Bar eröffnen

Eine Bar eröffnen
Was muss ich wissen?

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    Sie möchten sich einen Traum erfüllen und eine Bar eröffnen? Sich in der Gastronomie selbstständig zu machen, ist mit der Einhaltung zahlreicher Vorschriften verbunden. Anträge müssen gestellt und Genehmigungen eingeholt werden. Gut beraten ist, wer sich vor der Gründung umfassend informiert. Welche Voraussetzungen erfüllt und was Sie in Bezug auf die Eröffnung einer Bar wissen müssen – wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

    Eine eigene Bar eröffnen: Voraussetzungen

    Im Zusammenhang mit einer Bareröffnung gibt es eine Vielzahl von Normen, die Sie beachten sollten, angefangen bei Anträgen und Anmeldungen bei Behörden bis zur Beachtung von rechtlichen Vorschriften beim Betrieb einer Bar. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie eine klassische Bar in Form einer Kneipe, ein Bistro, eine Beach Bar, eine Sisha Bar, eine Musik Bar oder Piano Bar, eine Cocktail Bar oder eine Karaoke Bar aufmachen, um nur einige Varianten zu nennen.

    Gewerbeanmeldung

    Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb, zum Beispiel eine Bar eröffnen möchten, müssen Sie beim Gewerbeamt am Standort Ihres Unternehmens ein Gewerbe anmelden und einen Gewerbeschein beantragen. Das Gewerbeamt wiederum informiert weitere Stellen, die gegebenenfalls Auskünfte von Ihnen einfordern.

    Selbstständig machen und eine Bar eröffnen: Das musst du wissen

    Finanzamt

    Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt, das Ihnen einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusendet. Das bedeutet, dass aufgrund Ihrer erwartbaren Gewinne die Höhe der Steuern festgesetzt wird.

    Industrie- und Handelskammer

    Auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) wird informiert und Sie als zahlendes Mitglied willkommen heißen. Für Inhaber einer Bar ist die Mitgliedschaft in der IHK verpflichtend. Sie wird Sie auch zu einer Schulung über Lebensmittelrecht und Lebensmittelhygiene einladen, deren Teilnahme mit dem Gaststättenunterrichtungsnachweis belohnt wird. Sie ist die Voraussetzung, um eine Gaststättenkonzession einschließlich einer Schanklizenz zu beantragen.

    Gaststättenkonzession

    Für einen gastronomischen Betrieb brauchen Sie eine Konzession, die auch Gaststättenerlaubnis genannt wird. Eine Gaststättenkonzession ist immer dann notwendig, wenn der Betreiber Speisen oder Alkohol anbietet, die an Ort und Stelle in Gasträumen verzehrt werden. Die Gaststättenkonzession ist Voraussetzung dafür, dass der Gewerbeschein bewilligt wird. Für die Erteilung einer Gaststättenkonzession brauchen Sie diese Unterlagen:

    • Polizeiliches Führungszeugnis (Einwohnermeldeamt)
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Einwohnermeldeamt)
    • Gaststättenunterrichtungsnachweis (IHK)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
    • Verzichterklärung des Vorgängers, sofern die Bar von einem Vorgänger übernommen wird
    • Lageplan und Grundriss der Bar (Vermieter beziehungsweise Eigentümer der Immobilie)
    • Mietvertrag oder Grundbuchauszug (Vermieter oder Grundbuchamt)

    Grundsätzlich ist die Gaststättenkonzession immer an eine Person und an den bestimmten gastronomischen Betrieb, in diesem Fall die Bar, gebunden. Die Gebühren für die Konzession können je nach Größe der Location variieren.

    Schanklizenz

    Die Schanklizenz heißt auch Schankgenehmigung. Sie bezeichnet im Gaststättenrecht die Erlaubnis beziehungsweise Konzession, in einem gastronomischen Betrieb, zum Beispiel einer Bar, alkoholische Getränke ausschenken zu dürfen. Wenn Sie also eine Bar eröffnen wollen, brauchen Sie zusätzlich zur Gewerbeanmeldung auch eine Schanklizenz.

    Bauordnungsamt

    Übernehmen Sie eine Bar oder eine Location, in der Sie bauliche Veränderungen vornehmen möchten, dann müssen Sie diese genehmigen lassen. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde oder das Bauordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Bar eröffnen möchten.

    Straßenverkehrsbehörde

    Möchten Sie zum Beispiel den Gehweg vor Ihrer Bar nutzen, um für Ihre Gäste Tische und Stühle aufzustellen, müssen Sie bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Sondernutzung einholen.

    Ordnungsamt

    Ihre Bar verfügt über eine Terrasse oder einen Garten, den Sie gewerblich nutzen möchten, dann brauchen Sie dazu die Erlaubnis des Ordnungsamtes. Dort stellen Sie einen Antrag auf Bewirtung im Freien.

    Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

    Die BGN ist ein gesetzlicher Unfallversicherungsträger, der für das Gastgewerbe zuständig ist. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist, Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sowie Berufskrankheiten zu verhüten. Das bedeutet, dass die BGN Sie als Selbstständigen und Inhaber einer Bar in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes berät. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen. Sie müssen Ihre Mitarbeiter bei der BGN anzumelden, wobei Sie als Selbstständiger meistens nicht verpflichtet sind, Beitragszahlungen in die gesetzliche Unfallversicherung zu leisten.

    Hygienebestimmungen

    Hygiene in der Gastronomie ist ein wichtiges Thema. Diesbezüglich gibt es zahlreiche Pflichten und Vorgaben, die im Zusammenhang mit dem Barbetrieb eingehalten werden müssen. Das bezieht sich auf die Küchen-, die Lebensmittel- und die Personalhygiene. Das Gesundheitszeugnis ist seit dem 1. Januar 2001 durch eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgelöst worden. Danach ist eine Gesundheitsuntersuchung nicht mehr erforderlich. Stattdessen reicht eine mündliche und schriftliche Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen dazu befähigten Arzt vor der Arbeitsaufnahme aus. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein und muss jährlich neu ausgestellt werden. Davon ausgenommen ist Personal, das ausschließlich für die Bodenreinigung zuständig ist.

    GEZ-Gebühren

    Möchten Sie zum Beispiel öffentliches Fernsehen oder Radio anbieten, werden Rundfunkgebühren fällig, die von der GEZ – das ist die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten – eingezogen werden.

    GEMA-Gebühren

    Zu einer Bar gehört Musik. Sobald Sie Musik spielen sind Sie verpflichtet, GEMA-Gebühren zu zahlen. Die GEMA ist die Gesellschaft für musikalischen Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Als solche verwaltet sie die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von in Deutschland über 80.000 Mitgliedern sowie von nahezu zwei Millionen Rechtsinhabern in der ganzen Welt. Die GEMA-Gebühr wird fällig, wenn eine Band spielt oder wenn Sie in Ihrer Bar Hintergrundmusik spielen, die Sie über ein Webradio, einen Podcast, eine App oder über eine Website spielen. Gleiches gilt für Musik in physischer Form wie eine CD oder Schallplatte.

    Jugendschutzgesetz

    Das JuSchG ist im Zusammenhang mit dem Ausschank von Alkohol an Jugendliche von Bedeutung. Außerdem bestimmt das JuSchG die Dauer des Aufenthaltes von Jugendlichen in einer Bar. Wichtig zu wissen ist, dass Sie verpflichtet sind, diese Bestimmung deutlich sichtbar in Ihrem Unternehmen auszuhängen.

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    Bar eröffnen: Kosten

    Wie hoch die Kosten sind, wenn Sie eine Bar eröffnen, hängt davon ab, ob Sie das Objekt kaufen oder mieten, ob Umbaumaßnahmen anstehen ob eine entsprechende Ausstattung vorhanden ist oder angeschafft werden muss. Einfacher wird die Bareröffnung, wenn Sie über Startkapital verfügen und damit wenigstens einen Teil der Anfangsinvestitionen abfedern können. Müssen Sie einen Kredit beantragen, kommen Zins– und Tilgungsraten hinzu. Nach Meinung von Experten müssen Sie mit Kosten für Umbau und Ausstattung in Höhe von mindestens 40.000 Euro rechnen, wenn es sich um eine kleine Bar handelt. Bei größeren Objekten können bis zu 100.000 Euro zusammenkommen.

    Mit welchen Kosten und Ausgaben Sie rechnen müssen, wenn Sie eine Bar aufmachen, haben wir nachfolgend für Sie aufgelistet:

    • Kosten für die Gründung, unter anderem für die Gründungsberatung, Lizenzen, Konzessionen, Verträge mit Brauereien und Getränkehändlern usw.
    • Kosten für die Erstausstattung, zum Beispiel Geschirr, Besteck, Gläser, Kaffeemaschine, Getränkezapfanlagen und sonstige Gastrogeräte
    • Erstausstattung mit Getränken, unter anderem alkoholische und nicht alkoholische Getränke, Spirituosen, Kaffee, Tee sowie Zutaten für Cocktails
    • Kosten für den laufenden Wareneinkauf, zum Beispiel Getränke, Lebensmittel, Kochzutaten sowie Rohstoffe für Cocktails und sonstige Getränke
    • Kosten für die Inneneinrichtung wie Tische und Stühle, Barhocker, Tresen, Regale, Beleuchtung, Dekorationsobjekte, gegebenenfalls Gardinen beziehungsweise Vorhänge usw.
    • Kosten für die Miete oder den Kauf der Bar einschließlich der Nebenkosten wie Heizung und Strom
    • Personalkosten, unter anderem Kosten für Mitarbeiter, zum Beispiel für Küchenpersonal, einen Koch, Kellner, Buffetkräfte beziehungsweise einen Barkeeper sowie Reinigungskräfte
    • Kosten für die GEMA und Rundfunkgebühren (GEZ)
    • Kosten für Werbung und Marketing (Einträge in Branchenverzeichnisse, Printmaterial, zum Beispiel Broschüre oder Flyer, Eintrag in Bewertungsportale, eigene Website, Wartung der Website, Anzeigenschaltung im Internet, Präsenz auf Social Media Plattformen, Speisen- und Getränkekarte usw.
    • Beiträge für die Berufsgenossenschaft
    • Kosten für Versicherungen, zum Beispiel für eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Beiträge für die Kranken- und Rentenversicherung, eine Inhalts- oder Inventarversicherung sowie eine Gewerbe-Rechtsschutzversicherung
    • Zins- und Tilgungsraten für laufende Kredite
    • Steuerzahlungen, unter anderem Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Einkommen- und Körperschaftssteuer, Lohnsteuer sowie Pauschalbeträge für Sachentnahmen
    • Eigene Lebenshaltungskosten

    Wer sich mit einem eigenen Business selbstständig macht, sollte immer daran denken, Geld für Unvorhergesehenes beiseite zu legen. Nicht nur in der Anfangsphase der Selbstständigkeit ist es wichtig, die Ausgaben zu begrenzen. Wer zumindest zeitweise selbst hinter dem Tresen steht, kann zum Beispiel Personal- und Lohnkosten sparen. Weiteres Sparpotenzial bietet eine gebrauchte Gastronomieausstattung oder die Übernahme einer bereits vorhandenen Innenausstattung. Es muss auch nicht unbedingt ein neuer Lieferwagen sein. Manchmal sind ein Leasingfahrzeug oder ein Gebrauchtwagen die bessere Wahl. Letztendlich müssen Sie davon ausgehen, dass Sie zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit rote Zahlen schreiben. Es wird eine Weile dauern, bis Sie Gewinne erwirtschaften. Auch das sollten Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen und einen finanziellen Puffereinbauen.

    Erkundigen Sie sich umfassend. Ob Sie auf Bundes- und Landesebene oder auf regionaler und europäischer Ebene einen öffentlich geförderten Gründerkredit erhalten, der Ihnen den Start in die Selbstständigkeit erleichtert. Auch der Existenzgründungszuschuss kann helfen, insbesondere die Anfangsphase zu überbrücken. Das passende Förderprogramm des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union (EU) finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

    Eigene Bar eröffnen und diese Fehler vermeiden

    Wenn Sie Ihre eigene Bar eröffnen und sie bekannt machen möchten, ist die Mundpropaganda zufriedener Gäste eines der wichtigsten Instrumente. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gäste erinnerungswürdige Stunden und schöne Abende in Ihrer Bar verbringen. Dann werden sie anderen Menschen davon erzählen und ihre Freunde mitbringen. Das funktioniert jedoch nur, wenn Sie typische Fehler vermeiden, die frisch gebackene Inhaber gerne machen, wenn sie eine Bar eröffnen, unter anderem diese:

    1. Aufwand unterschätzen

    Mancher Gastronom oder Quereinsteiger eröffnet eine Bar, weil er selbst für sein Leben gerne ausgeht. Er ist gerne unter Menschen und überaus kontaktfreudig. Das sind wichtige persönliche Voraussetzungen, die den Barbetrieb erleichtern. Dennoch sollten Sie berücksichtigen, dass die Arbeit eines Barbesitzers nicht allein daraus besteht, hinter dem Tresen zu stehen und mit netten Menschen zu plaudern. Es ist vor allem die Arbeit am späten Abend, die den Lebensrhythmus verändert und auf Dauer kräftezehrend sein kann. Tatsächlich dominieren andere Aufgaben das tägliche Bargeschehen, angefangen von der Buchhaltung, über Aufgaben im Marketing und personelle Angelegenheiten bis zu Verhandlungen mit Lieferanten, Planung von Events und den Wareneinkauf. Machen Sie sich also darauf gefasst, dass Ihre Arbeit in den Vormittags- und Mittagsstunden zum überwiegenden Teil aus Büroarbeit besteht und spät am Abend hinter dem Tresen endet. Berücksichtigen Sie deshalb bei Ihrem Gründungsvorhaben, ob dieses Leben mit Ihrem Privatleben vereinbar ist und ob Ihre Familie bereit ist, diese Arbeitszeiten mitzutragen.

    2. Fehlendes Verhandlungsgeschick

    Brauereien und Getränkelieferanten bieten Gastronomen günstige Konditionen. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie sich im Gegenzug langfristig an diese binden. Manches Angebot ist auf den ersten Blick sehr verlockend und entpuppt sich auf den zweiten Blick als Bürde. Deshalb sollten Sie sich die Verträge vorab sehr genau durchlesen und auf das Kleingedruckte achten. Gleiches gilt, wenn Sie eine bereits etablierte Bar übernehmen. Auch dann sollten Sie die Lieferantenverträge eingehend prüfen. Mancher Lieferant schließt zum Beispiel die Abnahme von Produkten anderer Hersteller aus oder schreibt in Bezug auf bestimmte Getränke einen Mindestumsatz vor. Wichtig ist, dass die Lieferanten beziehungsweise die gelieferten Getränke zu Ihren Zielgruppen passen. Trauen Sie sich zu, Ihre Interessen zu formulieren und hart zu verhandeln. Denn auch Lieferanten brauchen Abnehmer. Prüfen Sie auch die Möglichkeit, gegebenenfalls auf eine vertragliche Bindung zu verzichten, um Ihre Unabhängigkeit und Flexibilität zu wahren.

    3. Keine Außengastronomie

    Bieten Sie Ihren Gästen die Möglichkeit, an schönen Abenden im Freien zu sitzen. Je schöner der Außenbereich ist, umso mehr Gäste werden Sie im Sommer anlocken. Verzichten Sie auf die Außengastronomie oder ist der Außenbereich zu klein, werden die Gäste bei tollem Wetter zur Konkurrenz abwandern. Keine Außengastronomie bedeutet insoweit Umsatzeinbußen und einen mühsamen Kampf, die Gäste nach jedem Sommer zurückzuholen.

    4. Zu hohe Mietkosten

    Ein wichtiger Erfolgsfaktor für eine Bar ist ihr Standort, und der ist oftmals mit einer hohen Mietpreis- oder Kaufpreiszahlung verbunden. Deshalb sollten Sie eingehend prüfen, ob die Bar diese Ausgaben überhaupt einspielen kann. Tatsächlich sind hohe Mieten in den meisten Fällen der Grund für Gastronomen und Barbetreiber, dass sie nicht aus den roten Zahlen kommen. Nach einer Faustregel sollte die Miete nicht mehr als zehn Prozent Ihrer Umsätze ausmachen. Sind Sie sich dennoch unsicher, wenden Sie sich an die Kammer oder an den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), die Ihnen diesbezüglich sicher weiterhelfen werden.

    5. Mangelhafte Planung

    Es bedarf einer sorgfältigen Planung, um eine Bar zu eröffnen. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit und jedwede Beratung in Anspruch, um Ihr Konzept zu perfektionieren. Sprechen Sie gegebenenfalls mit anderen Barinhabern oder Gastronomen und lassen Sie sich Tipps geben. Lesen Sie Fachliteratur und surfen Sie durchs Internet, um Informationen zu sammeln, die Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden und als Barbesitzer erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten.

    Auf keinen Fall sollte Sie als Barbesitzer mittrinken. Machen Sie stattdessen den Spruch zu Ihrem persönlichen Motto: „Dienst ist Dienst, und Schnaps ist Schnaps.“ Möchten Ihre Gäste Sie unbedingt zu einem Gläschen einladen, sollten Sie sich für ein alkoholfreies Getränk entscheiden. Sie können nur dann für die Sicherheit und das Wohlergehen Ihrer Gäste sorgen, wenn Sie klar im Kopf, nüchtern und gesund sind.

    Eine Bar eröffnen: Was muss ich tun - eine Anleitung in 8 Schritten

    Eigene Bar eröffnen: Checkliste

    Es sind zahlreiche Schritte notwendig, um eine Bar zu eröffnen. Diese Checkliste hilft Ihnen dabei, Schritt für Schritt Ihrem Ziel näher zu kommen.

    1. Persönliche und fachliche Voraussetzungen

    Sie möchten eine Bar eröffnen? Dann sollten Sie sorgfältig überlegen, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen für diese Tätigkeit und für die Selbstständigkeit mitbringen. Sie sollten Führungsqualitäten und eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit haben, um Mitarbeiter zu führen und sich um Ihre Gäste zu kümmern. Verantwortungsbewusstsein, Freundlichkeit sowie Serviceorientierung sind ebenfalls hilfreiche persönliche Qualitäten. Ein Arbeitstag in der Gastronomie ist lang und körperlich anstrengend, weshalb körperliche Fitness von Vorteil ist. Im Idealfall sind Sie in der Lage, Konflikte zu lösen und Stressprofessionell zu bewältigen.

    Um eine Bar zu eröffnen, müssen Sie kein Barkeeper sein. Auch als Quereinsteiger ohne eine gastronomische Ausbildung können Sie eine Bar eröffnen. Allerdings sollten Sie über Berufserfahrung in der Gastronomie oder Hotellerie und über kaufmännische Kenntnisse verfügen. Nur dann wissen Sie, was auf Sie zukommt und sind eher in der Lage, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Kaufmännische Kenntnisse helfen bei der Führung des laufenden Betriebs, bei Personalentscheidungen, der Buchhaltung, beim Wareneinkauf und bei Lieferungen.

    2. Entwickeln Sie ein Konzept für Ihre eigene Bar

    Mit Ihrer Geschäftsidee sollten Sie sich von der Konkurrenz in der Gastrobranche und insbesondere von anderen Bars unterscheiden. Das kann den Stil Ihrer Bar betreffen, der klassisch, modern, trendig oder edel sein kann. Vielleicht besteht Ihr Alleinstellungsmerkmal auch darin, dass Sie auf Themenabende, Live-Musik oder andere Events setzen? Oder Sie kreieren einen speziellen Cocktail oder bieten besondere Snacks an, um möglichst viele Gäste in Ihre Bar zu locken? Vielleicht finden Sie einen aussagekräftigen und einzigartigen Namen, der Sie von der Konkurrenz abhebt und Gästen im Gedächtnis bleibt?

    Diesbezüglich ist es wichtig, Marken- und Urheberrechte zu beachten, da bei einem Verstoß horrende Zahlungen drohen. Gleiches gilt für ein Logo, einen Slogan und ein einheitliches Design, die die Merkmale Ihres Unternehmens widerspiegeln sollten. Dieses einheitliche Design sollte überall sichtbar sein – an der Eingangstüre Ihrer Bar, auf der Speisen- und Getränkekarte, auf Ihrer Website, Ihren Social-Media-Plattformen, Ihrer Visitenkarte sowie auf allen anderen Print- und Online-Medien. Ebenso wie Sie verpflichtet sind, Marken- und Urheberrechte zu beachten, können Sie umgekehrt Ihre eigene Marke schützen lassen, damit Konkurrenten sie nicht kopieren können.

    3. Wer sind Ihre Zielgruppen?

    Es gibt verschiedene Arten von Bars, die von der klassischen Kneipe über das Bistro, die Beach Bar und die Shisha Bar bis zur Musik Bar, Piano Bar, Cocktail Bar und der Karaoke Bar reichen. Dementsprechend unterschiedlich sind die jeweiligen Zielgruppen. Eine Kneipe funktioniert nur mit einer klaren Positionierung und einem eindeutigen Alleinstellungsmerkmal. Ansonsten werden Sie in der Masse der Gastrobetriebe untergehen. Anderes gilt für die Beach Bar, bei der die Lage maßgeblich für den Erfolg ist. Insoweit ist es sinnvoll, am jeweiligen Standort die zentralen demografischen Eigenschaften zu erkunden, unter anderem das Alter der Bewohner, Einkommen, Beruf, Freizeitverhalten und Vorlieben, und die Bar danach auszurichten.

    4. Markt und Wettbewerb

    Bevor Sie sich mithilfe der Standortanalyse für einen Standort entscheiden, informieren Sie sich über Ihre Konkurrenz vor Ort. Sammeln Sie sämtliche Informationen für eine Wettebewerbsanalyse. Das funktioniert einmal über das Internet und auch durch einen persönlichen Besuch, bei dem Sie sich selbst ein Bild über die Location, das Konzept und das jeweilige Angebot machen. Erst danach sollten Sie sich bezüglich des Standortes festlegen, denn er wird entscheidend für den Erfolg oder Misserfolg Ihrer Bar sein. Achten Sie diesbezüglich auf eine gute Erreichbarkeit, zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln, und auf ein ausreichendes Parkplatzangebot. Insbesondere in der Gründungsphase ist Laufkundschaft wichtig, weshalb ein zentraler Standort mit viel Publikumsverkehr ideal ist.

    5. Preiskalkulation

    Die Preiskalkulation ist ein schwieriges Thema und eine Gratwanderung. Ziel ist, die Bar gewinnbringend zu führen. Insoweit müssen Sie zwischen den Preisen abzuwägen, die Sie brauchen, um die Kosten zu decken und denen, die die Kunden bereit sind zu zahlen. Erstellen Sie deshalb sorgfältig eine Liste mit künftigen Ausgaben. Zu den laufenden beziehungsweise operativen Kosten gehören die Miete, der Wareneinsatz sowie die Personalkosten, also die Löhne und Gehälter für Mitarbeiter im Service, an der Theke, in der Küche und das Reinigungspersonal. Informieren Sie sich über die Preise Ihrer Mitbewerber und lassen Sie die Branchenkennzahlen in Ihre Preisstrategie mit einfließen.

    6. Marketing und Werbung

    Noch bevor Sie Ihre Bar eröffnen, sollten Sie mit Marketing und Werbung beginnen. Lassen Sie die User zum Beispiel an Umbau- und Renovierungsmaßnahmen der Räumlichkeiten auf Facebook oder Instagram teilhaben. Veranstalten Sie ein Gewinnspiel, bei dem Gewinner einen Gutschein für ihren ersten Barbesuch erhalten. Nutzen Sie sämtliche Offline- und Online-Kanäle, um Kunden zu akquirieren. Dazu gehören unter anderem Flyer, Handzettel, Pressemitteilungen über den Umbau und die Eröffnung, die bereits genannten Social-Media-Kanäle, eine Eröffnungsparty und eine eigene Website.

    7. Finanzierung sichern

    Um eine Bar zu eröffnen, brauchen Sie Eigen- oder Fremdkapital, um die Kosten für die Gründung, für Investitionen und die laufenden Kosten zu finanzieren. Zu einer soliden Finanzplanung gehört eine Analyse der Kostensituation, nämlich eine Auflistung der einmaligen Kosten, der fixen Kosten und der laufenden Kosten. Geplante Erlöse beziehungsweise eine solide Umsatzkalkulation und die Verwendung der Erlöse sind Bestandteil der Ertragssituation. Hinzu kommen Planrechnungen, in denen Gewinne und Verluste einander gegenübergestellt werden. Bevor Sie einen günstigen Förderkredit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder einen Bankkredit für die Eröffnung einer Bar beantragen, müssen Sie Nachweise über die Finanzierung und die Finanzplanung erbringen. Voraussetzung ist ein Businessplan, den Sie auch brauchen, wenn Sie auf der Suche nach einem Investor sind.

    8. Buchhaltung und Kassensystem

    Eine sorgfältige Buchhaltung von Anbeginn ist ein wichtiger Teil einer soliden Unternehmensführung. Empfehlenswert ist eine digitale Buchhaltungssoftware für die Gastronomie, das bei der Erfassung von Einnahmen und Ausgaben Zeit, Nerven, Ärger und Ressourcen spart, die für das Kerngeschäft benötigt werden. Gleiches gilt für ein modernes Kassensystem, das mit zahlreichen Funkionen ausgestattet ist. Moderne Kassensysteme vereinfachen nicht nur die Kommunikation zwischen Buffet und Service sowie Küche und Service. Die Softwarefunktionen ermöglichen detaillierte Aufstellungen über die Gewinn- und Verlustrechnung, Umsatzsteuer, Lebensmittel- und Getränkenutzung und die Auslastung Ihrer Bar. Neben diesen statistischen Funktionen stehen unterschiedliche Zahlungsfunktionen und Tischfunktionen zur Verfügung. Darüber hinaus werden Arbeitsabläufe und die Kundenverwaltung erleichtert.

    Abschließend ist festzuhalten, dass es sinnvoll und in Bezug auf die Finanzierung ein Muss ist, einen Businessplan zu erstellen, wenn Sie eine Bar eröffnen. Delegieren Sie den Businessplan nicht auf Andere. Denn er zwingt Sie dazu, sich mit allen Details einer Bareröffnung auseinanderzusetzen, insbesondere mit dem Zahlenteil, der den meisten Gründern Bauchschmerzen bereitet. Auf diese Weise machen Sie sich mit allen Aufgaben und Abläufen vertraut. Sie werden Schwachstellen erkennen und können rechtzeitig Korrekturen vornehmen.

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