Der Minijob: Arbeitsverhältnis voller Missverständnisse

Der Minijob: Arbeitsverhältnis voller Missverständnisse

2020 steigt der Mindestlohn erneut. Im Jahresdurchschnitt können Minijobber noch 48 Stunden pro Monat arbeiten. Der flexible Einsatz von 450 Euro-Jobbern wird empfindlich eingeschränkt. Ein guter Anlass, sich die arbeitsrechtlichen Vorgaben anzuschauen.

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    Als ‚Minijobber‘ beschäftigt werden, das klingt beinahe niedlich und nicht nach einer normalen Teilzeitbeschäftigung. Doch genau darum handelt es sich bei der kleinsten Beschäftigungsoption auf dem Arbeitsmarkt: Der Minijob ist eine richtige Arbeitsstelle.

    Autor:in: Carola Heine

    Veröffentlicht:

    Kategorie: Mitarbeiter:innen

    Leider hat es sich aber noch nicht überall herumgesprochen: Arbeitsrechtlich fällt der Minijob vollwertig unter Teilzeitstelle, mit Anspruch auf gesetzlichen Mindestlohn und den meisten jener Pflichten für Unternehmen, die eine Anstellung in Teilzeit nun mal mit sich bringt.

    Vielleicht liegt es tatsächlich an den wenigen zusätzlichen Sonderregelungen für die Sozialversicherungen, die für Minijobs gelten – oder an der irrigen Annahme, dass mit „mini“ meistens unwichtig gemeint ist. Fest steht: Bei keiner anderen Beschäftigungsform gibt es so viele Missverständnisse rund um die Rechte der Beschäftigten und die Pflichten der arbeitgebenden Betriebe sowie umgekehrt.

    Dabei hat der Minijob so viel zu bieten.

    Beschäftigte müssen einen Minijob nicht in der Einkommensteuererklärung angeben und können trotzdem flexibel bis 450 Euro monatlich (dazu)verdienen. Übrigens auch dann, wenn sie einen hohen Stundenlohn haben und dadurch nur auf einen Halbtagsjob einmal monatlich kommen. Die Anzahl der Arbeitsstunden ist Vereinbarungssache, die finanzielle Obergrenze nicht.

    Aber auch für Betriebe ist es von Vorteil, mit einem Minijob flexibel auf akuten Bedarf zu reagieren und dabei die Kosten perfekt zu dosieren und den bürokratischen Aufwand gering zu halten. Denn Minijob-Beschäftigte werden stets komfortabel über die Minijobzentrale angemeldet und verwaltet. So lässt sich dann auch wichtiges Fachwissen im Unternehmen halten, wenn ehemals Angestellte in Elternzeit oder Rente auf Minijob-Basis und bei Bedarf weiter beschäftigt werden.

    Am Minijob ist also nur die Verdienstobergrenze „klein“, nicht jedoch Chance und Vorteil für alle Beteiligten.

    Doch auf diesem stark bewegten Markt für Teilzeitstellen fliegen erstaunlich viele Menschen tief unter dem Radar der gesetzlichen Vorgaben – ein Großteil vermutlich vor allem, weil sie die Regelungen rund um den Minijob gar nicht erst gelesen haben und daher nicht wissen, dass sie ihren Pflichten nicht nachkommen.

    Gefühlte Geringfügigkeit, die nicht der Realität entspricht

    Da werden Vereinbarungen über Arbeitsverhältnisse mal kurz nebenbei und mündlich getroffen, obwohl in § 2 des Nachweisgesetzes ausdrücklich geregelt ist, dass die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, vom Arbeitgeber zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen sind.

    Zahlreiche Arbeitnehmer im Minijob-Anstellungsverhältnis ahnen nicht einmal, dass der Minijob bedeutet, dass ihnen bezahlter Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zustehen; auch in vielen Betrieben ist dies entweder nicht bekannt oder es wird wegen der gefühlten Geringfügigkeit ignoriert.

    Es geht bei der Einhaltung von Gesetzen jedoch nicht darum, ob unterm Strich dann sowieso nur wenige Euro oder Stunden erstattet werden, sondern um die Rechte und die Absicherung der Beschäftigten. Ein weiterer wesentlicher Faktor ist die Wertschätzung der Menschen, die für einen Betrieb arbeiten.

    Bei der Arbeit mit Minijobbern als Aushilfen, kurzfristig Beschäftigten und Saisonarbeitern, nebenberuflich tätigen Menschen in Ruhestand oder Elternzeit oder auch als flexibel eingekauften Fachleuten und Dienstleistern gilt:

    Jedes Unternehmen, das seine sämtlichen Minijob-Mitarbeiter*innen als vollwertige Teilzeitkräfte einstellt, informiert und behandelt, profitiert mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer weit besseren Arbeitsmoral und Zuverlässigkeit als Betriebe, die ihre Minijobber wie eine temporäre Randerscheinung betrachten.

    Den Fachkräftemangel von hinten aufrollen – mit qualifizierten Minijobbern

    Das gilt natürlich auch für die Personen mit Minijob. Es zeigt sich jedem Arbeitgeber schnell, wer Aufgaben ernst nimmt und sich um hochwertige Ergebnisse bemüht und wer eher nicht. Für Quereinsteiger*innen, Berufswiederkehrer und Menschen mit Lücken im Lebenslauf kann ein Minijob mit seiner niedrigeren Einstiegsschwelle spannende Möglichkeiten in Firmen eröffnen, die sich beim Weg über eine „normale“ Bewerbung nicht aufgetan hätten.

    Um das volle Potenzial der Minijob-Möglichkeiten zu nutzen, ist es wichtig die Minijobs als vollwertige Teilzeitstellen anzuerkennen und die Beschäftigten entsprechend wertschätzend zu behandeln. Nicht als Lückenbüsser, sondern als anerkannte Mitglieder des Teams, die einen wertvollen Beitrag leisten – Mitarbeiter*innen, für die es sich auch lohnt, Insider-Wissen über das Unternehmen und die Branche aufzubauen und in der Zusammenarbeit zur Verfügung zu stellen.

    Die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorgaben ist hierfür ein würdiger und sinnvoller erster Schritt (und dabei auch gar nicht optional).

    Zu den wichtigen Informationen über Voraussetzungen, Steuern, Sozialabgaben, Arbeitsrecht und mehr zu Minijobs / 450 Euro Jobs in der Wissensdatenbank Lohn und Gehalt.

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