Die richtige Rechtsform für Dein Start-up finden

Die richtige Rechtsform für Dein Start-up

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Wenn Du Dich für eine selbstständige Tätigkeit wie zum Beispiel die Gründung eines Start-ups entscheidest, kannst Du Dir nicht einfach frei aussuchen, ob Du ein Gewerbe anmeldest oder lieber Freiberufler sein möchtest und nicht jede Rechtsform macht außerdem Sinn. Freiberufler beispielsweise benötigen keinen Gewerbeschein, zahlen keine Gewerbesteuer, müssen keine jährliche Bilanz abgeben und keine doppelte Buchführung betreiben. Sie müssen auch nicht in die IHK eintreten oder sich ins Handelsregister eintragen lassen: Das alles müssen gewerblich tätige Selbstständige nämlich tun.

Die Zuordnung freiberuflich/gewerblich ist gar nicht immer einfach und im Zweifelsfall fragst Du einen Steuerberater oder das Finanzamt nach der richtigen Einordnung. So ist sichergestellt, dass Du keinen teuren Fehler machst und von Anfang an Deinen Kunden gegenüber richtig auftrittst.

Rechtsform für Start-ups: Produkte vertreiben ist gewerblich

Grundsätzlich gilt: Gewerbetreibende sind alle mit einem produzierenden Beruf und dem Verkauf von Gütern: Handwerker, Handelsvertreter, Shop-Betreiber aller Größenordnungen und damit in der Regel die meisten Start-ups, die eine App oder deren Nutzung anbieten oder ein Produkt entwickelt haben.

Wenn Du nicht mit Deinem privaten Vermögen haften willst, geht eine Start-up Gründung nicht ohne eine parallele Kapitalgesellschaftsgründung. Nach dem deutschen Recht sind die Kapitalgesellschaften die haftungsbeschränkte UG (Unternehmergesellschaft), die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft).

Bei diesen Rechtsformen wird das Kapital für die Haftung eingesetzt. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist immer dann sinnvoll, wenn das unternehmerische Risiko sich von Dir nicht zuverlässig überschauen lässt. Wenn Partner, Lieferanten, Marktschwankungen oder ein komplett neues Produkt mit ins Spiel kommen, beispielsweise.

Wenn Haftung aus solchen und verwandten Gründen nicht zum Thema wird, kommt für Einzelunternehmer mit oder ohne Geschäftspartner als Personengesellschaft auch noch die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Frage – oder Du startest als Einzelunternehmer und benötigst dann kein Mindestkapital und auch keine Eintragung ins Handelsregister.

Allerdings haftest Du dann mit Deinem gesamten Privatvermögen, triffst aber auch unabhängige unternehmerische Entscheidungen und kannst vor allem ohne Mindestkapital schnell und kostengünstig gründen.

Als Rechtsform in Frage kommende Optionen

Eine Personengesellschaft wird immer von mehreren Personen gegründet, alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen für betriebliche Verbindlichkeiten. Alle sind stimmberechtigt, wichtige Entscheidungen müssen stets gemeinsam getroffen werden.

Folgende Rechtsformen stehen für die Personengesellschaft zur Verfügung:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Partnergesellschaft (Für den Zusammenschluss mehrerer Freiberufler)

Auch die Kapitalgesellschaft ist ein Modell für mehrere Gründer. Diese Rechtsform hat den großen Vorteil, dass Du nicht mehr mit dem Privatvermögen haftest. Die Haftung beschränkt sich ausschließlich auf das Firmenvermögen. Allerdings gibt es komplexe rechtliche Vorschriften für Kapitalgesellschaften. Das externe Rechnungswesen muss detailliert geführt und im Falle einer Aktiengesellschaft sogar komplett offengelegt werden. Außerdem wird verhältnismäßig viel Kapital für diese Gründung benötigt.

Folgende Rechtsformen stehen für die Kapitalgesellschaft zur Verfügung:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH)
  • Englische Limited (Ltd.)
  • Eingetragene Genossenschaft (eG)

Gründer und Start-ups sollten immer auf eine professionelle Beratung zurückgreifen, um sich für die geeignete Rechtsform zu entscheiden. Denn die Wahl der Rechtsform beeinflusst das Unternehmen in erheblichem Maße.

Fachleute wie Steuerberater können Dir als Start-up Gründer schnell und kompakt alle Vor- und Nachteile sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Rechtsform verständlich und praxisnah erläutern oder auch bei einem Wechsel helfen, wenn nötig.

 

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