Unterschied EÜ Rechnung (EÜR) und Bilanz

Unterschied
zwischen EÜ-Rechnung
und Bilanz

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    Was ist der Unterscheid zwischen EÜ-Rechnung und Bilanz? Wer muss bilanzieren, wer darf und sollte?

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Steuertipps

    Die Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) bzw. Gewinnermittlung nach §4 (3)EStG ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung, die komplexere Form ist die Bilanzierung.

    Buchführungspflicht (Bilanzierung) oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung?

    Freiwillig eine Bilanz erstellen darf jeder, einige Unternehmer sind jedoch dazu verpflichtet.

    Spätestens in der Gründungsphase stellt sich für einen Unternehmer die Frage, ob er bilanzieren muss oder ob eine einfache EÜR für die Gewinnermittlung ausreicht.

    So unterscheidet sich die Rechnung „Einnahmen versus Ausgaben“ vom „Betriebsvermögenvergleich“:

    Wer eine EÜR erstellt, muss einfach nur seine Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen abziehen: Die sich daraus ergebene Differenz ist der Gewinn. Unser Buchhaltungsprogramm erfasst alle Einnahmen und Ausgaben. Für Kleinunternehmen und Selbstständige erstellt das Programm daraus für den Jahresabschluss automatisch eine amtliche EÜR.

    Einen Aufschluss über die tatsächliche Vermögenslage gibt die EÜR naturgemäß aber nicht.

    Ein detailliertes Bild vermittelt jedoch die Bilanz, die gemeinsam mit der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) den Jahresabschluss bildet.

    Eine Bilanz hält eine Übersicht über das vorhandene Vermögen an einem bestimmten Stichtag fest.

    Die Bilanz zeigt, wie vorhandenes Vermögen eingesetzt wird:

    Anlagevermögen und Umlaufvermögen, also die so genannten Aktiva, und die Passiva, die Aufstellung über die Finanzierung des vorhandenen Vermögens.

    Außerdem, ob es sich um Eigenkapital (z.B. Jahresüberschuss oder Gewinnrücklagen) oder um Fremdkapital handelt (wie zum Beispiel Bankkredite).

    In der Bilanz nicht ersichtlich sind die stillen Reserven, die beispielsweise dann entstehen, wenn der Wert eines Wirtschaftsgut den buchhalterischen Wert übersteigt – ein gutes Beispiel sind Immobilien, deren Verkehrswert inzwischen höher ist.

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    Wer muss bilanzieren? Wer darf?

    Immer bilanzieren müssen der eingetragene Kaufmann, die OHG, die KG, die GmbH und die UG.

    Gewerbliche Unternehmer, die kein Kaufmann sind, haben grundsätzlich die Wahl zwischen EÜR und der Bilanz.

    Sobald der Jahresumsatz 500.000 € oder einen Jahresgewinn von über 50.000 € übersteigt, ist ein Unternehmer verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen.

    Freiberufler hingegen müssen unabhängig von Umsatz und Gewinn immer nur eine EÜR erstellen.

    Mit der EÜR geht es zwar einfacher, aber die aufwändige Bilanz mit GUV bringt auch Vorteile mit sich.

    Die Darlegung der Vermögenssituation vermittelt ein umfassendes wirtschaftliches Bild des Unternehmens und damit bessere Steuerungsmöglichkeiten und Verhandlungspositionen Banken gegenüber.

    Die Bilanz hat deutliche Vorteile gegenüber der EÜR, ist aber trotzdem nicht immer die bessere Wahl. Es kommt auf die Gesamtumstände an.

    Kleine Unternehmen ohne umfangreiches Anlage- und Umlaufvermögen profitieren von der EÜR als einfache und kostengünstige Variante zur Gewinnermittlung.

    Je größer und komplexer ein Unternehmen, desto nützlicher ist auf lange Sicht die Bilanz.

    Tipp: Setzen Sie auf eine übersichtliche Bilanz Vorlage, um sämtliche Konten und Posten korrekt zu erfassen und somit eine fehlerfreie Bilanz zu erstellen.

    lxlp