Unternehmergesellschaft (UG) gründen

Schritt für Schritt erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Als Mini-GmbH musste die UG zunächst einige Vorbehalte ausräumen, bevor sie sich in der Gründungslandschaft etablieren konnte: Sie lässt sich kostengünstig gründen, begrenzt die Haftung sofort und eröffnet die Möglichkeit, das für eine in puncto Bonität höher bewertete Stammkapital sukzessive anzusparen. Doch einige Aspekte sollten Sie gründlich abwägen.

Unternehmergesellschaft (UG) gründen – was ist das genau?

Die Abkürzung UG (haftungsbeschränkt) bezeichnet die Unternehmergesellschaft – und damit faktisch die kleine Ausgabe der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es handelt sich also um eine Kapitalgesellschaft und damit eine juristische Person. Als Gründer:in profitieren Sie also von der Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital, ohne dass Sie dafür die für eine GmbH notwendigen 25.000 Euro als Mindesteinlage aufbringen müssten. Mit diesem im Jahr 2009 ins Leben gerufenen Kompromiss wird vor allem der Bedarf von Gründer:innen und kleinen Unternehmen optimal bedient: Im Prinzip reicht 1 Euro aus, um die Unternehmergesellschaft (UG) gründen zu können – sinnvoll ist das hingegen nicht.

Das Stammkapital sollte in einer ausreichenden Höhe festgelegt werden, ausschlaggebend ist dabei der Bedarf des Unternehmens. Fakt ist: Je weniger Sie als Stammkapital aufbringen, desto größer ist das Risiko einer Insolvenz, sobald es Probleme gibt. In jedem Fall muss das Stammkapital schon vor der Handelsregistereintragung bar aufgebracht und eingezahlt werden, im Gegensatz zur GmbH sind hier Sacheinlagen nicht zugelassen.

Der Vorteil in puncto Stammkapital liegt auf der Hand, zieht aber einige Folgen nach sich: So darf eine UG ihre Gewinne zum Beispiel nicht komplett ausschütten, sondern muss 25% davon zur Aufstockung des Stammkapitals ansparen. Dies kann sich durchaus über Jahre hinziehen, die Ansparpflicht gilt bis zum Erreichen des Mindeststammkapitals von 25.000 Euro. Damit steht Ihnen die Umwandlung der UG in eine GmbH offen, Sie können aber auch weiterhin an der bisherigen Gesellschaft festhalten.

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So gehen Sie vor: Unternehmergesellschaft (UG) gründen

Diese Schritte liegen vor Ihnen:

1. Um eine Unternehmergesellschaft (UG) gründen zu können, benötigen Sie wenigstens eine:n Gesellschafter:in, eine:n Geschäftsführer:in, den Gesellschaftsvertrag, das Stammkapital entsprechend der Anteile, einen Firmensitz und die eventuell zum Geschäftsbetrieb notwendigen Zulassungen oder Lizenzen.

2. Formulieren Sie einen rechtskonformen Firmennamen mit dem Zusatz UG (haftungsbeschränkt) und den relevanten Unternehmensgegenstand.

3. Das notwendige Vertragswerk für die Gesellschaftsgründung muss auch die Anteile enthalten, die auf die einzelnen Gesellschafter entfallen. Daraus leiten sich nicht nur die Stimmrechte, sondern auch die Beträge ab, die die Gesellschafter einzahlen müssen.

4. Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages und damit die Gründung der UG muss vom Notar beurkundet werden. Jetzt können Sie als UG i. G. firmieren und bereits Geschäfte tätigen – allerdings haften Sie noch persönlich.

5. Nun benötigen Sie ein Geschäftskonto, auf das das Stammkapital eingezahlt werden kann. Die entsprechenden Kontoauszüge benötigt der Notar, um die Eintragung im Handelsregister zu beantragen.

6. Sie können nun das Gewerbe anmelden und beim Finanzamt die Steuernummer beantragen.

7. Mit der Veröffentlichung der Handelsregistereintragung ist die Gründung der UG abgeschlossen.

Vor Gründer:innen liegen jedoch weitere wichtige Schritte, wie beispielsweise die Einrichtung einer doppelten Buchführung, die Anmeldung von eventuellen Mitarbeiter:innen bei den Sozialversicherungsträgern und die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID, sollten Sie umsatzsteuerpflichtige Umsätze im EU-Raum tätigen wollen.

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