Unternehmerlohn bei verschiedenen Gesellschaftsformen
In Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG wird üblicherweise ein:e Geschäftsführer:in bestellt. Diese Person erhält einen monatlichen Lohn, der über den Geschäftsführervertrag geregelt wird. In solchen Unternehmen erfolgt eine Verbuchung des Unternehmerlohns im Rahmen der Personalkosten. Geschäftsführer:innen sind aus steuerlicher und buchhalterischer Sicht Angestellte im Unternehmen und erzielen somit ein reguläres Gehalt, für das Lohnsteuer und Sozialabgaben entrichtet werden. Daher stellt der Unternehmerlohn in solchen Unternehmen eine fixe Betriebsausgabe dar, die den Gewinn schmälert und somit die Höhe der Steuern senkt.
Anders ist dies bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, denn in diesen Fällen besteht steuerlich und buchhalterisch kein Unterschied zwischen der Privatperson und dem Unternehmen. Hier ist es daher nicht möglich, die Lohnauszahlungen als Personalkosten zu verbuchen und zu versteuern. Stattdessen fungiert der Lohn als Privatentnahme, auf die die Einkommensteuer entfällt. Sie verringert zwar das Eigenkapital des Unternehmens, nicht jedoch den Gewinn, den dieses erwirtschaftet. Der kalkulatorische Unternehmerlohn kann bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften beliebig angepasst werden, je nachdem, wie der Gewinn ausfällt. Bei Kapitalgesellschaften ist er in der Regel fix. Eine Anpassung ist zwar möglich, geht jedoch mit einem gewissen Aufwand einher.
Wie wird der Unternehmerlohn berechnet?
Um die Kalkulation der Vergütung für Unternehmer:innen richtig vorzunehmen, kommt es auf einige wenige essenzielle Fragen an. Zunächst ist zu überlegen, wie viel Kapital Sie für Ihre private Lebensführung benötigen. Achten Sie hier darauf, wirklich alle relevanten Punkte und fixen Kosten mit einzubeziehen. Darüber hinaus ist zu überlegen, wie viel Kapital dem Unternehmen maximal entnommen werden kann, ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu bewirken. In einer Kapitalgesellschaft ist es sinnvoll, das marktübliche Geschäftsführergehalt zu kennen und als Grundlage für die Ermittlung des kalkulatorischen Unternehmerlohns heranzuziehen.
Bei der Berechnung der Kosten für die private Lebenshaltung sind verschiedene, oftmals individuelle Faktoren relevant. Es gibt jedoch einige Kostenpunkte, die im Grunde bei jeder Person anfallen. Dazu zählen die Aufwendungen für den Haushalt, zum Beispiel die Miete oder Wohnnebenkosten, Lebensmittel, Kleidung und Telefon- bzw. Internetgebühren. Dazu kommen Finanzaufwendungen wie Steuern, Darlehenszinsen oder mögliche Tilgungsraten für einen Kredit. Weitere Einflussgrößen auf die Lebenshaltungskosten sind Versicherungen, die Kranken- und Pflegeversicherungen, Haftpflicht-, Hausrat-, Renten- oder Arbeitslosenversicherungen umfassen. Schließlich sind Aufwendungen für die Mobilität (Auto oder ÖPNV-Tickets) sowie für die Freizeit (Kino, Restaurants u. ä.) mit einzuberechnen. Darüber hinaus ist immer die Altersvorsorge zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich außerdem, nach Möglichkeit einen gewissen Puffer zu kalkulieren, der ungeplante größere Ausgaben abdecken kann, beispielsweise Unfälle oder längere Krankheitsphasen.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn – Berechnung und Bedeutung bei der Preiskalkulation
In jedem Unternehmen, das Produkte oder Dienstleistungen vertreibt, ist eine Preiskalkulation zu erstellen. Sie erfasst sämtliche Kosten und Aufwendungen, die zur Erstellung der unternehmerischen Leistung notwendig sind, sowie einen angemessenen Gewinnanteil. Eine solche Kalkulation enthält zum Beispiel eine Aufstellung der Materialstückkosten und -einzelkosten sowie Fertigungseinzel- und -gemeinkosten, Verwaltungskosten, Vertriebskosten sowie sonstige allgemeine Kosten. Das Ergebnis einer Zusammenrechnung dieser Kostenbestandteile ergibt die Selbstkosten eines Produktes. Darauf werden der Gewinnzuschlag sowie Skonto und Rabatt angerechnet, um den Verkaufspreis zu ermitteln. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, ist der Unternehmerlohn in den Verwaltungskosten mit einkalkuliert. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften hingegen muss er separat hinzugefügt werden und ist zusätzlich zum Gewinn und zu den Skonti und Rabatten aufzuschlagen. Dadurch ist sichergestellt, bei jeder verkauften Einheit automatisch den Unternehmerlohn mit zu berechnen. Durch diese separate Ausweisung wird das entnommene Kapital bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen auch als kalkulatorischer Unternehmerlohn bezeichnet. Dieser Begriff sollte auch in der Kosten- und Leistungsrechnung mit angeführt werden.
Wie hoch sollte der berechnete Unternehmerlohn ausfallen?
Oftmals besteht vor allem in der Anfangszeit eines Unternehmens eine gewisse Zurückhaltung, wenn es um die Berechnung des Unternehmerlohns geht. Der Gedanke dahinter ist, dass das Unternehmen zunächst eine gesicherte Position am Markt erlangen sollte, bevor Lohn entnommen wird. Dennoch sollte der kalkulatorische Unternehmerlohn bereits von Anfang an eine Rolle spielen. Dass dieser Berücksichtigung findet, muss nicht automatisch auch bedeuten, dass er entnommen wird. Vielmehr besteht die Option, diesen sogenannten fiktiven Unternehmerlohn im Unternehmen zu belassen. Er ist aber auf diese Weise von Anfang an in der Preiskalkulation mit eingeplant. Wer sich unsicher ist über die Höhe, kann sich dabei an den branchenüblichen Löhnen von Geschäftsführer:innen oder leitenden Mitarbeitenden orientieren. Die entsprechenden Informationen hierüber erhalten Sie bei Steuerberater:innen oder bei der zuständigen IHK in Ihrer Nähe. Zu beachten sind neben den Branchengepflogenheiten auch die Größe des Unternehmens, die Anzahl der Mitarbeitenden und der unternehmerische Umsatz. Als Faustregel gilt hier: Eine Vergütung ist angemessen, wenn eine unternehmensfremde dritte Person die Tätigkeit in der gewünschten Qualität zum genannten Gehalt ausüben würde.
Was bedeutet die Karlsruher Tabelle für einen angemessenen Unternehmerlohn?
Für die Kalkulation eines angemessenen Geschäftsführergehalts oder Unternehmerlohns hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe eine eigene Tabelle entwickelt. Sie bildet eine Orientierung für die Berechnung des marktüblichen Gehalts für Unternehmer:innen oder Geschäftsführer:innen und eignet sich somit ideal als Richtwert. Sie besagt zum Beispiel, dass bei einer Firma im Handwerk mit 20 Mitarbeitenden und maximal 2,5 Millionen Euro Umsatz ein Unternehmerlohn von jährlich 123.000 bis 175.000 Euro als marktüblich gilt. In einem vergleichbaren Unternehmen des Einzelhandels liegt die Höhe zwischen 148.000 und 183.000 Euro pro Jahr. In derselben Branche bei einem Umsatz von 25 bis 50 Millionen Euro steigt dieser Satz auf 210.000 bis 440.000 Euro im Jahr.
Gewinnausschüttung vs. Unternehmerlohn
Der Gewinn bzw. Gewinnausschüttungen an Anteilseigner einer Gesellschaft sind nicht mit dem Unternehmerlohn zu verwechseln. Vor allem bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist dies ein wichtiger Punkt, der zu beachten ist, denn Gesellschafter:innen sind nicht immer auch operativ im Unternehmen tätig. Geschäftsführer:innen können in einem wirtschaftlich erfolgreichen Unternehmen doppelte Zahlungen erhalten und einerseits den Unternehmerlohn in Form ihres Geschäftsführergehalts verdienen und gleichzeitig an den Ausschüttungen der Gewinne an die Gesellschafter:innen beteiligt sein.
Warum ist der Unternehmerlohn wichtig?
Die Berechnung des Unternehmerlohns ist nicht nur im Hinblick auf die richtige Finanzplanung eines Unternehmens von Belang. Auch externe Stakeholder wie Investor:innen weisen ein Interesse daran auf, dass der Unternehmerlohn in die Finanzplanung mit aufgenommen wird. Wird dies unterlassen, erhalten Kapitalgeber:innen kein vollständiges und einwandfreies Bild über den Wert des Unternehmens. Auch bei Gesprächen mit Banken und Kreditgebern kann es nachteilige Effekte haben, wenn dieser Posten bei der Finanzplanung fehlt. Existenzgründer:innen sollten ihn daher bereits vor Beginn der unternehmerischen Tätigkeit bei der Erstellung des Businessplans als feste Größe mit aufnehmen. Je glaubhafter und präziser der Unternehmerlohn im Finanzplan aufgeführt ist, umso besser sind die Chancen, Geldgeber:innen davon zu überzeugen, in das Unternehmen zu investieren.
Was ist in der Gründungsphase zu beachten?
Gerade zu Beginn der selbstständigen und unternehmerischen Arbeit ist es nicht immer einfach, die Umsätze genau vorherzusagen. In der Regel wird die Zielgruppe erst erschlossen und ein entsprechender Kundenstamm aufgebaut. Entsprechend niedrig fallen die Unternehmensumsätze aus. Um den Unternehmerlohn in der Anfangszeit gering zu halten, sind einige Tipps hilfreich. So kann in den ersten Monaten auf die Rücklage für die Altersvorsorge verzichtet werden. Wer auf mögliche finanzielle Unterstützung durch Partner:in, Freund:innen oder Familie bauen kann, senkt dadurch ebenfalls in dieser kritischen Phase den Unternehmerlohn. Dazu gibt es Einsparpotenziale im geschäftlichen Bereich, etwa durch das Leasing von Anlagen, Maschinen oder anderen teuren Gegenständen. Wer hauptsächlich vom Schreibtisch aus arbeitet, spart beim Arbeiten von zu Hause aus ebenfalls einiges an Kosten ein. Bei all diesen Faktoren ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Unternehmerlohn nur in der Anfangsphase auf diesem niedrigen Niveau bleiben sollte. Sobald es möglich ist, sollte die Altersvorsorge berücksichtigt werden, und bei steigenden Umsätzen muss auch der Unternehmerlohn entsprechend ansteigen.
Fazit – die richtige Höhe des Unternehmerlohns ist entscheidend
Die Höhe des Lohns für Geschäftsführer:innen und Unternehmer:innen ist nicht immer einfach zu berechnen. Gerade in der Anfangszeit der Geschäftstätigkeit, in der das Unternehmen aufgebaut wird und ein fester Stamm an Kunden noch nicht vorhanden ist, nimmt die Abwägung des Unternehmerlohns eine wichtige Rolle ein. Die Entnahme von zu viel Kapital geht unter Umständen mit wirtschaftlichen Schäden des Unternehmens einher, wird jedoch zu wenig Lohn entnommen, lässt sich der eigene Lebensunterhalt nicht finanzieren. Daher ist es wichtig, hier genau zu kalkulieren und alle relevanten Faktoren sowie deren Höhe zu kennen. Wer sich gründlich vorbereitet und den Unternehmerlohn präzise, sorgfältig und bedacht kalkuliert, verfügt über einige Vorteile und baut sich eine Grundlage auf, die auch für die spätere unternehmerische Tätigkeit Vorteile bewirkt.