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Absetzen was geht – von den Basics bis zum Investitionsabzugsbetrag

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Als Existenzgründer bist Du nicht nur darauf angewiesen, einen tagesaktuellen Überblick über Deine Finanzen zu haben, wie es lexoffice durch die Verbindung mit Deinem Online-Banking ermöglicht. Du solltest auch sparen, wo möglich und absetzen was geht.

Autor:in: Carola Heine

Veröffentlicht:

Kategorie: Steuertipps

Die Nutzungsdauer für die Abschreibung von Anlagegütern kannst Du einer Abschreibungstabelle entnehmen. Aber erst die qualifizierte Beratung durch einen auf Gründer spezialisierten Steuerberater wird Dir dabei helfen, das volle Steuerspar-Potenzial auszuschöpfen.

Denn ein Steuerberater kann mit Dir existierende Verträge und Kredite durchgehen und optimieren. Er weist Dich auf aktuelle Gesetzesänderungen zu Deinen Gunsten hin. Er ist ein starker Verhandlungspartner beim Umgang mit Banken und weiß, worauf Du achten solltest. Das fängt bei den grundsätzlichen Dingen wie Deiner Ausstattung an und setzt sich durch professionelle Beratung fort. Außerdem steht er Dir zur Seite, wenn Du für eine Betriebsprüfung ausgewählt werden solltest.

Absetzen was geht und im Home-Office damit anfangen

Als frischgebackener Gründer ist zunächst alles neu. Dein Steuerberater hilft Dir beim Einhalten der Fristen und berechnet für Dich, wie viel Steuerrücklage Du erwirtschaften musst. Außerdem hilft er Dir dabei, keine Lücken in Deiner Buchhaltung zu haben und an alles zu denken, was Du absetzen kannst.

Wenn Du keinen anderen Arbeitsplatz hast, kannst Du Dein Büro daheim als Werbungskosten absetzen. Inklusive aller anfallenden Kosten wie Miete oder Nebenkosten, die anteilig anfallen. Die absetzbare Höhe hängt von der Bürofläche im Vergleich zur Wohnfläche ab.

Absetzen was geht: Vollständig absetzen kannst Du Deine Büroausstattung, auch Basics wie Lampen oder Tapeten. Außerdem klassische Betriebsmittel wie den Schreibtisch, Drehstühle oder Regale. Das gilt übrigens auch, wenn Du kostenbewusst gebrauchte Möbel einkaufst. Denk daran, dass Du auch in dem Fall einen Beleg für den Kauf benötigst und dass Du bei einem Flohmarktkauf einen Barbeleg oder eine Quittung brauchst, um die Kosten geltend machen zu können.

Abschreibungen verlagern: Der Investitionsabzug

Abgesehen vom Geltendmachen aller laufenden anfallenden Kosten hast Du noch eine weitere Möglichkeit, Deine Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu senken. Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst Du für Wirtschaftsgüter, die Du erst später anschaffen wirst, eine so genannte gewinnmindernde Rücklage bilden. Diese Rücklage ist durch § 7g EStG geregelt, vor der Unternehmensteuerreform 2008 war dafür der Begriff Ansparabschreibung gebräuchlich.

Damit kannst Du die Abschaffungen für die Anschaffungen von Wirtschaftsgütern in ein Wirtschaftsjahr verlagern, das vor der Herstellung oder Anschaffung des Wirtschaftsgutes liegt. Das vermindert in dem Jahr den Gewinn. Die damit einhergehende Steuerbelastung wirkt erst sich im Jahr der tatsächlichen Anschaffung oder Herstellung des Wirtschaftsgutes gewinnsteigernd aus.

Damit hast Du einen Liquiditätsvorteil, quasi eine „Steuerstundung“. Zu den Bedingungen gehört: Das Wirtschaftsgut ist mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte zu mindestens 90 Prozent von Dir betrieblich zu nutzen.

Für den Investitionsabzugsbetrag gelten verschiedene Bedingungen

Mit Hilfe Deines Steuerberaters kannst Du prüfen, ob und in welchem Umfang der Investitionsabzug für Dich in Frage kommt. Der Höchstbetrag darf bis zu 40% der voraussichtlichen Herstellungs- und Anschaffungskosten eines beweglichen (neu oder gebraucht erworbenen) Wirtschaftsgutes betragen.

Dein nach dem Betriebsvermögensvergleich ermittelte Betriebsvermögen darf jedoch höchstens 235.000 € oder Dein nach Einnahmenüberschussrechnung ermittelte Gewinn maximal 100.000 € betragen. Wichtig ist auch: Die Anschaffung des Wirtschaftsgutes muss in den nächsten drei Jahren geplant sein, nachdem Du den Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht hast.

Wird das Wirtschaftsgut angeschafft, müssen 40% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, max. jedoch der geltend gemachte Abzugsbetrag außerhalb der Bilanz hinzugerechnet werden. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten werden entsprechend gekürzt.

Ein möglicher Stolperstein, bei dem Dein Steuerberater Dich auch beraten sollte: Sind die tatsächlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten geringer als der dafür in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag, so ist der Differenzbetrag rückwirkend gewinnerhöhend aufzulösen. Dein geplantes Wirtschaftsgut muss außerdem zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden. Das gilt bis spätestens zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf die Anschaffung folgt.

Besonders interessant ist der Investitionsabzugbetrag, wenn Du die Anschaffung von Maschinen oder Fahrzeugen sowieso bereits planst.

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