2. Die akkurate Definition Ihrer Zielgruppe und des Standorts
Explizit geht es hierbei um die Frage, welche potenziellen Kunden Sie wie erreichen möchten. Ihr grundsätzliches Angebot bestimmt das Angebot, ist gleichzeitig aber auch abhängig von eben der Zielgruppe. Auch die richtige Standortwahl stellt im Hinblick auf Zielgruppe und Angebot einen wichtigen Erfolgsfaktor dar. Sie sollten immer einen Standort favorisieren, der Ihnen von der Lage her viel Laufkundschaft verspricht. Hier kommt es auf eine kluge, zielgruppenspezifische Entscheidung an. Möchten Sie einen Imbiss eröffnen, der den Fokus auf das Mittagsgeschäft legt, wäre zum Beispiel ein Standort in einem Gewerbegebiet oder in unmittelbarer Nähe von mehreren Unternehmen prädestiniert. Möchten Sie dagegen klassische Imbiss-Speisen wie Pommes, Currywurst und Döner anbieten, sind eine zentrale Lage oder auch ein Standort in einem viel frequentierten Ausgeh-Viertel vorteilhaft.
Besonderheiten bei einem mobilen Imbiss beachten
Wenn Sie anstelle eines festen Imbissbetriebs lieber einen Imbisswagen betreiben möchten, gestaltet sich die Suche nach dem richtigen Standort trotz Mobilität oftmals vergleichsweise schwierig. Denn in Deutschland dürfen Sie auf öffentlichem Grund keinen Imbisswagen betreiben. Das ist nur dann möglich, wenn Ihnen die zuständige Gemeinde eine Sondererlaubnis ausstellt. In der Regel passiert das aber nicht. Daher müssen Sie sich eigentlich immer nach einem Standort auf einem Privatgrundstück umsehen. Die Suche nach und die entsprechenden Verhandlungen über einen Stellplatz sind meistens sehr zeitaufwendig. Sie müssen diesbezüglich mit dem jeweiligen Grundstücksbesitzer einen Vertrag aufsetzen, der sämtliche Details genau regelt. Hinzu kommt, dass Imbissbetreiber:innen bei einem Verkauf auf wechselndem Privatgrund eine so bezeichnete Reisegewerbekarte benötigen. Beantragen können Sie diese beim zuständigen Gewerbeamt.
Auf einen Blick – diese Vorschriften gelten für Imbissstellplätze
- Stellplatz auf einem öffentlichen Grundstück: Ist nur mit Sondernutzungserlaubnis möglich. Wird in der Regel für den Betrieb eines Imbisswagens aber nicht ausgestellt. Die Behörden verhalten sich hier sehr restriktiv. Stellen Imbissbetreiber:innen den Imbisswagen ohne diese Erlaubnis auf einem öffentlichen Platz ab, machen sie sich strafbar. In manchen Fällen benötigen Sie zusätzlich sogar noch eine Baugenehmigung.
- Stellplatz auf einem privaten Grundstück: Dafür benötigen Sie die Einwilligung des jeweiligen Grundstücksbesitzers. Dabei werden Stelldauer und Öffnungszeiten vertraglich geregelt. Oftmals handelt es sich hierbei um Grundstücke, die Unternehmen gehören. Hier bietet sich eine zusätzliche Kooperation an. So könnten Sie zum Beispiel für die Mitarbeiter des Unternehmens spezielle Angebote zum Mittagstisch bereitstellen.
- Stellplatz auf Veranstaltungen und Events: Ansprechpartner sind in diesem Fall die Veranstalter selbst. Die Modalitäten unterscheiden sich dabei von Veranstalter zu Veranstalter und je nach Art der Veranstaltung. Interessante Events für Imbissbetreiber:innen sind zum Beispiel Messen, Ausstellungen, Open Air Festivals oder Streetfood Events.
Berücksichtigen Sie immer die Gegebenheiten des direkten Umfelds
Bei der Wahl des Standortes sollten Sie dabei auch immer die grundsätzliche Erreichbarkeit Ihres Imbissbetriebes im Blick haben. Die optimale Wahl ist natürlich ein Stellplatz mit reichlich Laufkundschaft. Die direkte Nachbarschaft zu einem Shoppingcenter stellt hier eine herausragende Lösung dar, um einen Imbiss eröffnen und erfolgreich betreiben zu können. Ansonsten kommt es auf die Infrastruktur des Umfelds an. Bestenfalls befinden sich Zugänge zu öffentlichen Verkehrsmittel und ausreichend Parkmöglichkeiten in der Nähe.
3. Alleine oder im Team einen Imbiss gründen
Bevor Sie einen Imbiss eröffnen, müssen Sie sich die Frage stellen, ob Sie alleine als Gründer auftreten oder im Team die Gründung und Eröffnung angehen. Die diesbezügliche Entscheidung zieht unterschiedliche Konsequenzen nach sich. So bestimmt die Antwort auf diese Frage die Rechtsform Ihres Betriebs. Wenn Sie einen Kiosk eröffnen ohne einen Partner oder eine Partnerin, kommt es zu einer Eintragung als Einzelunternehmen im Handelsregister.
Das sieht bei Gründungen im Team anders aus. In diesem Fall können angehende Imbissbetreiber:innen die Option wahrnehmen, als GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) zu firmieren. Bei ambitionierten Vorhaben können Sie den Imbiss auch in Form einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) betreiben. Die von Ihnen gewählte Rechtsform ist letztendlich auch maßgeblich für die Besteuerung bzw. für die steuerliche Behandlung.
Das spricht für und gegen eine Gründung ohne Partner
Die Form der Gründung beeinflusst zudem aber auch immer die strategische Ausrichtung. Als alleiniger Inhaber können Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften alle Entscheidungen alleine und autark treffen. Dadurch haben Sie den Vorteil, schnell und flexibel völlig frei zu entscheiden. Aber bedenken Sie, dass es auch zu Misserfolgen kommen kann. In diesem Fall tragen Sie ebenfalls die alleinige Verantwortung.
Das spricht für und gegen eine Gründung mit Partnern
Führen Sie den Imbiss dagegen mit weiteren Inhabern, können Sie zum Beispiel die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche den jeweiligen Kompetenzen entsprechend aufteilen. Auf diese Weise kann jeder Involvierte seine Stärken einbringen. Der Gewinn und auch die Verluste werden geteilt. Das bedeutet dann aber auch, dass Ihr Einkommen sich im Laufe der Zeit nicht drastisch erhöhen lässt, da der Gewinn nicht alleine in Ihre Tasche fließt. Außerdem herrscht unter Partnern nicht immer nur eitel Sonnenschein. Unterschiedliche Standpunkte und unterschiedliche Zukunftserwartungen führen hier schnell zu Meinungsverschiedenheiten. Auch im normalen Arbeitsalltag kann es zu Reibereien kommen.
Ein Teamplayer kommt mit dieser Konstellation zweifelsohne besser zurecht als zum Beispiel ein Mensch, der vom Charakter her eher dem Typ eines Einzelkämpfers entspricht. Darüber sollten Sie sich klar sein. Seien Sie diesbezüglich zu sich selbst ehrlich und lassen Sie sich mit der Entscheidung, ob Sie alleine oder im Team einen Imbiss eröffnen möchten, genügend Zeit. Sie können sich auch Unterstützung bei einer Existenzgründerberatung holen. Dafür wenden Sie sich einfach an die zuständige Industrie- und Handelskammer.
4. Erstellen eines Businessplans für Ihren Imbiss
Bevor Sie Ihren Imbiss eröffnen, sollten Sie sich über die strategische Ausrichtung, Ihre Vorgehensweise, die Kosten, die Umsatzziele und die angestrebten Gewinne im Klaren sein. Die Frage ist immer nur, wie realistisch die eigenen Vorstellungen sind. Halten Sie daher Ihr Konzept für die Eröffnung eines Imbissbetriebes – völlig unabhängig von der Ausrichtung – immer schriftlich fest. Dafür eignet sich ein Businessplan, der Ihr gesamtes Vorhaben konkretisiert. Mithilfe eines solchen Plans können Sie feststellen, ob Ihr Konzept überhaupt wirtschaftlich tragfähig und damit auch umsetzbar ist. Ein stimmig aufgebauter Businessplan fungiert quasi als Checkliste und Fahrplan für das jeweilige Vorhaben. Eine besondere Bedeutung hat der Businessplan zudem im Hinblick auf die Finanzierung und diesbezüglicher Finanzierungsgespräch. Ohne aussagekräftigen Businessplan erhalten Sie in der Regel auch keine Kredite für die Imbiss-Eröffnung.
5. Einen Imbiss gezielt und nachhaltig finanzieren
Um einen Imbiss eröffnen zu können, benötigen Sie auch das entsprechende Startkapital. Im Bereich Gastronomie zählt die Eröffnung eines Imbisses zwar zu den vergleichsweise günstigeren Gründungen, trotzdem aber müssen Sie die Gründungskosten erst einmal stemmen. Verfügen Sie selbst über Eigenkapital, können Sie dies natürlich nutzen. Dadurch müssen Sie sich nicht von Anfang an mit einem Kredit belasten. Müssen Sie allerdings auf Fremdkapital zurückgreifen, führt in der Regel kein Weg an einem Bankkredit vorbei.
Realistische Zahlen und Berechnungen als wichtige Voraussetzung
Um Ihre Bank von Ihrem Imbiss-Projekt und einem langfristigen Erfolg zu überzeugen, benötigen Sie dann auf jeden Fall einen vollständigen und vor allem realistischen Businessplan. Neben der konzeptionellen und strategischen Ausrichtung sowie der Präsentation Ihrer Vorgehensweise muss der Businessplan zwingend auch einen perfekt durchgerechneten Finanzteil aufweisen. Dazu gehören zum Beispiel eine Gegenüberstellung von Ausgaben und Einnahmen, eine Rentabilitätsberechnung sowie ein Liquiditätsplan.
Mithilfe eines umfassenden Businessplans können Sie der Bank beweisen, dass Ihr Geschäftsmodell und das dahinter stehende Konzept betriebswirtschaftlich fundiert ist. Aus den Zahlen muss dabei ganz klar hervorgehen, dass Sie das geliehene Geld samt Zinsen der Bank in jedem Fall zurückzahlen können. Die Zahlen, die Sie nutzen, müssen stets realistisch und entsprechende Ergebnisse nachvollziehbar sein. Bankberater, die sich mit Businessplänen befassen und Kredite vergeben, sind in der Regel erfahrene Experten auf ihrem Gebiet. Beschönigen Sie zum Beispiel Zahlen und Berechnungen, fällt das daher schnell auf.
Neben Startkapital benötigen Sie auch Notreserven
Versteifen Sie sich aber nicht nur auf das Startkapital. Sie benötigen auch Reserven. Gerade in der Gastronomie und damit auch im Imbiss-Bereich kann es schnell zu unerwarteten Kosten kommen. So können sich zum Beispiel Lieferungen verzögern, der Gästezuspruch ist anfangs nicht so stark wie angenommen, wichtige Küchengeräte haben einen Defekt oder die Kosten für Investitionen sind höher als geplant. Durch Probleme dieser Art wird das Geld schnell knapp.
Daher ist es ebenfalls sehr wichtig, dass Imbissbetreiber:innen sich ein finanzielles Polster als Notreserve anlegen. Das muss im Businessplan klar vermittelt werden. Müssen Sie in der Praxis dann wirklich auf Ihre Notreserven zurückgreifen, sollten Sie diese zeitnah wieder auffüllen. In der Gastronomie reichen bereits kleine finanzielle Fehler, um die Existenz der jeweiligen Destination aufs Spiel zu setzen. Eine Notreserve rettet Sie hier vor einer drohenden Pleite bzw. Insolvenz.
Auf einen Blick – diese Punkte gehören in einen guten Businessplan
- Klare Darstellung der Art des Unternehmens (in diesem Fall ein Imbiss), das Sie eröffnen möchten.
- Angabe von etwaigen Mitgründern bzw. -inhabern und der entsprechenden Rechtsform.
- Die Produkte, die Sie in Ihrem Imbiss Ihren Kunden anbieten möchten.
- Ihre besonderen Merkmale (bestenfalls Alleinstellungsmerkmale), die Ihren Imbiss von der direkten Konkurrenz unterscheidet.
- Der Grund, warum potenzielle Kunden gerade Ihren Imbiss aufsuchen.
- Auflistung der in Ihre Tätigkeit involvierten Personen, Unternehmen und Institutionen (Mitarbeiter, Unternehmensberater etc.).
- Auswertungen einer umfangreichen Konkurrenz- und Marktanalyse.
- Vorgesehene Marketingstrategien und die dadurch entstehenden Kosten (Internetseite, Flyer, Poster etc.);
- Detaillierte Dokumentation der geplanten Finanzierung des Imbissstandes (Liquiditäts- und Rentabilitätsberechnungen, Anteil von Eigenkapital und Fremdkapital, der errechnete durchschnittliche Umsatz etc.);
- Abschätzung des Risikos und Vorstellung von Notfallplänen, falls sich die Dinge in Ihrem Imbiss doch anders als geplant entwickelt.
6. Imbiss eröffnen: Dies sind die grundsätzlichen Voraussetzungen
Fast alle Gründer und Gründerinnen möchten einen Imbiss eröffnen, in dem die angebotenen Speisen und Getränke auch direkt vor Ort verzehrt werden können. Meistens stehen hierfür dann auch entsprechende Sitzmöglichkeiten oder zumindest Stehtische zur Verfügung. Das bedeutet dann aber auch, dass es sich bei Ihrem Imbiss um ein Gaststättengewerbe handelt (§ 1 des Gaststättengesetzes; kurz: GastG). Um einen Imbiss in dieser Form eröffnen zu können, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis bzw. eine Gaststättenkonzession. Vorher können Sie Ihr Gewerbe nicht anmelden. Diese Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel an einer speziellen Gaststättenunterrichtung teilnehmen, die von der ortsansässigen IHK ausgerichtet wird. Zudem müssen Sie ein Gesundheitszeugnis vorlegen. Je nach Konzept brauchen Sie in manchen Fällen auch eine Schanklizenz.
7. Die individuell passende Absicherung für Ihren Imbiss
Wenn Sie einen Imbiss eröffnen, benötigen Sie auch immer einen passenden Versicherungsschutz. Es gibt viele Gewerbeversicherer und noch mehr Tarife und Tarifvarianten. Hier hilft Ihnen auf jeden Fall ein umfassender Versicherungsvergleich weiter. Auf diese Weise identifizieren Sie den genau individuell passenden Versicherungsschutz. Achten Sie dabei auch auf vergünstigte Konditionen. Einige Versicherer bieten Sonderkonditionen mit bis um 50 Prozent reduzierte Beiträge für Gründer:innen an. Diese Versicherungen sollten Sie zur Absicherung abschließen:
- Inhaltsversicherung: Mit dieser Versicherung sichern Sie Ihren Imbiss und die Waren vor finanziellen Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser oder auch Einbruchsdiebstahl.
- Betriebsversicherung: Im Rahmen dieser Versicherung ersetzt Ihnen der Versicherer die finanziellen Verluste bzw. Einbußen, die Sie erlitten haben, weil Ihr Imbiss aufgrund den zuvor aufgezählten Gefahren zwischenzeitlich schließen musste.
- Betriebshaftpflichtversicherung: Diese Versicherung stellt eine Absicherung für von Ihnen bzw. Ihrem Imbiss verursachten Schäden.
- Rechtsschutzversicherung: Diese Versicherung tritt in Leistung bei juristischen Fragen oder rechtlichen Streitfällen.
8. Imbiss eröffnen: Zusätzliche Tipps für Kioskbetreiber:innen
Im Folgenden finden Sie Tipps, die Ihnen das Eröffnen eines Imbissbetriebs erleichtern und Sie vor Fehlentscheidungen schützen. Gerade bei der Standortwahl oder auch beim grundsätzlichen Konzept können angehende Imbissbetreiber:innen viel falsch machen. Stimmt aber schon der Standort nicht, wird es sehr schwer, einen Imbiss erfolgreich zu betreiben. Bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit als Imbissbetreiber:in sind vor allem auch immer Geduld und sorgfältige Recherche gefragt.
Hilfsmittel für Standort- und Konkurrenzanalysen nutzen
Sie können verschiedene Tools für die Standort- und Konkurrenzanalyse nutzen. Diese helfen Ihnen dabei, herauszufiltern, an welchem Standort viel Laufkundschaft zu erwarten ist.
Vorsicht vor kritischen Standorten
Standorte, an denen zuvor bereits Imbisse dichtgemacht haben, sollten Sie mit Vorsicht genießen. Hier werden Sie wahrscheinlich erst einmal ein Negativimage aufgedrückt bekommen. Das ist nur schwer wieder wegzubekommen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, woran die Inhaber:innen gescheitert sind. Fehlt es hier generell an der potenziellen Kundschaft oder haben eigene Managementfehler zum Aufgeben geführt. Auch wenn Sie durch bereits vorhandene Einrichtungen eventuell viel Geld bzw. Startkapital sparen können, ist ein solcher Standort in den meisten Fällen sehr problematisch. Das kann sich bereits bei Kreditverhandlungen negativ bemerkbar machen.
Unterstützung von Gastronomieexperten in Anspruch nehmen
Die DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V.) vermittelt auf Anfrage in nahezu jeder Stadt Gastronomiespezialisten, die Ihr Vorhaben genau unter die Lupe nehmen. Diese Spezialisten haben meistens schon eine Menge Pleiten gesehen und sind bei ihren Bewertungen sehr kritisch. Die Meinung dieser Experten können für Sie sehr wichtig werden, da diese Sie in vielen Situationen vor falschen Entscheidungen und Herangehensweisen bewahren. Diesen kritischen und objektiven Blick haben Kioskbetreiber:innen oftmals nicht, da die Liebe zum eigenen Geschäftsmodell und zum eigenen Imbiss überwiegen. Da fällt es schwer, Fehler im Konzept und der Strategie selbst zu identifizieren und letztendlich auch zu akzeptieren.
Keine spontanen Entscheidungen bei Standortwahl
Lassen Sie sich bei der Standortwahl genügend Zeit. Viele Existenzgründer:innen sind so voller Tatendrand, dass sie am liebsten sofort loslegen möchten. Daher greifen Sie auch vorschnell und häufig sogar spontan bei einem angebotenen Objekt zu. Das kann sich als fataler Fehler erweisen. Erreichen Sie mit Ihrem Imbiss an diesem Standort überhaupt genug Kunden und Kundinnen? Wie sieht die Konkurrenzsituation vor Ort aus? Wie günstig ist die Miete für die Räumlichkeiten im Vergleich zu ähnlichen Räumen? Bevor Sie diese Fragen nicht abschließend geklärt haben, sollten Sie keinen Mietvertrag unterschreiben. Denn Sie wissen überhaupt nicht, was auf Sie zukommt.
Alle angehenden Kioskbetreiber:innen möchten natürlich langfristig erfolgreich sein, wenn Sie einen Imbiss eröffnen. Trotzdem sollten Sie versuchen, lange Mietverträge zu vermeiden. Denn Sie wissen als Gründer:in nicht wirklich, wie sich Ihr Geschäft langfristig entwickelt. Vielleicht funktioniert Ihr Geschäftsmodell nicht an diesem Standort, sodass Sie einen Umzug ins Auge fassen. Eventuell müssen Sie den Imbiss sogar aufgeben. In beiden Fällen benötigen Sie die Räumlichkeiten für einen Imbiss nicht mehr. Langfristige Mietverträge binden Sie und Ihre Kapazitäten aber. Zudem resultieren aus solchen langen Mietvereinbarungen Fixkosten, die Sie nicht einfach loswerden können. Daher sollten Sie bei den Verhandlungen mit dem Vermieter immer auf eine relativ kurze Mietdauer pochen. Zwei bis drei Jahre plus Verlängerungsoption wäre diesbezüglich der Optimalfall.