Müllentsorgungskonzept
Wenngleich das Zero Waste Prinzip im Unverpacktladen den Mittelpunkt bildet, entsteht bei der Warenbeschaffung durch das Unternehmen dennoch Verpackungsmüll. Hierbei können nachhaltige Optionen wie Pfandgefäße, Papier und Stoffverpackungen (wo möglich) oder ähnliche Varianten mit dem Lieferantennetzwerk besprochen werden, um die Müllmenge bestmöglich zu reduzieren. Wo dies nicht möglich ist, sollten geeignete Entsorgungsoptionen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verfügung stehen, die mit dem Hygienekonzept des Unternehmens im Einklang stehen.
Marketing
Erfolgreich Unverpacktladen eröffnen und führen ist die eine Sache, das Bekanntwerden von Geschäft und Firmenkonzept eine andere. Das Marketing sollte bereits von Beginn an mit einer gezielten Strategie die Firmenphilosophie und das Angebot bekannt werden lassen. Vor allem beim Unverpacktladen eröffnen ergeben sich vielfältige Möglichkeiten, das Marketing optimal mit kleinen Investitionen voranzubringen. So kann der Kontakt zu Journalist:innen der Regionalzeitung gesucht werden, um über die Geschäftseröffnung zu berichten, Anzeigen im direkten Kontext zu Nachhaltigkeitsthemen zu schalten oder die regionalen Medien sogar zu einen Bericht über die Gründer:innen anregen. Kundenevents und Informationsveranstaltungen bieten sich ebenfalls an, um nach dem Unverpacktladen eröffnen die Zielgruppe direkt anzusprechen und den Medien spannende Informationen zu liefern.
Ein stimmiges Gesamtbild für das erfolgreiche Marketing bietet ein Unverpacktladen auch, wenn regelmäßig informative Tipps und Tricks für den Alltag vorgestellt werden. Kombiniert mit einer effizienten Corporate Identity erhöht sich der Wiedererkennungswert mit dem Branding von Firmenfarben, Firmenlogo und Firmenpräsenz. Diese sollte sich im besten Fall im Ladenlokal, in der Außenwerbung (Plakate, Fahrzeugbeschriftung) und auch in einer gelungenen Webpräsenz ergänzen.
Wenngleich das Geschäftsmodell bei einem Unverpacktladen eher auf den stationären Einzelhandel ausgelegt ist, sollten für das Marketing auch die modernen Optionen der Onlinewelt nicht vernachlässigt werden. Eine aussagekräftige Firmenwebseite, gegebenenfalls kombiniert mit einem Onlineshop für Vorabbestellungen oder Bestellungen mit Lieferservice sprechen die spezifische Zielgruppe der nachhaltig orientierten Kund:innen an. Auch kann der Onlineshop als virtuelles Schaufenster dienen, um Aktionen und Marktteilnahmen (Wochenmarkt, Saisonmärkte u.a.) bei der gewünschten Klientel bekannt zu machen. Und nicht zu unterschätzen: Kommunizieren Sie klar und deutlich die Öffnungszeiten und wie man Ihren Unverpacktladen erreicht.
Rechtsform des Geschäftes
Als alternatives Geschäftsmodell kommen bei der Gründung eines Unverpacktladens vielfältige Rechtsformen in Frage. So bieten sich neben der Gründung als Einzelunternehmen / Kleingewerbe, GbR, GmbH / UG auch Optionen an, das Geschäft als Verein oder als Genossenschaft zu gründen. Die richtige Wahl sollte entsprechend den Gründungsvoraussetzungen und den jeweiligen Formalitäten im besten Fall in Zusammenarbeit mit einer Unternehmens- oder Steuerberatung bestimmt und anschließend umgesetzt werden.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist unkompliziert und mit vergleichsweise wenigen Formalitäten umsetzbar. Das Geschäft muss dabei nur den:die Inhaber:in ernähren und gegebenenfalls die Kosten für Aushilfen decken. Die Risiken bei einem Einzelunternehmen / Kleingewerbe bestehen jedoch in der unbegrenzten Haftung sowie bei erfolgreichem Wachstum mit der möglichen Überforderung des Gründers bzw. der Gründerin.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die GbR gleicht den Vorgaben des Einzelunternehmens, wird jedoch mit mindestens zwei Personen gegründet, die sich die Verantwortlichkeiten und das Risiko teilen. Nachteilig ist, dass das Umsatzvolumen entsprechend für beide Parteien ausreichen muss. Die Haftung ist unbegrenzt und von beiden Parteien gleichermaßen zu tragen. Eine spätere Umwandlung in eine GmbH erfordert komplexe Kenntnisse, die in der Regel mit einer Unternehmensberatung zusammen erfolgt.
GmbH / UG – Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Unternehmergesellschaft
Die GmbH gilt in der Gründung als komplex. Jedoch erleichtert die Gründung späteres Unternehmenswachstum nicht nur, wenn mehrere Parteien an der Gründung beteiligt sind. Die Haftung ist für die Gründer:innen begrenzt und die Aufnahme von Investor:innen ist vergleichsweise einfach.
Verein
Ein Verein kann immer dann gegründet werden, wenn mit dem Geschäft ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird. Ein nicht-eingetragener Verein bedarf mindestens zweier Gründungsmitglieder, ein eingetragener Verein hingegen sieben. Als strukturell nachhaltiges Unternehmen bietet der Unverpacktladen eine optimale Basis, darf jedoch als Verein nicht im Vorrang auf den wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet sein. Hierdurch sind die Umsatzoptionen und der Verdienst für die einzelnen Vereinsmitglieder beschränkt, während die Mitglieder gleichzeitig den Betrieb finanzieren. Vereine werden daher in der Regel als Zweckbetrieb geführt, um das eigentliche Vereinsziel (z.B. Umweltschutzaktionen, Müllreduktion, Bereitstellung von Waren für die Vereinsmitglieder) zu gewährleisten.
Genossenschaft
Eine Genossenschaft ist ein Gemeinschaftsunternehmen, bei dem die beteiligten Parteien als Genoss:innen bezeichnet werden. Entscheidungen erfolgen basisdemokratisch und solidarisch durch die Genoss:innen, zu denen allerdings auch Lieferant:innen und Geschäftspartner:innen zählen können. Eine Genossenschaft muss zudem Mitglied im genossenschaftlichen Prüfverband sein, um die Gemeinnützigkeit des Unternehmens als Genossenschaft zu sichern.