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IT-Kosten absetzen

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Wirkt es sich steuerlich aus, wenn Du Dein Tablet sowohl privat als auch beruflich nutzt? Wenn Du IT-Kosten absetzen willst, darfst Du dann auf dem Laptop Netflix gucken? Und welche Ausgaben lassen sich überhaupt absetzen?

Autor:in: Carola Heine

Veröffentlicht:

Kategorie: Steuertipps

Einerseits gehören mobile Endgeräte und Computer in allen Größenordnungen eindeutig zur Geschäftsausstattung, andererseits kann im Zweifelsfall nur ein Steuerberater zuverlässig beurteilen, welche Regelungen bei Dir für Dein Business greifen.

IT-Kosten absetzen, aber richtig und zwar alle

Um Deine IT-Kosten absetzen zu können, solltest Du sämtliche Ausgaben erfassen und wie gewohnt die Belege in die Buchhaltungssoftware lexoffice buchen, um sie dann als Datei oder per Steuerberaterzugang Deinem Steuerberater zu geben.

Das betrifft neue Computer, Smartphones und Tablets, aber auch die Zubehör- und Peripheriegeräte wie Beamer, Tastatur, Maus, Kartenleser, externe Festplatten und so weiter. Außerdem Software und die Ausgaben rund um die Internetpräsenz. Nicht nur Dein Betriebssystem und die Lizenzen für die von Dir erworbenen Programme.

Sondern auch Gebühren für Virenscanner, Kosten für das Hosting Deiner Website und die Verlängerung von Lizenzen sowie die Gebühren für genutzte Dienste (und natürlich Deine lexoffice Buchhaltung).

Die Anschaffung der Geräte und Umgebung wird ebenso wenig wie Webhosting vom Finanzamt in Frage gestellt werden. Dienstleistungen rund um den PC, Cloud-Programme und Dienste wie lexoffice und unsere Partner, Kosten für EDV-Dienstleister und Wartung oder Fortbildung gehören zu den Betriebsausgaben.

Große IT-Anschaffungen? Nur mit Steuerberater

Wenn Du für Dein Business gleich mehrere Geräte oder teure Software benötigst, solltest Du vor der Anschaffung unbedingt mit Deinem Steuerberater sprechen. Er hilft Dir bei der Entscheidung für den geeigneten Zeitpunkt für die Anschaffung, um steuerlich das Optimale herauszuholen.

Wartungs- und Reparaturkosten werden in dem Jahr angesetzt, in dem sie anfallen. Software wird gemeinsam mit dem Gerät abgeschrieben, wenn sie vorinstalliert war. Wenn Du monatliche Gebühren wie für lexoffice zahlst, kannst Du diese jeweils im gleichen Jahr geltend machen.

Bei den vielen unterschiedlichen Regelungen hilft die Rücksprache mit dem Steuerberater, um nichts zu übersehen. Das gilt auch für die Einschätzung, ab wann der private Gebrauch der Ausstattung nicht mehr in Frage kommt.

IT-Kosten absetzen beruflich bei privater Nutzung?

Abgesehen von der Einberechnung eventueller privater Nutzung werden Software, Hardware und Peripheriegeräte sowie Zubehör wie alle anderen Betriebsausgaben auch bei der Steuer angegeben.

Auf einen Schlag abschreiben kannst Du auch bei Hard- und Software, was bis 410 Euro netto gekostet hat. Wenn Du mehr Geld für Deine technische Ausstattung investiert hast, wird diese über einen Zeitraum von drei Jahren abgeschrieben.

Ein bisschen private Nutzung ist für jedes Gerät in Ordnung. Bei Büroausstattung ist es dann aber viel schwieriger als beim Absetzen eines geschäftlichen PKW, die unterschiedliche Nutzung privat oder geschäftlich nachzuweisen.

Als Start-up Betreiber solltest Du also lieber Deinen Steuerberater fragen, ob das Tablet mit nach Hause genommen werden kann für einen gemütlichen Filmeabend oder ob Du Dir lieber ein Zweitgerät zulegst, um das geschäftliche Tablet nur beruflich zu nutzen. Auf den Umfang kommt es an, ob das nötig ist.

Der Steuerprofi berät Dich in jedem Einzelfall. Als lexoffice Anwender kannst Du ihn einfach an Deine Daten lassen, dass erleichtert Deine Abläufe noch mehr als lexoffice es sowieso schon tut. Einfach den Steuerberaterzugang aktivieren und schon hat auch Dein Berater immer den vollen Überblick.

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