Steuern müssen wir alle zahlen. Das Finanzamt bzw. der Staat will von jedem von uns, seinen Anteil abbekommen. Das gilt natürlich auch für Selbstständige. Aber welche Steuern müssen Selbstständige zahlen und wann tritt die Steuerpflicht in Kraft? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Artikel.
Die drei relevanten Steuern für Selbstständige
Steuern gibt es jede Menge. Vermutlich kann niemand aus dem Kopf heraus genau sagen, welche Steuern es auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt. Nicht alle Steuern gelten für jeden. Arbeitgeber:innen zum Beispiel zahlen andere Steuern als Arbeitnehmer:innen.
Welche Steuern Sie in der Selbstständigkeit zahlen müssen, hängt auch von der gewählten Rechtsform ab. Als Selbstständige:r im Einzelunternehmen oder als Teil einer Personengesellschaft sind folgende Steuern besonders wichtig:
- Einkommensteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
Die Einkommensteuer
Einkommensteuer zahlt im Grunde jeder. Bei Arbeitnehmer:innen wird die Steuer direkt in Form eines prozentualen Anteils als Lohnsteuer vom Lohn abgezogen. Der Steuertarif von Lohnsteuer und Einkommensteuer ist gleich. Der Unterschied ist schlicht, dass Arbeitnehmer:innen Lohnsteuer zahlen und Selbstständige Einkommensteuer.
Arbeitnehmer:innen, die nebenbei auch selbstständig sind, müssen dementsprechend Lohnsteuer und Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Grundsätzlich handelt es sich dabei aber um die gleiche Steuer und nur der Begriff unterscheidet sie voneinander.
Die Einkommensteuer wird auf Ihren reinen Gewinn erhoben. Sonderausgaben wie Versicherungen oder Spenden und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten werden zuvor vom Gewinn abgezogen.
Der Grundfreibetrag ist entscheidend dafür, ab wann Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Liegt Ihr jährlicher Verdienst unter dem Grundfreibetrag, müssen Sie keine Einkommensteuer zahlen. Übersteigt Ihr Verdienst den Grundfreibetrag, zahlen Sie Einkommensteuer auf jeden Euro, der über dem Grundfreibetrag verdient wurde.
Der Grundfreibetrag liegt aktuell (Stand 2022) bei 10.347,00 Euro. Ab einem Verdienst von 10.348,00 Euro zahlen Sie also Einkommensteuer.
Die Höhe der Einkommensteuer ist zudem von der Höhe Ihres Verdienstes abhängig. Je höher Ihr Verdienst ausfällt, desto höher ist auch der Einkommensteuersatz. Der höchste Satz liegt bei 42 Prozent.
Zur Berechnung der Einkommensteuer können Sie folgende Formel verwenden:
- Einkommensteuer = zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz
Einfacher ist es allerdings, einen Einkommensteuer-Rechner zu verwenden. So einen finden Sie zum Beispiel auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.