder die Privatfahren werden pauschal mit 1% des Bruttolistenneuwagenpreises versteuert (1%-Regelung). Sie wollen wissen, welche Variante für Sie die günstigste ist? Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Rechner!

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Bitte beachten Sie: In der Berechnung werden keine Effekte von Werbungskosten berücksichtigt. Sprechen Sie hierzu bitte mit Ihrer Steuerkanzlei.

Geldwerter Vorteil mit dem Firmenwagen-Rechner berechnen

Mit dem kostenlosen Nettorechner von lexoffice können Arbeitnehmer:innen die genaue Entfernungspauschale für die Nutzung eines Firmenwagens ermitteln. Für die zusätzliche steuerliche Belastung durch Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer muss lediglich angegeben werden, ob der oder die Arbeitgeber:in die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode zur Berechnung des geldwerten Vorteils anwendet.

Für Arbeitnehmer:innen bietet der Firmenwagen-Rechner ein Rechenbeispiel, um abzuwägen, ob die Nutzung eines Firmenwagens oder eines Privatwagens günstiger ist. Denn in manchen Fällen kann die Nutzung eines Firmenwagens zu einem höheren Nettoverlust führen.

 

Screenshot der lexoffice Fahrtenbuch Vorlage

Fahrtenbuch für Firmenwagen

Allgemein dokumentiert ein Fahrtenbuch die mit einem Fahrzeug zurückgelegten Wegstrecken. Steuerlich dient es zur Abgrenzung privater und beruflich veranlasster Fahrten. Pflichten zur Führung eines Fahrtenbuches sind aber auch in anderen rechtlichen Bereichen bekannt. Beispielsweise kann ein Fahrzeughalter zur Führung eines Fahrtenbuches verpflichtet werden, wenn bei einem Verkehrsverstoß der Fahrzeugführer nicht zu ermitteln war. Auch bei der Verwaltung von Fuhrparks spielen Fahrtenbücher für die Kontrolle von Kosten eine Rolle.

Unternehmer:innen, die den geldwerten Vorteil ihres Dienstwagens nicht nach der 1-Prozent-Regelung, sondern nach den tatsächlichen Kosten ermitteln wollen, haben die Möglichkeit, die Fahrtenbuchmethode anzuwenden.

Tipp: Nutzen Sie unsere Fahrtenbuch Vorlage

Firmenwagen-Rechner zur Anwendung der 1 %-Methode

Für die pauschale Versteuerung nach der 1%-Regelung ist der Listenpreis die Grundlage. Im Gegensatz zu den Angaben im Firmenwagenrechner sind in diesem Fall ausschließlich die Monate als zusätzliche Berechnungsgrundlage notwendig.

Bei der pauschalen Versteuerung wird ein Fahrzeug monatlich pauschal mit 1 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Wie im Firmenwagenrechner wird die Umsatzsteuer dabei berücksichtigt. Innerhalb eines Jahres ergeben sich so also 12 Prozent des Listenpreises.

Für die einfache Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen wendet der Nettolohnrechner pauschal die 0,03-Prozent-Regelung auf den Bruttolistenpreis pro Entfernungskilometer an. Werden monatlich nicht mehr als 15 Fahrten zur Arbeitsstätte durchgeführt, gilt stattdessen die 0,002 %-Regelung pro Kilometer.

Das Alter des Fahrzeugs spielt dabei keine Rolle. Dementsprechend muss die Abschreibungsdauer nicht wie im Firmenwagenrechner berücksichtigt werden.

Was lohnt sich mehr – 1%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Wie bei solchen Fragen üblich lautet die Antwort: Es kommt darauf an.

Wird ein Firmenwagen häufig für private Fahrten genutzt, ist die 1%-Regelung die sinnvolle Methode für die Versteuerung.

Bei wenigen Privatfahrten ist ein Fahrtenbuch die bessere Wahl, da dadurch Geld gespart wird.

Kosten für den Arbeitgeber

Bei der 1%-Regelung ergeben sich die Kosten für Arbeitgeber aus der Methode selbst. Der Prozentsatz wird monatlich zum Gehalt hinzugerechnet. Dadurch erhöht sich das Bruttogehalt und damit auch der Steuersatz.

Bei der Verwendung eines Fahrtenbuchs ergeben sich die Kosten aus dem Verhältnis der betrieblichen und privaten gefahrenen Kilometern. Die Umsatzsteuer wird anteilig für die Privatfahrten angesetzt, für die ein Vorsteuerabzug beansprucht wird.

Elektroauto als Firmenwagen

Haben Sie ein Elektroauto als Firmenwagen sind die Regelungen für die Versteuerung ein wenig anders.

Für die private Nutzung wird monatlich ein Prozentsatz von 0,25 vom Bruttolistenpreis angesetzt, sofern dieser nicht über 60.000,00 Euro liegt. Bei einem höheren Bruttolistenpreis werden 0,5 Prozent angesetzt

Firmenwagen-Rechner: Vorteile und Nachteile

Im ersten Moment erscheint ein Firmenwagen für Arbeitgeber als Nachteil. Er verursacht Aufwand und Kosten. Langfristig gesehen rentiert sich die Entscheidung für einen Firmenwagen aber in den meisten Fällen.

Der größte Vorteil ist – wie der Name schon sagt – der geldwerte Vorteil. Privatfahrten werden dadurch direkt verrechnet. Der Firmenwagen kann also als Privatfahrzeug mit genutzt werden und dient als eine Art zusätzliche Sachleistung, die Arbeitgeber Arbeitnehmern zur Verfügung stellen.

Der Nachteil ist, dass ein Firmenwagen Kosten verursacht, die sich aus Versicherungen, Finanzierungskosten und Unterhaltskosten ergeben. Wartungen und Reparaturen können im Zweifelsfall teuer werden.

Der Firmenwagenrechner berücksichtigt auch diese Kosten.

Fazit

Unter anderem sind Fahrtenbücher wichtig in den Bereichen Steuerrecht, Fuhrparkverwaltung und Verkehrsrecht. Teilweise verpflichten Behörden zur Führung eines Fahrtenbuches.

Für gewöhnlich kann aber zwischen dem Fahrtenbuch und der 1%-Regelung entschieden werden. Welche Methode sinnvoller ist, hängt von der Nutzung ab. Der Firmenwagenrechner hilft bei der Entscheidung.

Die Nutzung eines Firmenwagenrechners bietet Ihnen die Möglichkeit zu erörtern, ob und wie sich ein Firmenwagen für Sie lohnt. Je nach dem Anteil der privaten Fahrten lohnt sich die 1% Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuches mehr.

Der Firmenwagenrechner berücksichtigt alle wichtigen Angaben.

FAQ zum
Firmenwagen

Mit der 1% Regelung zahlt der Arbeitnehmer monatlich 1% vom Bruttolistenpreis.
Bei der Fahrtenbuchmethode wird die private Nutzung anteilig der tatsächlichen Kosten berechnet.

Arbeitgeber zahlen einen monatlichen Betrag zwischen 150 bis 800 Euro, je nachdem welches Auto zur Verfügung gestellt wird.

Fährt man privat sehr wenig oder gibt es strenge Regeln des Arbeitgebers (wie etwa ein Tankbudget), lohnt sich ein Firmenwagen nicht.

Bei der 1% Regelung dürfen bis zu 50% der getätigten Fahrten privat sein. Überschreiten Sie diesen Anteil, nutzen Sie den Firmenwagen nicht überwiegend betrieblich und müssen ein Fahrtenbuch führen.

Bietet ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer zum Gehalt eine zusätzliche (Sach-)Leistung an (wie ein Firmenwagen), handelt es sich um einen geldwerten Vorteil. Dieser wird als Einnahme bezeichnet und ist deshalb steuerpflichtig.

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