Sie möchten ein Fitnessstudio eröffnen? Dies kann eine wertvolle Investition in Ihre berufliche Zukunft sein! Fitness boomt – und moderne Menschen binden sportliches Training und gesunde Ernährung verstärkt in ihren Lifestyle ein. Doch die hohe Nachfrage hat natürlich auch Auswirkungen bezüglich der Konkurrenz, mit der Sie sich als Inhaber eines Fitnessstudios auseinandersetzen müssen. Ein Fitnessstudio zu gründen – das ist ein Projekt, das Sie gut planen und professionell durchführen sollten. Dieser Beitrag soll Ihnen in diesem Zusammenhang wertvolle Unterstützung bieten.
Ein eigenes Fitnessstudio gründen: Behördengänge
Ein Fitnessstudio zu gründen, ist ein Projekt, das Sie bestimmten Ämtern melden müssen. Der folgende Abschnitt fasst zusammen, welche Behördengänge wichtig sind.
Finanzamt
Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen, werden Sie steuerpflichtige/r Unternehmer/in. Sie erhalten für Ihr Unternehmen eine Steuernummer beim zuständigen Finanzamt. Dafür füllen Sie einige Formulare aus, mit denen die Finanzbehörden Ihr Unternehmen genau einschätzen können. Denn das erwartete Einkommen spielt beispielsweise eine Rolle, ob Gründer:innen in der Anfangsphase als Kleinunternehmer:innen eingestuft werden. Hierfür gibt es gewissen Einkommensgrenzen. Solche Grenzen gibt es auch für den Bereich der Umsatzsteuer. Erst ab einen bestimmten Einkommen werden Sie umsatzsteuerpflichtig. Das deutsche Steuerrecht ist recht komplex und ein Fitnessstudio ein Betrieb, der viele steuerrechtliche Aspekte hat. Nutzen Sie die Unterstützung durch Steuerberater:innen, die Ihr Business von Beginn an steuerrechtlich auf eine solide Basis stelle. Das gilt übrigens auch für die Wahl der richtigen Rechtsform.
Gewerbeamt
Wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen, werden Sie Gewerbetreibende/r. Deshalb müssen Sie Ihr Gründungsvorhaben auch mit diesem Amt besprechen. Sie erhalten gegen eine geringe Gebühr den Gewerbeschein durch Ihre Stadt beziehungsweise Gemeinde. Und Sie sind verpflichtet, Gewerbesteuer nach dem Hebesatz Ihrer Gemeinde abzuführen.
Bank
Sollten Sie einen Kredit beantragen wollen, sollten Sie auch Ihre Bank frühzeitig darüber informieren. Außerdem sollten Sie Privates und Beruflich finanziell strikt trennen können, weshalb die Eröffnung eines Geschäftskontos sinnvoll ist.
Sozialversicherung
Auch die Sozialversicherungsträger müssen davon in Kenntnis gesetzt werden, wenn Sie ein Fitnessstudio gründen. Das betrifft insbesondere die Krankenversicherung. Klären Sie Ihren neuen Versicherungsstatus und lassen Sie sich ruhig auch Angebote von privaten Krankenversicherungen machen.
Die Sozialversicherungsträger werden Ihnen auch ein wichtiger Partner rund um Ihr Business, wenn Sie ein Fitnessstudio eröffnen und Mitarbeiter beschäftigen. Diese müssen ordnungsgemäß gemeldet werden. Zudem sind Sie in vielen Fällen (Ausnahme: Minijob) verpflichtet, Ihren Angestellten zu einem Teil deren Sozialbeiträge zu zahlen. Das betrifft die Kranken-, die Pflege- und die Rentenversicherung, aber auch die Unfallversicherung.
Die Rentenversicherung, die für Sie zuständig ist, muss ebenfalls über Ihre Gründung eines Fitnessstudios informiert werden. Denn als Selbstständige/r übernehmen nun Sie selbst Ihre Rentenvorsorge – und nicht mehr ein Arbeitgeber. Nutzen Sie eine Rentenberatung. Auf Basis Ihrer bisherigen Einkünfte und den geschätzten Einkünften aus Ihrem Studio kann man Ihnen berechnen, welche Rente Sie einmal haben. Das reicht Ihnen nicht? Dann vergleichen Sie die vielfältigen Angebote, die es am Markt der privaten und gesetzlich geförderten Optionen von Vorsorge vorhanden sind – was passt ihnen?