Fitnessstudio eröffnen

Fitnessstudio eröffnen

Das Wichtigste im kompakten Überblick

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Inhaltsverzeichnis

    Die Eröffnung eines Fitnessstudios kann eine lohnende Investition sein, da Fitness und gesunde Ernährung immer beliebter werden, aber es gibt auch eine hohe Konkurrenz, weshalb eine sorgfältige Planung und professionelle Umsetzung erforderlich sind. Bei der Gründung eines Fitnessstudios sind verschiedene behördliche Schritte notwendig, darunter die Meldung beim Finanzamt, Gewerbeamt, Bank und Sozialversicherungsträgern, sowie die Beachtung steuerrechtlicher und sozialversicherungsrechtlicher Aspekte. Die Kosten für die Eröffnung eines Fitnessstudios sind erheblich und umfassen Investitionen in Räumlichkeiten, Trainingsgeräte und weitere Ausstattung; zudem sind sowohl Fixkosten als auch variable Kosten zu berücksichtigen, und ein detaillierter Businessplan ist unerlässlich, um die Wirtschaftlichkeit und Rentabilität des Unternehmens zu beurteilen.

    Sie möchten ein Fitnessstudio eröffnen? Dies kann eine wertvolle Investition in Ihre berufliche Zukunft sein! Fitness boomt – und moderne Menschen binden sportliches Training und gesunde Ernährung verstärkt in ihren Lifestyle ein. Doch die hohe Nachfrage hat natürlich auch Auswirkungen bezüglich der Konkurrenz, mit der Sie sich als Inhaber eines Fitnessstudios auseinandersetzen müssen. Ein Fitnessstudio zu gründen – das ist ein Projekt, das Sie gut planen und professionell durchführen sollten. Dieser Beitrag soll Ihnen in diesem Zusammenhang wertvolle Unterstützung bieten.

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    Ein eigenes Fitnessstudio gründen: Behördengänge

    Ein Fitnessstudio zu gründen, ist ein Projekt, das Sie bestimmten Ämtern melden müssen. Der folgende Abschnitt fasst zusammen, welche Behördengänge wichtig sind.

    Finanzamt

    Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen, werden Sie steuerpflichtige/r Unternehmer/in. Sie erhalten für Ihr Unternehmen eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Dafür füllen Sie einige Formulare aus, mit denen die Finanzbehörden Ihr Unternehmen genau einschätzen können. Denn das erwartete Einkommen spielt beispielsweise eine Rolle, ob Gründer:innen in der Anfangsphase als Kleinunternehmer:innen eingestuft werden. Hierfür gibt es gewissen Einkommensgrenzen. Solche Grenzen gibt es auch für den Bereich der Umsatzsteuer. Erst ab einen bestimmten Einkommen werden Sie umsatzsteuerpflichtig. Das deutsche Steuerrecht ist recht komplex und ein Fitnessstudio ein Betrieb, der viele steuerrechtliche Aspekte hat. Nutzen Sie die Unterstützung durch Steuerberater:innen, die Ihr Business von Beginn an steuerrechtlich auf eine solide Basis stelle. Das gilt übrigens auch für die Wahl der richtigen Rechtsform.

    Gewerbeamt

    Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen, werden Sie Gewerbetreibende/r. Deshalb müssen Sie Ihr Gründungsvorhaben auch mit diesem Amt besprechen. Sie erhalten gegen eine geringe Gebühr den Gewerbeschein durch Ihre Stadt beziehungsweise Gemeinde. Und Sie sind verpflichtet, Gewerbesteuer nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde abzuführen.

    Bank

    Sollten Sie einen Kredit beantragen wollen, sollten Sie auch Ihre Bank frühzeitig darüber informieren. Außerdem sollten Sie Privates und Beruflich finanziell strikt trennen können, weshalb die Eröffnung eines Geschäftskontos sinnvoll ist.

    Sozialversicherung

    Auch die Sozialversicherungsträger müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn Sie ein Fitnessstudio gründen. Das betrifft insbesondere die Krankenversicherung. Klären Sie Ihren neuen Versicherungsstatus und lassen Sie sich ruhig auch Angebote von privaten Krankenversicherungen machen.

    Die Sozialversicherungsträger werden Ihnen auch ein wichtiger Partner rund um Ihr Business, wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen und Mitarbeiter beschäftigen. Diese müssen ordnungsgemäß gemeldet werden. Zudem sind Sie in vielen Fällen (Ausnahme: Minijob) verpflichtet, Ihren Angestellten zu einem Teil deren Sozialbeiträge zu zahlen. Das betrifft die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung, aber auch die Unfallversicherung.

    Die Rentenversicherung, die für Sie zuständig ist, muss ebenfalls über Ihre Gründung eines Fitnessstudios informiert werden. Denn als Selbstständige/r übernehmen nun Sie selbst Ihre Rentenvorsorge – und nicht mehr ein Arbeitgeber. Nutzen Sie eine Rentenberatung. Auf Basis Ihrer bisherigen Einkünfte und den geschätzten Einkünften aus Ihrem Studio kann man Ihnen berechnen, welche Rente Sie einmal haben. Das reicht Ihnen nicht? Dann vergleichen Sie die vielfältigen Angebote, die es am Markt der privaten und gesetzlich geförderten Optionen von Vorsorge vorhanden sind – was passt ihnen?

    Selbstständig machen und ein Fitnessstudio eröffnen

    Fitnessstudio eröffnen: Kosten

    Wenn Sie den Plan haben, ein Fitnessstudio zu gründen, sind Kosten etwas, was Sie frühzeitig kalkulieren sollten. Denn dies ist die wichtigste Basis dafür, ob Sie das Wagnis der Unternehmensgründung eingehen sollten oder nicht. Denn in der Regel ist es nicht möglich, all diese Anschaffungen aus Eigenkapital zu bestreiten. Doch um Ihren individuellen Kreditbedarf zu berechnen, müssen Sie alle Kosten auflisten. Ein Fitnessstudio zu eröffnen, ist mit zahlreichen Anschaffungen verbunden und daher recht kostenintensiv. Ausnahme: Sie haben die Option, ein bestehendes Fitnessstudio mit seiner Einrichtung zu übernehmen.

    Typische Investitionen eines Fitnessstudios

    • Renovierung oder Bau entsprechender Räumlichkeiten: Empfangsbereich, Trainingsflächen, Kursräume, Duschen & WC, Personal- und Putzräume, eventuell Räume für Solarium und / oder Sauna
    • Trainingsgeräte Ausdauer (zum Beispiel Fitness-Fahrräder, Rudergeräte, Stepper)
    • Trainingsgeräte Kraft (zum Beispiel Beinpresse, Latzug, Bizeps-Curl oder Bankdrück-Maschine)
    • Trainingsgeräte Freihantelbereich (inklusive Halterungen der unterschiedlichen Gewichte)
    • weitere Trainings-Equipment, etwa Fitnessbälle, Fitnessbänder, Kreisel, Matten, Kettle-Bells, Stepp-Bretter
    • Equipment für das eventuelle Bieten von Sauna und / oder Solarium
    • Einrichtung von Umkleiden und Duschen (Spinde, Bänke, Duschen, Spiegel)
    • Wasserspender oder Verkaufsboxen für Getränke
    • eventuell: Trinkflaschen und Handtücher mit dem Logo des Studios
    • Einrichtung des Thekenbereichs (Theke, Stühle, Aufsteller, eventuelle Beratungs-Lounge für Neukunden)
    • Einrichtung von Personal- und Putzräumen
    • EDV: PCs, eventuell Laptops und Smartphones, Software und Equipment für eventuelle Cyber-Kurse, Telefon, optional auch elektronischer Zugang in das Fitnessstudio über Karten oder Armbänder

    Natürlich ist es kostentechnisch nicht mit der Anschaffung der Erstausstattung getan. Wie bei anderen Betrieben sind auch rund um das Führen eines Fitnessstudios Kosten relevant, die dauerhaft sind. Unterschieden wird dabei in Fixkosten und variable Kosten. Die Namen sind Programm. Fixkosten haben jeden Monat die gleiche Höhe, weil sie aufgrund eines Vertrags anfallen. Variable Kosten können sich – je nach Aktivität – von Monat zu Monat ändern.

    Fixkosten für ein Fitnessstudio

    Dies sind typische Beispiele für Fixkosten, die ein Fitnessstudio produziert:

    • Miete
    • Festvertrag Telefon
    • Festvertrag Internet
    • Wartungsvertrag IT
    • Hosting Website
    • Personalkosten bei Festgehalt von Trainern, Putzkräften & Co.
    • Versicherungen

    Variable Kosten für ein Fitnessstudio

    Dies sind klassische Beispiele für variable Kosten, die ein Fitnessstudio umfasst:

    • Wasserkosten
    • Stromkosten
    • Heizkosten
    • Stundenlohn für unterschiedlich beschäftigte Mitarbeiter
    • Marketing & PR
    • Fahrzeuge und Benzin
    Fitnessstudio gründen: Welche Kosten fallen an?

    Fitnessstudio eröffnen: Franchise oder eigenes Studio?

    Der Markt von Fitnessstudios in der Bundesrepublik Deutschland ist dadurch charakterisiert, dass es viele Studios von Ketten gibt. Manche bieten an, ein eigenes Studio auf Basis von Franchise zu gründen. Dies ist mit Vor- und Nachteilen verbunden, die genau abzuwägen sind. Der Vorteil ist die fertige Infrastruktur, die Franchise-Unternehmen besitzen. Der Nachteil ist natürlich, dass Sie Ihren Unternehmergeist nicht individuell gestalten können. Denn vieles ist vorgeschrieben, denn eine Fitnesskette muss natürlich einheitlich sein. – Aus diesem Grund beschäftigt sich dieser Beitrag mit der Gründung von Fitnessstudios als eigenes Unternehmen.

    Businessplan für Gründer von Fitnessstudios

    Wenn Sie planen, ein Fitnessstudio zu eröffnen, ist ein Businessplan unverzichtbar. Dieser Plan ist aus verschiedenen Gründen sehr wichtig. Zum einen ist die Kostenermittlung eine wertvolle Basis für die Entscheidung, in welcher Höhe Sie einen eventuellen Kredit aufnehmen. Zum anderen ist die Gegenüberstellung von Kosten und geplanten Einnahmen wichtig, um herauszufinden, ob Ihr Studio wirtschaftlich arbeitet. Wenn nicht, können Sie an bestimmten Stellschrauben drehen. So sparen Gründer:innen anfangs häufig Personal, um die damit verbundenen Kosten zu sparen. Dies macht die Rentabilitätsvorschau, die Teil des professionellen Businessplans sein sollte, günstiger.

    Der dritte Aspekt, der den Businessplan zu einer unerlässlichen Maßnahme macht, ist der, dass Sie ihn bei diversen Behörden und Einrichtungen vorlegen müssen. So verlangt beispielsweise die Arbeitsagentur (beziehungsweise das Jobcenter) den Businessplan, falls Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Fitnessstudio eröffnen und dies fördern lassen möchten. Denn selbstverständlich fördern Behörden ein Start-Up nur dann, wenn sie erkennen, dass es sich um ein wahrscheinlich wirtschaftlich tragfähiges Unternehmen handeln wird. Das ist keine Schikane, sondern eine genaue Prüfung, die selbstverständlich auch in Ihrem Interesse sein dürfte. Auch Banken verlangen den Businessplan, falls Sie ein Darlehen beantragen. Und natürlich ist der Businessplan inklusive seiner Rentabilitätsvorschau für das Jahr der Gründung auch für Sie als Unternehmer:in in gutes Tool, um Effizienz und Erfolg Ihres Fitnessstudios zu beurteilen und – falls sich Erwartungen nicht erfüllen sollten – rechtzeitig Handlungspotenzial zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

    Aus der Arbeitslosigkeit ein Fitnessstudio eröffnen

    Auch aus der Arbeitslosigkeit heraus kann man ein Fitnessstudio eröffnen. Denn sowohl Arbeitslose, die ALG I beziehen als auch solche, die Hartz4 erhalten, haben die Möglichkeit, für ihr Vorhaben einen sogenannten Gründungszuschuss zu beantragen. Ob dafür die Voraussetzungen vorliegen, klären die jeweiligen Sachbearbeiter:innen bei den Arbeitsämtern. Der Gründungszuschuss läuft über neun Monate, danach können noch einmal sechs Monate als Unterstützung für die Zahlung der eigenen Krankenversicherung beantragt werden. Für den Gründungszuschuss sind ein tragfähiges Unternehmen, eine Beratung für Existenzgründer:innen und ein Businessplan nachzuweisen.

    Fitnessstudio gründen: Behördengänge, Businessplan & Versicherungen

    Marketingmaßnahmen für Ihr Fitnessstudio

    Effizientes Marketing rund um Ihr neues Studio ist wichtig. Präsentieren Sie sich attraktiv und einzigartig. Was ist das Besondere an Ihrem Studio? Was macht den berühmten Unterschied? Welche Leistungen bieten nur Sie? Machen Sie neugierig und bieten Sie kostenlose Beratung – idealerweise auch ein Probetraining.

    Heute – das belegen viele Studien unisono – recherchieren die potenziellen Mitglieder im Internet nach geeigneten Studios. Die eigene Website ist daher ein Muss, wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen. Auch die Anbindung an die Social Media sollte vorhanden sein. Denn durch die Likes und Shares, die Facebook, Instagram & Co. mit sich bringen, wird das Fitnessstudio besser bekannt. Eine App wird heute von den Usern ebenfalls gerne genutzt. Nutzen Sie für Ihre professionellen Auftritte im Web besser das Know-how eines erfahrenen Webdesigners oder einer spezialisierten Agentur. Denn idealerweise gibt es bezüglich Ihres Fitnessstudios dann „Liebe auf den ersten Klick“ bei den Sportfans – und das ist wohl das Beste was Ihnen passieren kann.

    Versicherungen für ein Fitnessstudio

    Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen, sind damit natürlich auch Risiken verbunden. In Ihrem Fitnessstudio kann es zu einem Wasserschaden oder einem Brand kommen. Ein Mitglied Ihres Studios kann sich verletzen, weil ein Gerät nicht richtig funktioniert – und Sie werden verpflichtet Schadensersatz zu zahlen. Sie selbst werden arbeitsunfähig. Und auch die Pandemie mit dem Covid19-Virus hat gezeigt, dass gerade Fitnessstudios durch die Schließungen während des Lockdowns unerfreuliche Nachteile haben. – Dies alles sind gravierende Beispiele. Sie müssen selbstverständlich nicht eintreten. Aber dennoch sind sie möglich – und es ist Ihre Aufgabe als Unternehmer:in, sich gegen solche Dinge passend und professionell abzusichern. Nutzen Sie in diesem Zusammenhang die konkrete und kompetente Beratung durch Ihren Versicherungsberater, aber vergleichen Sie auch die Angebote, die Ihnen über unabhängige Vergleichsportale aus dem Internet zugänglich sind. Durch einen klugen Vergleich können Sie oft eine Menge Versicherungskosten sparen.

    Fitnessstudio eröffnen: Buchhaltung mit lexoffice

    Laien sind mit der Buchführung und dem Steuerwesen oft überfordert. Das gilt natürlich auch für Sportfreunde, die ein Fitnessstudio eröffnen. Natürlich empfiehlt es sich, als Vorbereitung auf die Existenzgründung eines Kurs zu belegen, der die Basiskenntnisse vermittelt. Dennoch ist nicht leicht, diese Tätigkeiten alle korrekt und vollständig zu erledigen. Eine Fachkraft für Buchhaltung und der Steuerberater kosten natürlich Geld, das Sie vermutlich lieber sparen. Es gibt durchaus Alternativen – etwa die Buchhaltungssoftware von lexoffice – die Ihnen eine rechtssichere Durchführung aller Tätigkeiten ermöglicht.

    Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen sind Sie rechtlich dazu verpflichtet, die GoB – die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung – einzuhalten. Das bedeutet unter anderem, dass Ihre Buchhaltung sachlich und summarisch richtig sein muss, dass sie lückenlos ist, dass sie nachvollziehbar ist – und noch einiges mehr. Die Buchhaltung ist mit zwei wichtigen Elemente verknüpft: der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Jahresabschluss, der je nach Rechtsform und Einkommen unterschiedlich sein kann. Sie müssen alle relevanten Geschäftsvorfälle auf den richtigen Konten verbuchen. Diese Konten werden am Ende des Geschäftsjahrs abgeschlossen. Das Ergebnis ist sowohl für Sie als Unternehmer:in als auch für das Finanzamt wichtig, das aus dem Jahresergebnis die Steuer berechnet.

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