Ich möchte ein Kosmetikstudio eröffnen – Wie fange ich an?
Möchten Sie ein Kosmetikstudio eröffnen, sind die ersten Schritte auf dem Weg zum Erfolg die gleichen, die bei jeder zielorientierten Gründung von Unternehmen maßgeblich sind. Sie benötigen ein Unternehmenskonzept, einen dazugehörigen Businessplan und eine solide Finanzierung, welche die Umsetzung der Planungen ermöglicht und die ersten Monate bis zum sogenannten „Breakeven“ (dem Erreichen der Gewinnzone) sichert.
Das Unternehmenskonzept
Das Unternehmenskonzept ist eine klare Darlegung Ihrer Pläne: Was für ein Kosmetikstudio eröffnen Sie? Welche Dienstleistungen möchten Sie anbieten? Wie sieht Ihre Zielgruppe aus und welches Alleinstellungsmerkmal geht von Ihrem Kosmetikstudio aus? Zielpläne für die ersten Jahre nach der Eröffnung können dabei direkt einen Einblick in die möglichen Perspektiven geben. Verfassen Sie das Unternehmenskonzept unbedingt schriftlich und stellen Sie sich vor, Sie müssten mit diesem Schriftstück eine Kurzvorstellung von Ihrem neuen Unternehmen bei fremden Menschen vorstellen, um diese von Ihrer Geschäftsidee zu begeistern („Pitch“).
Der Businessplan
Als Businessplan wird eine Vorstellung des Unternehmens mit den Umsetzungsplänen zu einem realistischen Gesamtkonstrukt. Er ist eine professionelle Weiterführung vom Unternehmenskonzept, das die Ziele und die geplante Verwirklichung eines Unternehmens mit Zahlen zu möglichen Einnahmen und Kosten in Relation setzt. Ein guter Businessplan ist ein wichtiges Werkzeug bei der Unternehmensgründung. Er dient Gründer:innen als Orientierungshilfe zu allen wichtigen Rahmenbedingungen, bietet aber auch zugleich eine realistische Einschätzung zu Worst-Case-Szenarien und möglichen Erfolgen. Der Businessplan dient zudem als professionelle Präsentation, um bei Finanzierungen die Bank zu überzeugen oder Investoren von der eigenen Geschäftsidee zu begeistern.
Die Finanzierung
Die Art und der Umfang der Finanzierung hängt sowohl von den eigenen finanziellen Mitteln wie auch davon ab, welche Art Kosmetikstudio Sie eröffnen möchten. Ist das Ziel ein kleines Nagelstudio mit kosmetischen Behandlungen, sind die benötigten Finanzmittel in einer völlig anderen Dimension vorzubereiten als bei einem innovativen Kosmetikinstitut mit medizinischen oder medizinisch-kosmetisch Behandlungen. Eine ausführliche und detaillierte Planung über das Unternehmenskonzept und den Businessplan erlaubt Ihnen eine realistische Einschätzung der entstehenden Investitionskosten sowie den benötigten Geldmitteln für den Betrieb des Kosmetikstudios bis zum Break Even.
Die Finanzierung setzt sich zusammen aus dem verfügbaren Eigenkapital der Gründer und Gründerinnen, Investitionskrediten und weiterführenden Finanzierungsmitteln wie dem Leasing (z.B. bei Firmenfahrzeugen oder Geräten). Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich über Fördermittel rund um die Unternehmensgründung zu informieren, um die bestmögliche Starthilfe für den Geschäftserfolg beim Eröffnen Ihres Kosmetikstudios zu erhalten.
Eigenkapital
Das Geld, das Sie selbst besitzen und in das Unternehmen bei der Gründung investieren, wird als Eigenkapital bezeichnet. Die gewählte Geschäftsform kann eine Rolle spielen, wie hoch das notwendige Eigenkapital für die erfolgreiche Firmengründung sein muss. Während Einzelunternehmen und GbRs kein festgelegtes Eigenkapital benötigen, muss eine angedachte GmbH bei der Gründung ein Eigenkapital von 25.000 Euro nachweisen. Ist langfristig eine GmbH geplant, jedoch noch nicht genügend Eigenkapital vorhanden, kann die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) den ersten Schritt darstellen. In diesem Fall werden aus den Unternehmenseinkünften Rücklagen gebildet, um die UG bei Erreichen des Eigenkapitals in die GmbH umzuwandeln. Bei der Gründung von UG und GmbH empfiehlt sich die Unterstützung durch eine Unternehmens- oder Steuerberatung, da die umfassenden Formalitäten und gesetzlichen Vorschriften sehr komplex sein können.
Investitionskredite & Förderkredite
Kredite können als Fremdkapital das Eigenkapital aufstocken, um benötigte Investitionen und Betriebsmittel zu finanzieren. Um Banken und Geldgeber von der Kreditvergabe zu überzeugen, ist ein überzeugender Businessplan wichtig, wenngleich auch die Persönlichkeit des:der Gründers:Gründerin und das Auftreten bei Kreditverhandlungen eine tragende Rolle spielen. Neben dem Antrag auf mögliche Kredite kann die Auseinandersetzung mit potenziell passenden Fördermittelkrediten sinnvoll sein. Das Gespräch mit einer erfahrenen Unternehmens- oder Steuerberatung oder einem:einer versierten Bänker:in kann Ihnen weiterhelfen, passende Förderkredite für die Eröffnung von Ihrem Kosmetikstudio zu erhalten, die Ihnen die Geldmittel zu günstigeren Konditionen verfügbar machen als klassische Bankkredite. Informieren Sie sich daher unbedingt über Fördermittel von öffentlichen Stellen wie der KfW, die für Ihre Unternehmensgründung in Frage kommen.
Leasing
Teure Geräte für die Behandlungen im Kosmetikstudio müssen nicht immer direkt gekauft werden. Mitunter bieten die Hersteller und deren Vertriebsunternehmen günstige Konditionen über Leasing-Verträge an, mit denen Sie die Investitionskosten für Ihr Kosmetikstudio zum Gründungszeitpunkt senken können. Beachten Sie dabei jedoch, dass beim Leasing festgelegte Vertragslaufzeiten einzuhalten sind. Mögliche Optionen für das Leasing betreffen bei einem Kosmetikstudio beispielsweise ein Kassensystem, die Nutzung von Kosmetik-Geräten und Medizintechnik sowie Firmenfahrzeuge.
Die richtige Rechtsform das Kosmetikstudio
Die meisten Kosmetikstudios sind Inhabergeführt. Dazu kommen gegebenenfalls Aushilfskräfte oder festangestellte Mitarbeiter:innen. Manche Kosmetikstudios agieren in Kooperation mit großen Unternehmen als Franchisenehmer. Nur in Ausnahmefällen werden Kosmetikstudios eröffnet, die selbst über Franchise ein Filialsystem aufbauen. Entsprechend kommen vorrangig einfachere Rechtsformen für das Kosmetikstudio in Frage und nur in Ausnahmefällen mit großen Plänen für die Zukunft kommen Kapitalgesellschaften als potenzielle Rechtsform ins Gespräch. Die richtige Rechtsform finden Gründer:innen am besten im Austausch mit einer Unternehmens- oder Steuerberatung, die die Besonderheiten der Rechtsformen mit den Wünschen des Gründungsteams optimal vergleichen und dazu beraten kann.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form des Unternehmens: Gründer:innen müssen hierfür ein Gewerbe anmelden und können mit vergleichsweise wenigen Formalitäten mit der Umsetzung der Firmenplanung beginnen. Ist nur ein geringer Umsatz zu erwarten, kann das Gewerbe als Kleingewerbe geführt werden. Soll das Unternehmen ein mobiles Kosmetikstudio sein oder den Heimservice als Extra anbieten, ist gegebenenfalls ein Reisegewerbe zusätzlich anzumelden. Die Haftung trägt der:die Firmeninhaber:in dabei vollständig alleine.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Das Gegenstück zum Einzelunternehmen mit mehreren Inhabern ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, kurz GbR genannt. Jede:r Mitgründer:in muss hierfür gleichermaßen ein Gewerbe anmelden. Die Verantwortlichen teilen dabei den Nutzen, die Einnahmen, aber auch das Risiko vollständig. Die Haftung ist unbegrenzt. Soll zu einem späteren Zeitpunkt eine Geschäftsvergrößerung hin zu einer GmbH erfolgen, sollte gemeinsam mit einer Unternehmensberatung geprüft werden, ob statt einer GbR eine UG sinnvoller sein könnte.
GmbH / UG – Gesellschaft mit beschränkter Haftung / Unternehmergesellschaft
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist in der Gründung als aufwendiger, weshalb die Zusammenarbeit mit einer Unternehmens- oder Steuerberatung sinnvoll ist. Die UG kann als Vorstufe zur GmbH gesehen werden, bei der das notwendige Eigenkapital für die Gründung einer GmbH (25.000 Euro) über den Firmenbetrieb erwirtschaftet und angespart werden kann. Der Vorteil der GmbH liegt in der klaren Aufgabenverteilung mehrerer Gesellschafter:innen, der vergleichsweise unkomplizierten Aufnahme von Investor:innen und der beschränkten Haftung.
Welche Aspekte sind vor dem Kosmetikstudio eröffnen noch wichtig?
Zur guten Vorbereitung der Selbstständigkeit mit dem Kosmetikstudio gehören noch weitere Aspekte, die den Geschäftsalltag erleichtern und verbessern. Hierzu zählen ein gutes Lieferantennetzwerk, ein optimal angepasstes Team an MitarbeiterInnen oder Aushilfskräften zur Unterstützung sowie die Überwachung wichtiger gesetzlicher Vorgaben, zu denen im Fall eines Kosmetikstudios auch ein Hygienekonzept sowie ein Müllentsorgungskonzept zählen. Nicht zuletzt ist auch ein gutes Marketing wichtig, damit Ihre potenzielle Zielgruppe regelmäßig neue Informationen über Ihr Unternehmen und Ihr Angebot erhält – und entsprechend zeitnah Termine im Studio bucht.
Lieferantennetzwerk
Haben Sie vor, Ihr Kosmetikstudio als Franchisenehmer:in zu gründen, sind Sie in der Regel gut vom Franchisegeber mit allen wichtigen Aspekten unterstützt. Möchten Sie als freies Kosmetikstudio agieren, benötigen Sie zuverlässige Lieferanten für die gewünschten Kosmetikprodukte, die richtigen Kontakte für Hilfsmittel und Wartungsarbeiten (bei Kosmetikbehandlungen mit Geräten) und vergleichbare Aspekte wie Produkte für Zusatzverkäufe.
Aushilfen und / oder Mitarbeiter:innen
Wenngleich viele Kosmetikstudios allein vom Unternehmer bzw. von einer Unternehmerin geführt werden, kann es sinnvoll sein, frühzeitig nach guten Mitarbeiter:innen zur Unterstützung zu suchen. Auch ein:e Firmeninhaber:in kann krank werden oder muss zum Ausgleich für die Arbeit Urlaub machen. Ein erfolgreiches Kosmetikstudio kann dann nicht mehr alle angefragten Termine annehmen, was den Umsatz und somit auch den Gewinn schmälert. Zudem ist es nicht immer einfach, im akuten Fall (z.B. Krankheit) eine Unterstützung zu finden. Die Mitarbeiter:innen sollten Ihre Firmenphilosophie und die Begeisterung für die Kosmetik ebenso teilen wie die Fachkompetenz im Umgang mit Kund:innen und für die Behandlungen.
Hygienekonzept
Kosmetikstudios unterliegen durch die körpernahe Dienstleistung besonderen Hygienebestimmungen, die unter anderem durch das Infektionsschutzgesetz geregelt werden. Planen Sie entsprechend alle wichtigen Aspekte in ein sorgfältiges Hygienekonzept ein, um die regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten gut in einem Hygieneplan dokumentieren zu können. Fehlen Ihnen entsprechende Kenntnisse, sollten Sie vor der Eröffnung des Kosmetikstudios eine darauf ausgerichtete Schulung besuchen und auch gegebenenfalls für Sie tätige Mitarbeiter:innen regelmäßig schulen lassen. Eventuell notwendige Prüfungen der Räumlichkeiten erfolgen durch das Gewerbeaufsichtsamt. Die zuständigen Mitarbeiter:innen geben Ihnen auf Anfrage alle Informationen zu geeigneten Schulungen, die Sie auch bei erfolgreich absolvierter Ausbildung als Fachkraft für Kosmetik regelmäßig wiederholen sollten.
Müllentsorgungskonzept
Unabhängig vom Standort des Kosmetikstudios, ob im eigenen Zuhause oder in angemieteten Räumlichkeiten, muss gewerblicher Müll entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angemeldet und entsorgt werden. Fallen bei Behandlungen aus dem medizinisch-kosmetischen Spektrum infektiöse Müllvarianten an, sind diese als Sondermüll separat zu entsorgen. Informieren Sie sich in jedem Fall im Vorfeld bei den örtlichen Behörden über die richtige Vorgehensweise bei der Müllentsorgung für Ihr Kosmetikstudio.