Aufbau eines Onlineshops
Die Zukunft eines neuen Webshops hängt entscheidend von einer professionellen Vorbereitung ab. In der Planungsphase treffen Sie viele wichtige Entscheidungen, die sich später kaum oder nur mit hohen Kosten korrigieren lassen. Nehmen Sie sich deshalb ausreichend Zeit für die Ausgestaltung Ihrer Geschäftsidee!
Geschäftskonzept anfertigen
Einige Gründer:innen begehen einen entscheidenden Denkfehler: Sie glauben, dass eine gute Geschäftsidee für erfolgreiches Handeln im Internet genügt. Bevor Sie einen Onlineshop eröffnen, sollten Sie jedoch ein detailliertes Geschäftskonzept erstellen und sich mit sämtlichen organisatorischen Aufgaben befassen. Bestenfalls formulieren Sie einen Businessplan, der zwei Zwecken dient:
- Sie vergewissern sich beim Schreiben eines Businessplans, ob Sie alle Aspekte bedacht haben. Das schriftliche Festhalten erhöht die Chance, dass Sie nichts vergessen. Zudem entdecken Sie eher Fehler, wenn Sie einen prägnant geschriebenen Geschäftsplan mehrmals durchlesen und überarbeiten.
- Ein Businessplan ist die zentrale Voraussetzung für Bankkredite und Fördermittel. Wenn Sie für Ihr Webprojekt eine Finanzierung benötigen, handelt es sich beim Anfertigen eines Geschäftsplans um eine Pflicht. Fügen Sie der Beschreibung Ihres Geschäftskonzepts einen realistischen und transparenten Finanzplan hinzu.
In einem Businessplan setzen Sie sich mit allen relevanten Facetten Ihres Onlineshops auseinander. Diese Punkte sind auch wichtig, wenn Sie bereits ein Filialgeschäft betreiben und Ihren Webshop als zusätzliches Standbein aufbauen. Beschäftigen Sie sich unter anderem mit folgenden Aspekten:
- Art der Produkte und Dienstleistungen
- Zielgruppe
- Besonderheiten Ihres Angebots (Alleinstellungsmerkmale)
- Markt- und Konkurrenzsituation
- Lieferant:innen
- Logistik (eigenes Lager oder Zusammenarbeit mit Dienstleister)
- Marketing
Diese Liste umfasst wesentliche Aspekte, ist aber nicht vollständig. Bedenken Sie weitere Herausforderungen wie den Umgang mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht. Ihnen steht es zum Beispiel frei, die Versandkosten für Retouren zu übernehmen oder den Kund:innen aufzubürden. Beides hat Vor- und Nachteile. Tragen Sie die Kosten für den Rückversand, bestellen Nutzer:innen mit einer größeren Wahrscheinlichkeit. Allerdings verursacht dieser Service bei einer hohen Retourenquote erhebliche Mehrkosten.
Eine zentrale Frage ist, ob Sie die Logistik eigenständig organisieren oder auslagern. Im ersten Fall nehmen Sie die Ware Ihrer Lieferant:innen entgegen und betreiben ein eigenes Lager. Sie wickeln sämtliche Bestellungen inklusive Zusammenstellen sowie Verpacken ab und übergeben die Pakete einem Paketdienstleister oder einer Spedition. Die Retouren bearbeiten Sie ebenfalls.
Im zweiten Fall lagern Sie diese Aufgaben teilweise oder vollständig aus. Viele Onlinehändler:innen haben keinerlei Kontakt zu den von ihnen verkauften Waren, sie betreiben ausschließlich den Onlineshop. Alle Herausforderungen der Logistik von der Warenannahme über den Versand bis zum Retourenmanagement übernimmt ein Anbieter für das E-Commerce-Fulfillment. Sie reduzieren Ihren Aufwand auf ein Minimum – dafür tragen Sie aber Kosten wie Lagergebühren und Gebühren für jede Einzelleistung. Zudem machen Sie sich abhängig: Begeht der Dienstleister einen Fehler, leidet Ihr Image darunter.
Onlineshop eröffnen und Konkurrenzfähigkeit sicherstellen
Wägen Sie gründlich ab, ob Sie mit Ihrem geplanten Angebot auf eine ausreichende Nachfrage treffen. Erstens muss es für Ihre Produkte grundsätzlich einen Bedarf geben, dieser Punkt ist bei Nischenprodukten relevant. Zweitens interessiert, ob Sie im Vergleich zur Konkurrenz in genügender Anzahl Kund:innen gewinnen können. Hierfür brauchen Sie Alleinstellungsmerkmale, Ihr Onlineshop sollte gegenüber anderen Shops Vorteile aufweisen. Diese können vielfältig sein:
- niedrige Preise
- kostenloser und schneller Versand
- qualitativ hochwertige Produkte
- Pluspunkte beim Kundenservice (Beratung, Bezahloptionen und mehr)
- attraktive Produktpräsentation
Entwerfen Sie eine geeignete Geschäftsstrategie, wenn Sie einen Onlineshop eröffnen wollen!
Onlineshop gründen: Gewerbeanmeldung und Steuern
Kümmern Sie sich vor der Eröffnung Ihres Onlineshops um sämtliche Formalitäten. Wenn Sie bereits ein Filialgeschäft betreiben, ist der Aufwand minimal: Sie können die Online-Aktivitäten über Ihr existierendes Unternehmen organisieren. Gründer:innen müssen dagegen einige Entscheidungen treffen und Aufgaben erledigen.
So fragt sich, welche Rechtsform Sie für Ihr künftiges Unternehmen wählen. Agieren Sie als Einzelunternehmer:in? Ziehen Sie eine Personen- oder Kapitalgesellschaft vor? Diese Entscheidung wirkt sich auf vielfältige Weise aus, das gilt unter anderem für die Steuern. Bei Einzelunternehmer:innen unterliegen Gewinne der Einkommenssteuer, bei anderen Unternehmensformen fällt Körperschaftssteuer an. Informieren Sie sich darüber, bevor Sie Ihren Onlineshop gründen. Kontaktieren Sie im Zweifelsfall eine Steuerberatung!
Sämtliche Handelsaktivitäten online oder offline fallen unter die Definition einer gewerblichen Aktivität. Entsprechend müssen Sie ein Gewerbe anmelden, wenn Sie einen Onlineshop eröffnen. Diesen Schritt erledigen Sie im Handumdrehen, die Verwaltungsgebühr ist überschaubar. Die behördlichen Zuständigkeiten unterscheiden zwischen den Bundesländern und Kommunen: Recherchieren Sie lokal, bei welchem Amt Sie den Gewerbeschein beantragen müssen.
Zusätzlich melden Sie als Gründer:in Ihre Geschäftstätigkeit dem örtlichen Finanzamt. Dort beantragen Sie mit dem entsprechenden Formular eine Steuernummer. Bei geringen Umsätzen bis zu 22.000 Euro im Jahr können Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen, Sie dürfen Ihren Kund:innen selbstverständlich auch keine Umsatzsteuer berechnen. Überlegen Sie gründlich, ob Sie diese Möglichkeit nutzen wollen. Der Nachteil ist, dass Sie beim Ankauf nicht vom Umsatzsteuerabzug profitieren.
Buchhaltung
Bevor Sie einen Onlineshop eröffnen, sollten Sie sich auch dem Thema Buchhaltung widmen. Onlinehändler:innen sind wie alle Unternehmer:innen verpflichtet, ihre Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu dokumentieren. Das dient der Berechnung der Steuerforderungen. Die Art und Weise unterscheidet sich je nach Umsatz und Rechtsform. Wenn Sie einen Onlineshop eröffnen, fallen Sie im Regelfall unter die Definition des Kleingewerbes. Der Gesetzgeber erlaubt Ihnen die einfache Buchführung in Form der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Ab einem Jahresumsatz von 600.000 Euro oder einem Jahresgewinn von 60.000 Euro müssen Sie zur doppelten Buchführung wechseln und nach dem Ende des Geschäftsjahrs eine Bilanz erstellen.
Ob einfache oder doppelte Buchführung: Mit einem Onlineshop verzeichnen Sie eine Vielzahl an Buchungsposten. Mit der Buchhaltungslösung von lexoffice verringern Sie Ihren Aufwand erheblich. Sie profitieren dank Schnittstellen zum Shopsystem und zu Ihrem Onlinebanking von einer weitgehenden Automatisierung:
- Die lexoffice-Software verzeichnet sämtliche Rechnungsbeträge Ihrer Kund:innen und gleicht diese mit den eingehenden Zahlungen auf Ihrem Bankkonto ab.
- Erstellen Sie mit lexoffice Mahnungen.
- Das Buchhaltungsprogramm für Onlineshops erledigt viele Aufgaben, die im Zusammenhang mit den Steuern anfallen. Es erstellt zum Beispiel die EÜR und die Umsatzsteuer-Voranmeldungen.