Die Firmengründung: Rechtsform des Unternehmens
Ob Einzelunternehmen, GmbH, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft in Frage kommen, hängt von individuellen Zielen und Voraussetzungen des Unternehmers ab. Die richtige Rechtsform für das eigene Geschäft zu finden, kann eine Herausforderung sein, bei der die Unterstützung durch einen Unternehmensberater hilfreich ist, da er mit Rat und Fachkenntnis bei der Geschäftsgründung, aber auch bei späteren Expansionsplänen zur Seite steht.
Einzelunternehmen / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Möchte man alleine einen Laden eröffnen, kann ein Einzelunternehmen die unkomplizierteste Variante sein, jedoch haftet der Unternehmer nicht nur mit seinem investierten Kapital, sondern auch mit seinem privaten Vermögen. Ähnlich ist die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts als Rechtsform für eine gemeinschaftliche Geschäftsgründung mit mindestens zwei Personen gelagert, wenngleich sich hierbei die Haftung ebenso wie die Rechte und Pflichten auf die Teilhaber aufteilt. Eine spätere Umwandlung in eine GmbH erfordert einen hohen Bürokratieaufwand, der zudem mit höheren Kosten verbunden ist.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) / Unternehmergesellschaft (UG)
Die GmbH, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, gilt in der Gründung als kompliziert, bietet jedoch eine stabile und seriöse Basis für ein Unternehmen. Für die Gründung der GmbH muss ein Eigenkapital von mindestens 25.000 Euro nachgewiesen werden. Es folgen zudem zahlreiche bürokratische Anforderungen, wie die Erstellung eines Gesellschaftervertrages, die Eintragung in das Handelsregister und die Bilanzpflicht. Jedoch erleichtert die Gründung späteres Unternehmenswachstum nicht nur in Bezug auf die Teilhaberschaft weiterer Gesellschafter. Als geschäftsfähige GmbH beschränkt sich die Haftung auf die Einlage, während der Gründer (zumeist als geschäftsführender Gesellschafter) von der privaten Haftung befreit ist.
Die Unternehmergesellschaft (UG) wird auch als GmbH in Gründung angesehen. Sie wird als Rechtsform gewählt, wenn noch nicht genügend Eigenkapital für die GmbH-Gründung verfügbar ist. Durch Rückstellungen von Einnahmen werden dann Finanzmittel angespart, die für die Umwandlung zur GmbH dienen.
Geschäftseröffnung als Verein
Liegt der Laden-Eröffnung ein gemeinnütziger Zweck zugrunde, kann die Firmengründung auch als Verein gegründet werden, sofern eine ausreichende Anzahl mit Mitstreitern verfügbar ist. Ein nichteingetragener Verein muss mindestens zwei Gründungsmitglieder haben, während ein eingetragener Verein hingegen sieben Personen braucht. Die Gemeinnützigkeit wird durch das Finanzamt geprüft, da diese Einstufung Steuervergünstigungen mit sich bringt. Sie ist gegeben, wenn der Vorrang in der Tätigkeit nicht auf den Umsatz als Gewinn liegt, sondern in einem nachhaltigen Zweck. Beispiele für Geschäfte, die als Verein geführt werden, können Second-Hand-Läden sein, die gespendete Waren günstig verkaufen, um die Unternehmensgewinne wiederum für gemeinnützige Zwecke zum Schutz der Umwelt oder für Kinder-, Jugend- oder Seniorenarbeit zu nutzen.
Genossenschaft als Laden-Inhaber
Eine Genossenschaft ist ein Unternehmen, das von einer gleichberechtigten Gemeinschaft geführt wird. Die einzelnen Parteien werden als Genossen bezeichnet und in alle maßgeblichen Entscheidungen basisdemokratisch und solidarisch eingebunden. Genossenschaften werden häufig im Bereich nachhaltiger Unternehmen gewählt, beispielsweise um einen Hofladen zu führen, bei dem mehrere selbständige Landwirte als Genossen ihre Waren in einem Lokal gemeinsam verkaufen. Zu den Genossen können also auch Geschäftspartner und Lieferanten des Laden-Geschäftes zählen. Um als Genossenschaft tätig zu werden, muss das Unternehmen Mitglied im genossenschaftlichen Prüfverband sein, der auch die Gemeinnützigkeit des Unternehmensziels prüft.
Welche persönlichen Kenntnisse sollten Gründer für das eigene Geschäft mitbringen?
Die Eröffnung im Einzelhandel kann grundlegend recht einfach sein und durch die Leidenschaft des Inhabers zum Erfolg führen. Doch dies gelingt nur, wenn die persönliche Eignung für die praktische Arbeit im eigenen Laden vorliegt. Die wichtigsten Grundlagen für die Eröffnung im Einzelhandel liegen in der eigenen Erfahrung, den kaufmännischen Kenntnissen, der Fachexpertise und der Branchenkenntnisse sowie im Sinn für unternehmerisches Risiko, zu denen sich persönliche Eigenschaften wie Kontaktfreude und Kundenorientierung ergänzen.
Erfahrung im Einzelhandel
Wer einen Laden eröffnen will, sollte bereits Erfahrungen im Einzelhandel gesammelt haben. Gute Kenntnisse über das Sortiment und die grundlegenden Geschäftsabläufe sind ebenso wichtig wie die Fähigkeit zu beraten und auch mit schwierig empfundenen Kunden umgehen zu können. Gehört das eigene Geschäft zum Lebensmittel-Einzelhandel, sollte zudem die Grundlagen für ein Hygienekonzept und weitere spezifische Vorkenntnisse zum Erfahrungsschatz zählen.
Kaufmännische Kenntnisse
Beim Laden eröffnen die Kosten im Blick zu behalten, ist ein wesentlicher Aspekt. Doch erst im laufenden Geschäftsbetrieb zeigt sich der Umgang mit kaufmännischen Kenntnissen. Damit das Geschäft rentabel wird, benötigen Gründer Grundkenntnisse zu betriebswirtschaftlichen Sachverhalten, Verständnis für eine gute Kosten-Nutzen-Rechnung sowie Basiswissen zur nötigen Buchhaltung. Sollte eine kaufmännische Ausbildung nicht vorliegen, empfiehlt sich eine entsprechende Weiterbildung. Auch die Zusammenarbeit einem Unternehmensberater und einem Steuerberater ist sinnvoll und kann bei größeren Unternehmen durch einen angestellten Buchhalter ergänzt werden.
Fachexpertise, Branchenkenntnisse und Kundenorientierung
Je mehr ein Geschäft eine Spezialisierung aufweist, umso wichtiger sind Fachkenntnisse zu den Produkten und der Branche. Vor allem Geschäftsnischen und Fachgeschäfte werden daher häufig von Unternehmern geführt, die selbst für ihre Produktpalette „brennen“. Dabei muss jedoch bei aller Leidenschaft für das Sortiment eine realistische Einschätzung von Angebot und Nachfrage vorliegen, um das eigene Geschäft zum Erfolg zu führen. Zudem muss ein Laden-Inhaber eine gute Kommunikationsfähigkeit besitzen und kontaktfreudig sein, um den guten Kundenumgang zu prägen und die Zielgruppe für das Unternehmen und sein Angebot zu begeistern.
Sinn für unternehmerisches Risiko
Der Markt von Angebot und Nachfrage schwankt in den meisten Sparten des Einzelhandels sowohl saisonal als auch regulär. Entsprechend geht eine Selbständigkeit immer mit einem unternehmerischen Risiko einher. Erfolgreiche Unternehmer müssen daher gute Überlegungen treffen, welche Risiken sie im Geschäftsalltag eingehen und welche sie besser meiden. Im Einzelhandelsgeschäft kann dies schon beim Einkauf eine Rolle spielen. Wenn Inhaber einen großen Posten günstiger Waren einkaufen, müssen sie dennoch sicher sein, die Menge auch verkaufen zu können, das heißt, genügend Interessenten zu finden, da sonst die scheinbar rentable Chance zu einem Kostenfaktor wird. Auch muss jedes Geschäft auf unvorhergesehene Veränderungen am Markt reagieren können und entsprechend Ausweichpläne und Alternativen im Hinterkopf haben. Ein gutes Beispiel hierfür zeigte sich in Zusammenhang mit der globalen Corona-Pandemie, die viele Unternehmen vor neue Herausforderungen stellte.
Steter Blick auf die Finanzen: Steuern, Versicherungen und Buchhaltung
Kein Unternehmen kann erfolgreich geführt werden, ohne dass der Inhaber des Ladenlokals die Zahlen im Griff hat. Die wichtigsten Aspekte im Geschäftsalltag setzen sich aus anfallenden Steuern, der nötigen Absicherung des Unternehmens durch geeignete Versicherungen und der regelmäßigen Buchhaltung zusammen.
Steuern
Je nach Rechtsform können unterschiedliche Steuern fällig werden. Beim Eröffnen eines Ladens stehen jedoch vor allem die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer, die Gewerbesteuer und gegebenenfalls die Körperschaftssteuer im Mittelpunkt. Da das Steuersystem sehr komplex sein kann, sollte die Unterstützung eines guten Steuerberaters in jedem Fall anvisiert werden. Dieser hilft nicht nur bei der Büroarbeit, bei den richtigen Wegen in der Kommunikation mit dem Finanzamt, sondern auch für die Nutzung möglicher Steuerersparnisse im gesetzlich gesicherten Rahmen.
Versicherungen
Als Inhaber eines Ladenlokales sollte die Sicherung von Geschäftsausstattung, Warenbestand und der persönlichen Haftung stets im Auge behalten werden. Sinnvoll sind entsprechend die Abschlüsse speziell ausgerichteter Versicherungen, deren Leistungen sich konkret an der jeweiligen Branche orientieren. Hierzu zählen die Betriebshaftpflichtversicherung, die Geschäftsversicherung und eine Rechtsschutzversicherung. Weiterführende Versicherungen können im Einzelfall sinnvoll sein, um einen gut abgesicherten Laden eröffnen zu können.
Buchhaltung
Die Buchhaltung ist das Kernstück der Selbständigkeit für jeden Unternehmer und somit auch für jeden, der einen eigenen Laden eröffnen möchte. Die Buchhaltung mit einer geeigneten Software bietet Sicherheit und Flexibilität zugleich, um rechtssichere Rechnungen zu schreiben, die Kosten übersichtlich im Blick zu behalten und die Einnahmen zu überblicken. Dazu erlaubt die gute Software vereinfachte Datenübertragungen zum Steuerberater und zum Finanzamt. Je nach Angebot kann es besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Buchhaltung kommen, die für das Ladenlokal im besten Fall mit einem Kassensystem kombinierbar ist. Spezielle Programme erlauben sogar die Abrechnung von Waren nach Gewicht (z.B. bei losen Süßwaren oder Unverpacktläden).
So haben Inhaber mit der richtigen Software nicht nur die Finanzzahlen im Blick, sondern auch die Warenbestände sowie die individuelle Hilfestellung für die im Ladenlokal regelmäßig notwendige Inventur. Entsprechend sollte die Software für die Buchhaltung und das Tagesgeschäft individuell und passend gewählt werden, um die finanzielle Seite der Geschäftsführung optimal zu gestalten.