Fortbildungskosten steuerlich absetzen: Ein Leitfaden für Selbstständige

Fortbildungskosten steuerlich absetzen

Ein Leitfaden für Selbstständige

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    In einer Welt, die sich ständig weiterentwickelt, ist es für Selbstständige und Unternehmer essentiell, ihre Kompetenzen fortlaufend zu schärfen. Doch wussten Sie, dass Ihre Investition in Wissen auch Ihre Steuerlast mindern kann? Der Staat unterstützt Ihre Bemühungen um Weiterbildung, indem er Ihnen ermöglicht, Fortbildungskosten steuerlich abzusetzen – eine Maßnahme, die nicht nur Ihr Fachwissen erweitert, sondern auch Ihren Geldbeutel schont. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie Fortbildungskosten von der Steuer absetzen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Kosten Sie geltend machen können. So findet Ihr Engagement für Fortbildung auch auf Ihrem Steuerbescheid Anerkennung.

    Autor:in: lexoffice Redaktion

    Kategorie: Steuern

    Die Grundlagen der Steuerabsetzbarkeit von Fortbildungskosten

    Definition der Ausbildungskosten/Fortbildungskosten

    Bevor wir uns mit der steuerlichen Behandlung von Fortbildungskosten befassen, ist es wichtig, den Unterschied zwischen Ausbildungskosten und Fortbildungskosten zu kennen.

    Ausbildungskosten sind Aufwendungen, die notwendig sind, um die Grundlage für die Ausübung eines künftigen Berufs zu schaffen. Dies können beispielsweise die Kosten für ein Erststudium oder eine erstmalige Berufsausbildung sein.

    Fortbildungskosten hingegen sind Aufwendungen, die getätigt werden, um in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und den gestellten Anforderungen gerecht zu werden. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie:

    • Fortbildungsveranstaltungen,
    • Meisterkurse,
    • Sprachkurse,
    • Besuch einer Fachmesse,
    • Fachkongresse,
    • Besuch einer Fachmesse
    • Fachschulbesuche,
    • Zweitstudium als Aufbaustudium,
    • Ausbildungen nach bereits abgeschlossenen Berufsausbildungen und
    • Umschulungsmaßnahmen.

    Praxisbeispiel: Olivia ist selbstständige Grafikdesignerin und möchte Ihre Kenntnisse im Bereich User-Interface-Design vertiefen. Sie meldet sich zu einem anerkannten Online-Kurs an und erwirbt Software, die speziell für diesen Bereich entwickelt wurde. Die Kursgebühr sowie die Kosten für die Software kann Olivia als Fortbildungskosten geltend machen, da sie ihre Fachkompetenz erweitern und unmittelbar mit Ihrer beruflichen Tätigkeit verknüpft sind. Indem Olivia diese Ausgaben als Betriebsausgaben berücksichtigt, kann Sie Ihre Steuerlast senken und gleichzeitig Ihr berufliches Profil schärfen.

    Wer kann Fortbildungskosten absetzen?

    Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können Fortbildungskosten in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen. Bei Arbeitnehmer:innen stellen sie hingegen Werbungskosten dar. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Fortbildung im Zusammenhang mit Ihrer selbständigen bzw. nichtselbständigen Tätigkeit stehen muss.

    Welche Kosten sind absetzbar?

    Nicht alle Kosten im Zusammenhang mit einer Fortbildung sind absetzbar. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick welche Kosten zu den absetzbaren Kosten gehören:

    • Kursgebühren,
    • Tagungsgebühren,
    • Eintrittsgelder,
    • Lehrmaterialien,
    • Fachliteratur,
    • Fahrtkosten zu Fortbildungsorten,
    • Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung
    • Übernachtungskosten,
    • Verpflegungsausgaben
    • Reiseversicherungen
    • Parkgebühren und
    • weitere damit verbundene Ausgaben.

    Diese Kosten müssen jedoch klar beruflich veranlasst sein und dürfen keine privaten Anteile enthalten.

    Nicht als Fortbildungskosten abzugsfähig sind beispielsweise die folgenden Aufwendungen:

    • Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung
    • Aufwendungen für eine private Fluglizenz
    • Erwerb des Führerscheins der Klasse B
    • Sprachkurse ohne konkreten Zusammenhang zur Berufsausübung

    Wie werden die Kosten abgesetzt?

    Die Fortbildungskosten werden in der Steuererklärung als Betriebsausgaben angegeben. Dazu nutzen Selbstständige das Formular „Anlage EÜR“ (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) oder die Anlage „S“ (Selbstständige) der Einkommensteuererklärung. Arbeitnehmer geben die Fortbildungskosten in Anlage N bei den Werbungskosten an. Es ist wichtig, sämtliche Belege und Nachweise aufzubewahren, da das Finanzamt diese im Rahmen einer Prüfung verlangen kann.

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    Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten

    Direkter Berufsbezug: Die Fortbildung sollte Ihre fachlichen Kenntnisse erweitern oder aktuell halten und somit direkt Ihre selbstständige Tätigkeit fördern. Eine allgemeine Bildungsmaßnahme ohne spezifischen Bezug zu Ihrer beruflichen Praxis können Sie nicht von der Steuer absetzen. Ist der Besuch der Fortbildung sowohl beruflich als auch privat veranlasst, müssen die Kosten in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil aufgeteilt werden, wobei nur der beruflich veranlasste Teil steuerliche Berücksichtigung findet.

    Praxisbeispiel: Frau Mara, Inhaberin eines Softwareunternehmens, besucht von Montag bis Donnerstag eine Computermesse in New York. Sie reist am vorherigen Freitag an und kehrt am Samstag nach Messeende zurück. Weil nur 4 der 7 Tage dauernden Reise eindeutig einer beruflichen Veranlassung zuzuordnen sind, kann sie neben den vollen Messegebühren lediglich Flug- und Übernachtungskosten zu 4/7 sowie Verpflegungsmehraufwendungen für 5 Tage als Betriebsausgaben absetzen.

    Nachweis der beruflichen Notwendigkeit: Um die Kosten abzusetzen, müssen Sie die berufliche Notwendigkeit der Fortbildung belegen können, zum Beispiel durch Kursprogramme, Anmeldungsbestätigungen und Teilnahmezertifikate.

    Angemessenheit der Ausgaben: Die Fortbildungskosten müssen angemessen sein. Das Finanzamt prüft, ob die Ausgaben üblich und notwendig sind. Unverhältnismäßig hohe Kosten können ein Indiz dafür sein, dass die Ausgaben eher dem Privatbereich zuzuordnen sind, in diesem Fall riskieren Sie den Verlust des Steuerabzugs.

    Vermeidung von Doppelabzügen: Kosten dürfen nicht doppelt geltend gemacht werden. Ein Abzug der gleichen Kosten als Betriebsausgaben und Werbungskosten ist nicht zulässig.

    Praxisbeispiel: Luis ist freiberuflich als Online-Marketing-Berater tätig und möchte einen Spezialkurs in SEO- und SEM-Strategien besuchen, um seine Kompetenzen zu erweitern. Der Kurs kostet 1.500 Euro und findet an einem renommierten Institut statt. Luis bewahrt die Anmeldebestätigung, den Zahlungsbeleg und das Teilnahmezertifikat auf. Diese Unterlagen kann er auf Verlangen beim Finanzamt einreichen, um zu belegen, dass die Fortbildung direkt seinen beruflichen Fähigkeiten zugutekommt und die Kosten daher als Betriebsausgaben absetzbar sind. Dadurch senkt Luis nicht nur seine Steuerlast, sondern steigert auch seine Wettbewerbsfähigkeit.

    Steuervorteile für Selbstständige durch Fortbildungskosten

    Die Absetzbarkeit von Fortbildungskosten bietet Selbstständigen einige steuerliche Vorteile:

    Reduktion Ihres zu versteuernden Einkommens: Wenn Sie Fortbildungskosten als Betriebsausgaben deklarieren, verringern Sie Ihren zu versteuernden Gewinn. Die direkte Folge ist eine Senkung Ihrer Einkommensteuerlast, was zu einer spürbaren Entlastung Ihres Budgets führt.

    Steigerung Ihrer beruflichen Konkurrenzfähigkeit:Weiterbildung ist der Schlüssel, um am Markt bestehen zu können. Sie erlaubt es Ihnen, mit den neuesten Trends und Technologien Schritt zu halten, Ihre Dienstleistungen zu verbessern und so Ihr Angebot an die Spitze des Wettbewerbs zu führen.

    Nachhaltige Förderung Ihrer beruflichen Laufbahn: Fortbildungskosten sind mehr als nur Ausgaben – sie sind eine Investition in Ihre Zukunft. Mit den steuerlichen Erleichterungen, die das Finanzamt für berufliche Weiterbildung bietet, wird diese Investition zusätzlich attraktiver und ermöglicht es Ihnen, Ihr berufliches Potenzial voll auszuschöpfen.

    Wie Sie Fortbildungskosten optimal nutzen können

    Um Fortbildungskosten also optimal für Ihre Steuererklärung nutzen zu können, sollten Sie folgende Schritte beachten:

    Sorgfältige Buchführung: Es ist unerlässlich, genaue Aufzeichnungen über alle Fortbildungskosten zu führen. Bewahren Sie Rechnungen, Quittungen und sämtliche Nachweise über Ihre Investitionen auf. Dies beinhaltet auch Anmeldebestätigungen und Teilnahmebescheinigungen. Solche Dokumente sind entscheidend, um im Falle einer steuerlichen Überprüfung Ihre Ausgaben belegen zu können.

    Fachkundige steuerliche Beratung: Ein:e Steuerberater:in kann Ihnen nicht nur dabei helfen, Ihre Fortbildungskosten optimal zu erfassen, sondern auch die komplexen steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen, um Ihre Steuerlast zu minimieren. Zudem kann er oder sie Sie über aktuelle Änderungen im Steuerrecht informieren, die Ihre Absetzmöglichkeiten betreffen.

    Proaktive Planung und Teilnahme: Stellen Sie sicher, dass Sie sich frühzeitig für relevante Kurse anmelden und daran teilnehmen. Die aktive Teilnahme ist oft ein Kriterium für die steuerliche Anerkennung der Kosten. Passive oder nicht nachweisbare Beteiligungen könnten vom Finanzamt nicht anerkannt werden.

    Steuerliche Fallstricke und Risiken

    Die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten bietet viele Vorteile. Doch es gibt es einige Fallstricke und Risiken, auf die Selbstständige achten sollten:

    Eindeutige berufliche Veranlassung: Die Finanzbehörden prüfen genau, ob angegebene Fortbildungskosten wirklich beruflich begründet sind. Kosten, die den Anschein erwecken, sie dienten auch privaten Interessen, können zu Nachfragen führen.

    Vermeidung von Missbrauch: Zu hohe Ausgaben oder solche, die nicht eindeutig dem beruflichen Fortkommen dienen, können als Missbrauch gewertet werden und zu Steuernachzahlungen sowie Sanktionen führen.

    Doppelabzüge unterlassen: Kosten dürfen nur einmal geltend gemacht werden. Eine Deklaration sowohl als Betriebsausgaben als auch als Werbungskosten ist nicht zulässig und kann zu Beanstandungen führen.

    Fristgerechte Abgabe der Steuererklärung: Versäumte Abgabefristen können zu Verspätungszuschlägen führen. Planen Sie daher genügend Zeit für die Erstellung und Überprüfung Ihrer Steuerunterlagen ein.

    Dokumentation der Weiterbildungszwecke: Führen Sie genaue Aufzeichnungen über die Ziele und Inhalte der Fortbildung. Dies erleichtert den Nachweis der beruflichen Notwendigkeit gegenüber dem Finanzamt.

    Änderungen im Steuerrecht: Halten Sie sich über Änderungen im Steuerrecht informiert, die Ihre Absetzungsmöglichkeiten beeinflussen können, um nicht ungewollt in Steuerfallen zu tappen.

    Umsichtige Budgetplanung: Achten Sie darauf, dass die Kosten für Fortbildungen im Verhältnis zu Ihrem Gesamtumsatz angemessen bleiben. Eine kritische Prüfung durch das Finanzamt könnte sonst nahelegen, dass die Ausgaben privat motiviert sind.

    Fazit

    Die steuerliche Absetzbarkeit von Fortbildungskosten bietet Selbstständigen eine exzellente Gelegenheit, in ihre professionelle Entwicklung zu investieren und dabei Steuern zu sparen. Voraussetzung ist, dass Sie bestimmte Kriterien einhalten, Nachweise akkurat führen und bei Bedarf Rat von Expert:innen einholen, um das volle Potenzial dieser Steuervorteile auszuschöpfen. Wichtig ist, sämtliche Angaben korrekt und gesetzeskonform zu halten, um unliebsame steuerliche Folgen zu vermeiden. Und noch ein Tipp zum Schluss: Behalten Sie die Entwicklungen rund um das Wachstumschancengesetz im Auge. Das befindet sich derzeit noch im Gesetzgebungsprozess. Es wird erwartet, dass dieses Gesetz unter anderem die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen erhöhen wird, was zusätzliches Absetzungspotenzial für Selbstständige mit sich bringen könnte. Selbstverständlich halten auch wir Sie bei diesem Thema auf dem Laufenden.

    Linienmuster

    Tipp: In unserem ausführlichen Praxisbeitrag zeigen wir auf, welche Ausgaben Unternehmer:innen und Freelancer:innen von der Steuer absetzen können und was dabei beachtet werden muss.

    Was kann ich als selbstständige:r Unternehmer:in von der Steuer absetzen?

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